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BeitragVerfasst: 31.10.05, 20:31 
Altratler
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Wohnort: Thüringen - und stolz drauf!
*Alle Schriftstücke zum Thema "Pferdeabstellplätze" wurden abgenommen. Dafür befindet sich am Bekanntmachungsbrett Falkensee, Rathaus Falkensee und anderen Nachrichtenbrettern ein neues Schriftstück.*


Falkensee,
2. Seker 16 nach Hilgorad

BEKANNTMACHUNG
über die Pferde in der Stadt


Dem Volke sei hiermit fürderhin kundgetan, dass
... Reitpferde und Lasttiere an den vorgesehenen Anbindpflöcken angeschlagen werden sollen;
... Reitpferde und Packtiere, so Anbindepflöcke nicht vorhanden sind, in der Nähe der Tore am Wegesrand anzubinden sind;
... der Marktplatz sowie Bankvorplatz und die Gassen von Pferden freizuhalten sind.

Ausgenommen hiervon seien lediglich die Lasttiere in Besitz von Händeler, die am Markte ihrem Geschäft nachgehen.

Diese Bekanntmachung ist notwendig, da verantwortungslose Untertanen mit ihren Tieren die Wege innerhalb der Stadt versperren und du Pferdeäppel an belebten Straßen überhand nehmen! Wer gegen jene hier dargelegten Ver- und Gebote verstößt, mag seine gerechte Strafe finden - sei es eine kleine Geldbuße oder das Säubern ganz Falkensees vom Pferdemist.


*ein schnörkelloses Signum*
Großmeister Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind


*darunter prangt das Siegel des Lehens Siebenwind*


Zuletzt geändert von Harold Valorum: 31.10.05, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 5.01.06, 17:50 
Altratler
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Treuer Untertan des Königs, der Vier und aller rechtschaffenden Tugend!

Ein treuer Untertan grüßt seinen Nächsten,
Ein treuer Untertan hilft seinen Nächsten,
Ein treuer Untertan kleidet sich seinem Stande angemessen,
ein Getreuer der Vier meidet schwarze Kleidung!
ein Getreuer des Königs zeigt Gesicht!
ein Freier trägt keine edle Kleidung!
ein Aufrichtiger trägt keine Tiermaskenkadaver!
Ein gesegneter Handelskundiger wuchert nicht,
Ein gesegneter Handwerker spendet der Kirche,
Ein Gutmensch zügelt seine böse Zunge,
Bevollmächtigte des Königs haben immer Recht!
Ich hinterfrage nicht
Ich erwidere nicht
Mein Kodex des "treuen Untertans" heiligt mich, so wie der Kodex des Ordo Belli die Streiter Bellums heiligt und der Kodex der Ritter die Ritter heiligt!


Hiermit erlasse man, dass ein jeder aufrichtiger Einwohner Siebenwinds diese Sätze auswendig lernt und seinen Nächsten und sich selbst bei Vergehen ermahnt!
Für ein Siebenwind mit Großgaladonischen Werten, gewollt nach den Vieren! Bekennt euch öffentlich als treuen Untertan!

Ritter Fedral Lavid
Hochmeister des Falken
Lehnsvasall zu Wasserwall
Treuer Untertan


Zuletzt geändert von Isanter: 5.01.06, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 25.02.06, 19:20 
Altratler
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Bekanntgabe

Hiermit ist der Tier- und Viehhandel in Falkensee verboten. Ausserdem werden ländliche Rohprodukte
von den Verwaltungsmitarbeitern der Stadt Falkensee mit Steuern versehen, die nicht festgelegt sind.
Ländliche Rohprodukte: Kräuter aller Art und Getreide

Alle feilbietenden Einwohner Siebenwinds sind aufgefordert die Siedlung Südfall zum ländlichen Handel zu nutzen!

