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BeitragVerfasst: 3.12.05, 00:56 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 18.05.05, 16:08
Beiträge: 165
*Kurz vor Scheiden des 4. Sekars im Jahre 16 nach Hilgorad lässt sich beobachten, wie zum Rathaus Brandensteins ein größerer Aushang angeschlagen wird. Am 18. Sekar erscheint ein weiterer Absatz, von rötlicher Farbe angefügt.*


Seiner Majestät zu höchsten Ehren,

Das Jahre 16 nach Hilgorad nähert sich nunmehr seinem Ende. Daher seien mit sofortiger Wirkung sämtliche Mieter Brandensteins aufgefordert, ihre bislang säumigen Abgaben aus Miete, Pacht oder Zehnt dieses Jahres umgehend der Lehenskasse zu überführen. Dies kann in den Abendstunden der folgenden Tage im Rathaus zu Brandenstein geschehen. Sollten die nachstehend aufgeführten Zahlungen nicht binnen Kurzem erfolgen, ist hiermit Pfändung angedroht.


Die Anzahl der ausstehenden Monde ist folgender Auflistung zu entnehmen.

Mit sofortiger Wirkung ergeht zum 18. Sekar die letztmalige Aufforderung zur Zahlung an sämtliche bislang noch nicht vorstellig gewordenen Schuldner.

L. Eskand
Finanzmagistrat des Lehens Brandenstein


Zuletzt geändert von Blade: 22.12.05, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22.12.05, 19:29 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 18.05.05, 16:08
Beiträge: 165
*Ein weiterer Anschlag befindet sich nunmehr unter dem ursprünglichen Aushang.*


Zitat:
Bewohner Brandensteins,

Hiermit sei nochmals auf die künftige Mietordnung des Lehens Brandenstein hingewiesen, gültig mit dem ersten Oner des Jahres 17 nach Hilgorad.


** Mietordnung des Lehens Brandenstein **

Miete und Zehnt dienen Siedlung als auch Lehen sich zu entwickeln und zu gedeihen. Die Gelder werden in deren Ausbau und Verschönerung aufgewendet. Es ist eines jeden Bewohners Privileg und Vorteil, sich am stetigen Wachstum zu erfreuen.

§ 1 Bringschuld
Die Miete wie auch der Zehnt sind Bringschulden. Ein jeder Schuldner hat mondlich in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, seine Abgaben rechtzeitig der Lehenskasse zuzuführen. Dies geschieht über den Finanzmagistraten des Lehens.

§ 2 Zahlungsart
Die Miete ist jeweils zu zwei Monden im Voraus zu entrichten, der Zehnt dagegen zweimonatlich rückwirkend. Ein Bewohner behält sein Haus respektive seine Wohnung, solange die Mieten vorausreichen oder das Lehen anderes entscheidet. In einem solchen Fall wird die vorgestreckte Summe wieder ausgegeben. Von der Vorauszahlung sind Bewohner mit knappem Einkommen und Bewohner mit gutem Leumund ausgenommen. Über genannte Ausnahmen befindet die Lehensverwaltung im Einzelfall.

§ 3 Zahltag
Miete und Zehnt sind jeweils bis zum letzen Tag des bezahlten Mondes zu entrichten.

§ 4 Strafen
Wer den letzten Zahltag des laufenden Mondes, ohne entschuldigt zu sein, verstreichen lässt hat pro kommendem angefangenen Mond eine pauschale Strafe von 1000 DK zu begleichen. Mit dem Verstreichen des letzen Tages wird weiter einen Gebühr von 300 DK zu entrichten sein, wenn der Finanzmagistrat versucht säumige Zahler aufzusuchen.

§ 5 Enteignung
Wer zwei aufeinander folgende Monde ohne zu Bezahlen oder anderweite Entschuldigung verstreichen lässt, wird nach Anmahnung dieses Umstandes aus dem gemieteten Haus entfernt. Sein vorhandenes Eigentum wird benutzt, die Mietschuld zu begleichen.

§ 6 Inkrafttreten
Mit Anbeginn des Jahres 17 nach Hilgorad tritt diese Verordnung in Kraft.




-Lehensverwaltung Brandenstein-


Zuletzt geändert von Blade: 4.01.06, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11.03.06, 10:08 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 18.05.05, 16:08
Beiträge: 165
*Erneut lässt sich ein Pergament an den Türen des Rathauses zu Brandenstein auffinden.*


Geehrte Bewohner Brandensteins,

Wiederum sei aufgerufen, offene Rückstände aus Miete oder Pacht
umgehend der Lehensverwaltung Brandensteins beizubringen.
Diesem soll bis zum Beginn des Dulars denn Genüge getan sein,
andernfalls mag Pfändung mitsamt Erhebung einer Strafsumme erfolgen.
Ihren Pflichten als getreue Untertanen der Krone haben in den Monden
des Jahres 17 nach Hilgorad noch Rechnung zu tragen


~ BS 12 - Familie Gnott / Pfannkofen, 2.5oo Dukaten,

[D]~ BS 13.4 - Jina, 1.5oo Dukaten,[/D]

~ BS 16.1 sowie BS 16.2 - Schattenjäger, 15.ooo Dukaten,

~ BS 17.1 - Raisha Lancan, 1.2oo Dukaten,

~ BS 17.2 - Familie Gnott / Pfannkofen, 1.5oo Dukaten,

~ Gatter BS08 - Lynela, 1.1oo Dukaten.


Etwaige noch zu leistende Vorauszahlungen kommender Monde aus § 2 der Mietordnung
über das Lehen Brandenstein in der derzeit gültigen Fassung bleiben hiervon unberührt.



Landor Eskand
Finanzmagistrat zu Brandenstein


Zuletzt geändert von Blade: 11.03.06, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.

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