Höret Bewohner der Insel Siebenwind,
Die Siedlung Brandenstein sieht sich neuerlich in der Lage, Wohnraum wie auch Platz für ein Gewerbe zu vergeben. Namentlich handle es sich um
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BS 13.1 - An der Westseite des Goldquellhauses gelegen mag jene Räumlichkeit als kleinere Wohnung dienen. Sie umfasst zwei Stockwerke, hierzu einen Balkon in Richtung des Innenhofes. Eine mondliche Miethöhe von 1.5oo Dukaten wird angesetzt.
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BS 13.2 - Die größte Räumlichkeit des Goldquellhauses auf zweierlei Stockwerken, einst Handelshaus Tjara, im Norden mag fortan einem Handwerker oder Händler dienlich sein. Mondlich sind 3.ooo Dukaten zu entrichten.
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BS 13.3 - Mit ihrer Ostseite dem Goldquell zugewandt handelt es sich hierbei ebenso um Fläche, welche als Wohnraum dienen soll. Je Mond fallen 1.5oo Dukaten an Mieten an.
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BS 16.3 - Die ehemaligen Räumlichkeiten einer Schreinerei, südlich des Rathauses - im oberen Stockwerk gelegen, sollen fortan als Wohnraum oder Gewerbe dienlich sein. Es sind 2.ooo Dukaten je Mond zu zahlen.
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BS 16.4 - Die Wohnung zur Rechten von BS 16.3 wird fortan als Wohnsitz zur Verfügung stehen. Eine Festsetzung der mondlichen Miete ergibt 1.5oo Dukaten.
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BS 17.3 - Ehemalige Schneiderei nebst Wohnraum mag nunmehr einem Handelstreibenden ohne rechte Behausung angedacht sein. Ob der bereits vorhandenen nötigen Einrichtung wie eines Kellerraumes in Vorbereitung ergeben sich mondliche Zahlungen in Höhe von 2.5oo Dukaten.
Gesuche sind der Verwaltung des Lehens bis zum Endtage, dem 25. Duler vorzubringen, welche nach Ablauf der Frist wiederum unter sämtlichen Bewerbern die Geeigneten auserwählen mag. Weiterhin soll auf die Mietordnung des Lehens Brandenstein verwiesen sein, einzusehen am
Anschlag des Rathauses.
Landor
Eskand
Finanzmagistrat zu Brandenstein