Sir Fedral Lavid - Lehensvasall zu Wasserwall


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BeitragVerfasst: 1.05.06, 13:28 
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Kleiderordnung

In einer galadonischen Hauptstadt geziemt es sich, sich angemessen zu kleiden. Nicht geduldet werden freie Oberkörper oder Kleidung, die nicht dem Stande angemessen sind. Schande und Schmach über diejenigen Bürger und aufrichtigen Untertanen, die sich freiwillig in Stofffetzen kleiden. Spott jenen Freien, die nach Seide streben, wider ihren von den Göttern und ihren eigenen Taten verliehenem Stande.

ad primum: Auf standesgemäßes Kleiden soll geachtet werden. Schwere Verstoße können geahndet werden.

ad secundum: Stockhiebe und Bußzahlungen für jene, die es wagen untugendhaft mit freiem Oberkörper die Stadt Falkensee zu betreten.

ad tertium: Schwarze Kleidung gleicht schwarzer Seele. Die Kirche und das Lehensbanner behält das Recht, jede schwarze Seele ohne Angaben von Beweggründen zu schikanieren und gegebenfalls ihre Seelen aus der gepeinigten Hülle durch das heilige Feuer zu reinigen.

*eine Hinzufügung unter ad tertium:*
Natürlich sind Mitglieder des Ordo Morsi der Viergottkirche von der Regelung ausgeschlossen. Außerdem sei nochmal zu bekräftigen, dass mit Schwarzer Kleidung nicht unbedingt eine einzelne Hose oder Hemd gemeint sei, sondern die Gesamtgestalt.


Sir Fedral Lavid
Lehensvasall zu Wasserwall


Zuletzt geändert von Isanter: 1.05.06, 17:06, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 5.10.06, 11:23 
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Neuer Stadtrat wird bekanntgegeben:

Zitat:
Höret Einwohner, Bürger und Bedienstete,

Hiermit wird die neue Verwaltung bekanntgegeben:

Das Amt des Stadthalters zu Falkensee wird der verdiente Herr, Aaron Lethandor bekleiden.

- Er geniesst alle verwalterischen Befugnisse und ist oberster Repräsentant der Stadt. Er leitet die Verwaltung ist für jene im Gesamten zuständig.

Die Ämter der zwei Stadtkonsule wird durch die fleissige Frau Natalya und dem eloquenten Herren Fich Linds bekleidet.

- Sie lenken und prägen die Geschicke der Stadt. Sie sind für die Angestellten, aber auch für die Eintreibung der Mieten und Pachten der Stadt zuständig. Sie sind der Fortschritt der Stadt. Ihre Befugnisse sind weitrechend und sie sind in ihrer verwalterischen Arbeit nur dem Stadthalter oder der Lehenskanzlei Rechenschaft schuldig.
Sie sind erster Ansprechpartner bei dringenden Stadtfragen.

Die Angestellten des Stadtrates bilden Mitarbeiter spezieller Angelegenheiten. Darunter fällt das Badehaus und die Leitung des Stadthospiz. Darunter fallen Sekretäre, aber auch Stadtbildpfleger, sowie Baumeister.


- Sir Fedral Lavid
Lehensvasall zu Wasserwall-Falkensee


Zuletzt geändert von Isanter: 5.10.06, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 29.01.07, 19:00 
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Stadtverordnung

Die Stadt Falkensee tut hiermit allen Bewohnern folgende Verordnung kund:

§1 Lehensvasall und oberste Instanz der Stadt Falkensee, nach König und Graf, ist der von seiner Durchlaucht, dem Grafen, ernannte Ritter. Alle Verordnungen, Erlässe und Gesetze gehen vom Lehensvasall zu Wasserwall-Falkensee aus. Zur Zeit übt jenes Amt Sire Fedral Lavid, H.d.F. aus.

§2 Der Lehensvasall zu Falkensee behält sich vor, die Stadtverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern.

§3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle der Stadt gereichenden Verwaltung, stehen dem Lehensvasall einer oder mehrere Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter zur Seite.

§4 Die Ernennung und Entlassung der Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter obliebt dem Lehensvasall zu Falkensee.

