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 Betreff des Beitrags: [RS] Erlass wider die Orken
BeitragVerfasst: 23.04.06, 21:24 
Altratler
Altratler
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Wohnort: Thüringen - und stolz drauf!
*kann nur gelesen werden, wenn man den entsprechenden Gegenstand im Spiel findet*

Zitat:
Burg Finianswacht,
22. Dular 17 nach Hilgorad


Höre, Volk Siebenwinds!


der feige Mordversuch an des Königs Vertreter und Lehnsherren der Insel ist gescheitert, wenngleich die Wunden des Großmeisters Robaar von Saalhorn tief und schwerwiegend sind. Im Einvernehmen mit Seiner Gnaden Baron von und zu Gerdenwald sei folgender

Erlass
dem Volke als königlicher Wille kundgetan, auf das die ruchlosen Hundsfotte und tierischen Orken ihre Strafe erhalten mögen.

Zum Ersten
haben die Orken mit Namen Urgathok, Wuthak, [D]Thwek[/D] , Bashnak und Fratz sowie der Wurm mit Namen Diego Delazar ihr Leben verwirkt. Sie sind als vogelfrei ausgestoßen und mögen von Jedem, der sie erblickt, zu Tode gebracht werden. Was auch immer man bei jenen Rechtlosen findet, mag dem gehören, der das gerechte Urteil vollstreckt hat.

Zum Zweiten
ist ein jeder Orke aus den grünen Landen westlich des Orkenpasses, des Dorfes Bergheim im Kesselklamm und des Grenzwalles bei Strafe schwerster Pein verbannt. Wer immer einen oder mehrere dieser Ausgestoßenen erblickt, mag sie niederschlagen und darob liegen lassen. Sollte ein Orke unbewaffnet und ungerüstet sein, so soll er Schonung erfahren und nicht belästigt werden.

Zum Dritten
ist fortan jede Kreatur - sei es ein Oger, Goblin, Troll, Bär - welches einem Orken gehorsam ist ohne Umschweife zu Tode gebracht werden, sobald man sie diesseits des Grenzwalles erblickt.

Zum Vierten
ist das Lehen Siebenwind fortan für jedweden Zuzug von Orken gesperrt. Keine dieser Kreaturen mag mehr ihren Fuss auf ein Schiff setzen, dass nach Siebenwind aufbricht - es sei denn, jener Orke ist im Besitze eines königlichen Schutzbriefes. Die Hafenstädte des Festlands wurden unterrichtet.

Zum Fünften
sei das Volk Siebenwinds aufgerufen, sich nicht an wehrlosen Orken mit friedlicher Absicht zu vergehen. Doch sobald ein Orke es wagt, seine Waffe zu schwingen soll er mit keiner Gnade bedacht werden.

Zum Sechsten
wird dem Orkenhäuptling Schonung und Gnade gewährt, so er dieser ruchlosen Tat abschwört und um Verzeihung bitte. So er dies nicht tut, soll auch sein Leben verwirkt sein.


Jene Verfügung gilt ab dem heutigen Tage. Den Völkern der Insel sei versichert, dass der König solcherlei ruchlose Verbrechen jedweder Bande gegen Unschuldige oder friedliebende Untertanen nicht duldet.

Wenn da aber Orken willends sind, in Frieden unter des Königs gnädiger Regierung zu leben, so sei ihnen die Hand entgegengestreckt und ihnen versichert, dass Frieden belohnt wird. Doch kann dies nur geschehen, wenn die aufrührerischen Orken restlos niedergemacht worden sind.


So steht es geschrieben, so soll es geschehen.


Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind
- Lehnsherr Siebenwinds, Großmeister der Ritterschaft


*man wird bemerken, dass der Name "Thwek" dick durchgestrichen und der Vermerk begnadigt angebracht wurde*


Zuletzt geändert von Harold Valorum: 2.05.06, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.

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