§5 Die Haus-/Acker-/Pachtland-/Gattervergabe innerhalb des Provinzlehens Wasserwalls erfolgt über die Liegenschaftsverwalter, respektive den Lehensvasall.

§6 Jegliche Gatter-, Acker-, Land- oder Hausaneignung ohne die Genehmigung der Liegenschaftsverwalter ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§7 Häuser/Äcker/Pachtland/Gatter verbleiben Besitz von Stadt und Krone. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Liegenschaftsverwaltung, respektive dem Lehensvasall zu beantragen.

§8 Für jegliches Haus und jegliches Gatter ist eine Miete, respektive Pacht auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.
Zusätzlich werden Geschäfte mit dem Zehnt belehnt. Dieser kann wahlweise in Gold oder Erzeugnissen aufgebracht werden.
Äcker werden in Erntezeiten mit dem Zehnt belehnt, so der Ertrag nicht in einem Geschäft der Stadt gehandelt und somit bereits mit dem Zehnt belehnt ist.
Die Stände des Marktes werden zum Anregen des Handels nicht mit dem Zehnt belehnt, sofern nicht ein Markttag einberufen wurde.

§9 Mieten, Pachten und der Zehnt sind alle zwei Monde zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich beim Lehensvasallen oder dem Finanzmagistraten, jeweils für mindestens zwei Monde im vorraus.
Der Zehnt ist ausschließlich beim Lehensvasallen oder Finanzmagistraten pünktlich möglichst unaufgefordert abzuliefern, jeweils für die zwei voran gegangenen Monde.

§10 Häuser, Gatter und Äcker können von der Pacht, respektive dem Zehnt befreit werden. Dies betreffe vornehmlich Einrichtungen der Krone und der Kirche.
Weitere Pachtbefreiungen sind beim Lehensvasall zu beantragen.

§11 Die Mieter eines Hauses haben dafür Sorge zu tragen, daß die Wege zu ihren Häusern von Schnee und Unrat befreit bleiben.

§12 In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§13 In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt.
Die Stadt behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen.

§14 Bürger der Stadt Falkensee kann ausschließlich werden, wer ein Haus in der Stadt gemietet oder erbaut hat und/oder mit dem Mieter des Hauses direkt verwandt und in selbigem wohnhaft ist.
Bürgerbriefe werden durch den Liegenschaftsverwalter ausgestellt.

§15 Zusätzlich zu den Rechten der Bürger nach Art. 12 Constitutio Siebenwind gewährt die Stadt Falkensee ihren Bürgern nachfolgende Rechte:

§15.1 Ein jeder Bürger habe das Recht auf eine Anhörung durch den Lehensvasallen, so er sich eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Codex Criminalis schuldig gemacht habe. Diese hat binnen 5 Tagen nach Urteilsverhängung zu erfolgen, der Bürgerbrief wird für diese Frist eingezogen und die Strafe bis zur Anhörung ausgesetzt. Kapitalverbrechen und Urteile, die von Angehörigen der Ritterschaft oder im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens verhängt werden, bleiben hiervon unangetastet.

§15.2 Einem jeden Bürger sei es gestattet, sein Anwesen mit Hilfe von Leibwächtern zu schützen. Innerhalb dieser sowie in einem Umkreis von 5 Schritten um die Eingänge seien jene von allen Rüstungs- und Waffengesetzen ausgenommen.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Recht jederzeit befristet oder auf Dauer zu widerrufen.
Ferner kann dieses Recht durch jeden Angehörigen der Ritterschaft, sowie durch Offiziere und Unteroffiziere des Lehensbanners Siebenwind und ferner durch Offiziere und Unteroffiziere der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald befristet widerrufen werden.

§16 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Bürgern, deren Verhalten durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlung gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis nicht dem eines Bürgers entspreche, das Bürgerrecht in der Stadt Falkensee befristet oder auf Lebenszeit zu entziehen.

§17 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Freie, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis, befristet oder auf Lebenszeit des Lehens Wasserwalls zu verbannen.
Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen, hiernach gelte er fürderhin im Lehen Wasserwall-Falkensee als Vogelfreier.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen.
Der Lehensvasall behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, so er Anlaß zum Zweifel an Königs- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe.

§18 Das Reiten in der Stadt Falkensee ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Angehörige des Adelsstandes, des Lehensbanners Siebenwind. Und vom Lehnsvasallen gemachte Ausnahmen.

§19 Alles weitere klärt die Iuribus Siebenwind.

*Siegel der Stadt*

So geltend,
Sir Fedral Lavid
Hochmeister des Falken
Lehensvasall zu Wasserwall




Der Stadtrat

Fünf Mitglieder besitzen einen festen Sitz im Stadtrat Falkensees. In regelmäßigen Abständen werden sie über die Geschicke der Stadt diskutieren und entscheiden. Mitglieder des Stadtrates sind Avaratio Mischelgrimm, Thorm Sarek, Peter Minst, Aaron Lethandor und Johann Liebig.
Ihr Erkennungsmal ist der bläulich schimmernde Siegelring der Stadtverwaltung, der sie berechtigt Erläße zum Wohle der Stadt durchzusetzen und mit dem Wappen der Stadt zu siegeln.

[D]Die fünf Verwalter sind in der Stadt Falkensee und im Gesamtlehen Wasserwall den Exekutivkräften Weisungs berechtigt. Darunter fallen alle Waffentragende Verbände. Lehensbanner, Bund der Tapferen und den Millizen.[/D] [D]In ihren jeweiligen Belangen besitzen sie ein absolutes Wort, als käme es aus dem Munde des Lehensvasallen persönlich
.
[/D]
Alle waffentragende Verbände sind angehalten, den Bitten und Weisungen der Verwalter nachzukommen in ihren Belangen, den jene Geschehen zum Wohle der Hauptstadt.


Aaron Lethandor [Muslix]
- allgemeine Stadtangelegenheiten
- Bautrupps. Bauangelegenheiten und Stadtplanung
- Designfragen]

Parodin Quirell [Parodin]
- Liegenschaftsverwalter

Natalya [Lorien]
- Liegenschaftsverwalter

Shiekja [Iona]
- Leiterin des Hospizes zu Falkensee

Fich Linds [Fich]
- Sekretarius der Stadt Falkensee

Abu Dajin [Raban]
- Sekretarius der Stadt Falkensee

Respekt der Verwaltung ist gehorsam dem Lehen und somit Ehre dem König.

Sir Fedral Lavid
Hochmeister des Falken
Lehensvasall zu Wasserwall






Höret Bürger Falkensees!

Hiermit ist ein jeder Pächter aufgefordert innerhalb eines Mondes die Verwaltung darüber in Kenntnis zu setzen, auf welchen Namen das Haus gepachtet ist und ob es als Laden oder Wohnhaus genutzt wird.

Grund hierfür ist die vom Lehen geplante Anpassung der Pachthöhen in diesem Jahr.

Ein jeder der selbst die Erbauung seines Hauses finanzierte habe das der Verwaltung ebenfalls mitzuteilen, da dies einen Pachtnachlass bedeutet.
Die Verwaltung wird jedoch genau überprüfen, ob die Person wirklich den Bau des Hauses finanzierte.

Wer sich nicht innerhalb eines Mondes schriftlich oder persönlich bei der Verwaltung meldet, dem droht die Pfändung des Hauses,


*auf dem Pergament prangt das Wappen des Lehens Wasserwall*


Natalya und Fich Linds
Stadtkonsule Falkensees




Bauverodnung Falkensee

hiermit erlasse ich Aaron Lethnador zum 8. Carmer 16 nach Hilgorad Kraft meines Amtes als Baumeister der Stadt Falkensee die folgende Bauverordung mit Unterstützung des Stadtrates Falkensee und des Lehnherren zu Wasserwall Hochmeister der Falkenritter Ferdal Lavid.

§1 Bauerlaubniss
§1.1 Erteilung der Bauerlaubniss
Jeder Bau der von Bürgerhand durchgeführt wird muss zuvor dem amtierende Baumeister der Stadt Falkensee vorgelegt und von diesem genehmigt werden.
§1.2 Aufhebung der Bauerlaubniss
Dem Baumeister ist es jeder Zeit gestattet eine Bauerlaubniss kurzfristig aufzuheben.

§2 Bauarten
§2.1 Baumatrialien
Im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes ist bei Planung und Bau darauf zu achten, dass nur bestimmte Materialien erlaubt sind. Im Erdgeschoss seien nur Ziegelstein verschiedner Stärken zulässig. In allen oberen Geschossen nur Fachwerkbauten oder Holzverschläge. Eine Ausnahme bildet das Felaviertel, hier ist auschliesslich Fachwerk in dem oberen Stockwerken zu verwenden.
§2.2 Bauhöhe
Es sei nicht gestattet vollwertige Stockwerke höher oder auf gleicher Ebene wie die Wachgänge der Mauern zu errichten. Ausnahmem bilden hierbei nur kleinere Ärkerräume, Dachböden und kleinere Dachterrasen.
§2.3 Gatter und Stallungen
Aufgrund der Lärm- und Geruchbelästigung sind innerhalb der Stadtmauern keine Gatter oder offene Stallungen gestattet. Ausserdem sind Anbindepflöcke für Pferde so anzubringen, dass daran angebunde Pferde nicht die Straßen versperren.

§3 Umbauten
Alle Umbauten innerhalb oder ausserhalb von Häusern, sind durch den Baumeister zu genehmigen.

Aaron Lethandor
- Baumeister zu Falkensee -

Sire Fedral Lavid
- Lehensvasall zu Wasserwall -




Folgende Meldungen werden erwartet:

Tempelviertel:

Hausnummer 4
[D]Hausnummer 6[/D]
Hausnummer 8
Hausnummer 9
Hausnummer 10

Marktviertel:

[D]Hausnummer 12[/D]
[D]Hausnummer 16[/D]
[D]Hausnummer 17[/D]
[D]Hausnummer 18[/D]
[D]Hausnummer 19[/D]
[D]Hausnummer 20[/D]

Felaviertel:

[D]Hausnummer 23[/D]
[D]Hausnummer 24[/D]
[D]Hausnummer 26[/D]
[D]Hausnummer 28[/D]
[D]Hausnummer 30[/D]
[D]Hausnummer 31[/D]
Hausnummer 32

VITAMAVIERTEL

[D]Hausnummer 36[/D]
Hausnummer 38
[D]Hausnummer 39[/D]


Zuletzt geändert von Lorien Arden: 9.02.07, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Abgaben Oner - Duler, 18 n.H.
BeitragVerfasst: 5.02.07, 17:03 
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Die Verwaltung Wasserwalls gibt bekannt, dass innerhalb eines Mondes die unten aufgeführten Pachtsummen zu zahlen sind,
da ansonsten eine Pfändung droht.
Pacht zu zahlen haben nur jene, die der Meldepflicht nicht nachgekommen sind.

Natalya
Statthalterin Falkensees


----------------------------------------------------------------------


Tiergatter und Agrarzonen:

[D]Zone "unter 2", Valeska Mignon, 3000 Dukaten (einschließlich Vorjahr)[/D]


Tempelviertel:

Hausnummer 4, Handelsbund FS (Harlas), 9000 Dukaten
[D]Hausnummer 8, Xanthia, 6600 Dukaten[/D]
Hausnummer 9, Ahstara und Gerom, 4800 Dukaten
[D]Hausnummer 10, Arthur Heros (Felastürmer), 5400 Dukaten[/D]

Felaviertel:

[D]Hausnummer 32, Yadizia, 7500 Dukaten[/D]

Vitamaviertel

[D]Hausnummer 38, Thar'Sala "Vislyar Sonnengold“, 9000 Dukaten[/D]


Zuletzt geändert von Lorien Arden: 13.03.07, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 21.02.07, 22:55 
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*Sollte man an das Brett für Erlässe, vor dem Rathaus, heran treten, so wird man dort ein neues Pergament vorfinden. In säuberlicher Schrift wurde ein neues Zugeständnis verfasst, welches am Brett festgenagelt wurde.*

Vivat Rex Hilgorad, geschätzte Bevölkerung Falkensees,

Hiermit wird das Verbot für Viehhandel während den Markttagen aufgehoben. Jedem Züchter ist es an besagten Tagen gestattet seine Tiere auf dem Markt der stolzen Hauptstadt zu verkaufen.

Der Segen der Götter über das brave Volk Siebenwinds,
Dame Mirian Lasar zu Wasserwall,
Ritter des Falken und Regent der Stadt Falkensee.

_________________
"It seems as if heaven had sent its insane angels into our world as to an asylum, and here they will break out into their native music and utter at intervals the words they have heard in heaven; then the mad fit returns and they mope and wallow like dogs."
Ralph Waldo Emerson, 1841


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 Betreff des Beitrags: Erlass wider den Orken
BeitragVerfasst: 12.03.07, 19:26 
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*Die Handschrift ist eindeutig nicht die selbe, wie die der anderen Erlässe.*

[D]Ehre der Krone und dem Reich, brave Bewohner der Hauptstadt Falkensee.

[D]Es häuften sich in der letzten Zeit Übergriffe durch das Volk der Orken innerhalb der gloreichen Mauern dieser Stadt. Daher wird es für nötig empfunden ein zweiwöchiges Stadtverbot über die Orken zu verhängen. Sollte es innerhalb dieses Zeitraums Ärger mit der Orkenschaft geben, wird das Stadtverbot ausgeweitet![/D]

Da die gottlosen Orken im Zeitraum der Stadtverbannung, weiterhin gegen den Lehensfrieden und das galadonische Reich handelten, wird das Stadtverbot ausgeweitet. Unbefristet ist es keinem Ork gestattet einen Fuß auf den Grund und Boden der Stadt Falkensee zu setzen. Jeder Ork der dies tut, wird zum Vogelfreien erklärt und darf auch vom einfachen Volk gemaßregelt werden.

Möge auch weiterhin der Lehensfriede gewahrt werden und mögen die Götter mit uns allen sein,

Dame Mirian Lasar zu Wasserwall,
Stadtregentin zu Falkensee.

*darunter wurde ein kleiner Strichmännchen Ork gezeichnet, er hat ein trauriges Gesicht, befindet sich in einem Kreis und wurde dann mit einer schrägen Linie durchgestrichen.*

*Unter dem Strichmännchenork wurde ein zweiter Aushang an den Orkaushang geheftet. Er weist die selbe, offizielle Charakteristika auf, wie der vorrangegangene Erlass.*

Gleichsam ist den Schattenjägern ab dem heutigen Tag nicht mehr gestattet die Stadtgrenze zu übertreten. Erst wenn jene Söldnerbande sich bewiesen hat und reingewaschen ist von ihren zahlreichen Sünden, soll es ihr wieder gestattet sein, den sauberen Boden der gloreichen Hauptstadt Siebenwinds zu betreten.[/D]

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Zuletzt geändert von Shaila: 23.05.07, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 20.03.07, 15:58 
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Beiträge: 978
*Wurde am Brett für Erlasse, vor dem Rathaus, angeschlagen:*

Ehre dem Reich und der Krone, braves Volk Siebenwinds,

Hiermit sei die Gründung der ersten Stadtwache von Falkensee verkündet. Die Wache hat innerhalb der Stadtgrenze umfangreiche, exekutive Rechte.

Bei Interesse, bezüglich eines Beitritts, habe man sich an Wachtmeister Famir Aldun zu wenden, der nun mehr mit der Leitung der Stadtwache betraut ist.

Möge die Wache weise und gerecht handeln,
Dame Mirian Lasar zu Wasserwall,
Regentin der Hauptstadt Falkensee.

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BeitragVerfasst: 20.03.07, 16:01 
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*Ein in Schönschrift verfasster, pompöser Aushang hängt am Erlassbrett von Falkensee.*

Beschluss des Lehnsritters betreffend
der Strafen für Vergehen in der Stadt Falkensee



Störung der Ordnung
Wer gegen die Stadtordnung verstößt oder sonst wie für Unruhe sorgt, ist je nach Schwere der Störung zu bestrafen.


Reiten in der Stadt
Das Reiten innerhalb der Stadtmauern ist generell zu unterlassen! Nur die Ritterschaft, die Geweihtenschaft und andere Mitglieder der Kirche, so wie die Garde der Ritterschaft und die Stadtverwalter, haben das Recht innerhalb der Stadtmauern aufzusatteln.


Wildtiere und Kreaturen in der Stadt
Wildtiere und anderweitige, gefährliche Kreaturen, sind innerhalb der Stadtgrenze unerwünscht. Besitzer und Tier werden umgehend der Stadt verwiesen. Sollte die Kreatur einen Bürger der Stadt, nebst Freien der Stadt, verletzen, bedeutet dies das Todesurteil für das Wildtier oder die Kreatur. Die umgehende Schlachtung ist die Konsequenz.


Belästigung des städtischen Lebens
Wer das städtische Leben Falkensees durch Tun oder Unterlassen dergestalt stört, dass andere Bewohner der Stadt sich belästigt fühlen,
verstößt gegen dieses Gesetz. Belästigungen können sein: übermäßiges Gebrüll und Geschrei – auch zum Anpreisen von Verkaufsware; das Leeren des Nachttopfes auf die Straße hinaus; allzu grober Gestank von gehaltenem Getier ebenso wie übermäßige Mengen Pferdeäpfel; unsittliches Betragen auf öffentlichen Plätzen und allzu freizügige Bekleidung oder das zeigen viehischen Verhaltens, wie es sonst nur Orken gemein ist.


Beleidigung eines Wächters
Die Stadtwache, als offizielle Exekutive der Stadt Falkensee, hat das Recht jeden zu bestrafen, der ihnen spotthaftes oder beleidigendes Wortgut bzw. Verhalten entgegen bringt.

Waffenloses Gerangel auf öffentlichen Plätzen
Prügeleien jedweder Art sind innerhalb der Stadtgrenzen zu unterlassen.


Bewaffnete Handgreiflichkeiten auf öffentlichen Plätzen
Jenes Verbot wird beim Bruch des selbigen schwerstens bestraft. Sollte es zu öffentlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Stadtmauern kommen, werden diese mit aller Härte niedergeschlagen und gesühnt.


Hetzerische Reden/Beleidigungen (gegen Ritterschaft und Krone)
Wer hetzerische Reden gegen die Ritterschaft oder die Krone führt, wird sofort in den Kerker der ritterlichen Burg überführt. Gleiches gillt für ketzerisches Wortgut, wonach der Schuldige umgehend der heiligen Viergötterkirche überstellt wird.


Kann jemand eine Geldbuße nicht entrichten, so hat er an ihrer statt Fronarbeit in der Stadt zu leisten.




erlassen zu Falkensee, am 15. Duler 18 nach Hilgorad,
zuletzt geändert am, …. ,

Dame Mirian Lasar zu Wasserwall,
Stadtherrin von Falkensee,
Ritter des Falkenordens.

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Zuletzt geändert von Shaila: 20.03.07, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 30.03.07, 18:17 
Edelbürger
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Registriert: 1.12.05, 14:44
Beiträge: 2193
Wohnort: Berlin-Spandau
*Ein alter, weißbärtiger Mann baumelt am Marktplatz ein Pergament an, auf welchem Groß als Überschrift steht "Pachtausschreibung"*


Astrael zum Gruße Bevölkerung Falkensees,

Ein jeder Pächter der Stadt Falkensee habe sich innerhalb von 6 Wochen [ooc: 30 Tage / 1 Monat] bei der Stadtverwaltung zu melden um die neue Pachthöhe zu erfahren.

Sollte dies nicht geschehen wird es weiter geleitet an das Gericht und die Pfändung droht. Folgende Personen und HÄuser sind davon betroffen:

  • [D]Hausnummern 04 und 26 - Navarian Arandal[/D]
  • Hasunummern 09 und 11 - Talan Schaffelmann
  • [D]Hausnummer 10 - Felastürmer[/D]
  • Hausnummer 12 - Xanthia
  • [D]Hausnummer 13 - Solos Nhergas[/D]
  • Hausnummer 14 - Yadzia
  • [D]Hausnummer 15 - Berethon Fandar[/D]
  • [D]Hausnummer 16 - Custodes Silvarae[/D]
  • Hausnummer 17 - Lysira Esthandir
  • [D]Hausnummer 18 - Ansgar Lamia[/D]
  • Hausnummer 20 - Joshua Nachtschein
  • Hausnummer 21 - Diral Verin
  • Hausnummer 22 - Visalyar Sonnengold
  • [D]Hausnummer 25 - Mendorlis[/D]
  • [D]Hausnummer 28 - Naissa[/D]
  • [D]Hausnummer 29 - Richart Levat[/D]
  • [D]Hausnummer 34 - Fich Linds, bzw. dessen Nachpächter[/D]

Albert Metzler
Stadtkonsul zu Falkensee


*Nach einer Weile Hängt er noch eine kleine Notiz an.*

Auch die Gatterinhaber haben sich zu melden, dies seien folgende:

  • Zone 3 & 4 - Ecclesia Elementarium
  • [D]Zone 5 - Nubrinjah[/D]
  • [D]Zone 6 - Navarian Arandal[/D]
  • Zone 7 - Luisa Tapken
  • [D]Zone 8 - Caroline Goldblatt[/D]
  • [D]Zone 9 - Seiltänzer (Reya del Angelo)[/D]




[ooc: Anfragen für Termine IG, das Brett wird kontrolliert]

_________________
In nur 2 1/2 Jahren zum Seite 1 Member. Viele Worte, große Taten und Aktivität, dann kannst auch du dabei sein!


Zuletzt geändert von Brunhilde: 24.04.07, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 9.06.07, 13:13 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 5.01.07, 23:42
Beiträge: 75
Aushang betreffend der Pachten in Falkensee

Die hier aufgeführten Namen mögen bitte in nächster zeit ihre Pachtschulden begleichen.

[D]Fs 9 Talan Schaffelmann: Monde 3x = 3600 Dk a 1200 Dk[/D]
[D]Fs 10 Felastürmer Monde: 2x = 8600 Dk a 4300 Dk[/D]
[D]Fs 11 Talan Schaffelmann: Monde 3x = 7800 Dk a 2600 Dk[/D]
[D]Fs 13 Solos Nhergas: Monde: 3x = 9900 Dk a 3300 Dk[/D]
Fs 14 Yadzia: Monde 3x = 4200 Dk a 1400 Dk
[D]Fs 16 Custodes Silvae: Monde 3x = 3600 Dk a 1200 Dk[/D]
Fs 17 Lysira Esthandie: Monde 3x = 3600 Dk a 1200 Dk
Fs 21 Diral Verin: Monde 2x = 3200 Dk a 1600 Dk
Fs 22 Visalyar Sonnengold: Monde 3x = 5100 Dk a 1700 Dk
[D]Fs 25 Todrak Goldhand: Monde 2x = 8800 Dk a 4400 Dk[/D]
Fs 26 Navarian Arandel: Monde 3x = 10200 Dk a 3400 Dk
Fs 27 Felix Allon: Monde 1x = 2300 Dk a 2300 Dk
[D]Fs 29 Richart Levat: Monde 2x = 3200 Dk a 1600 Dk [/D]
Fs 34 Feth Feya: Monde 3x = 6300 Dk a 2100 Dk
[D]Fs 37 Jeanne Grubenfeuer: Monde 2x = 24000 a 12000 Dk
[/D]
Alle Pächter die 3 Monde im Rückstand stehen haben 1-3 Wochen zeit ihre Verbleibenden pachten zu zahlen.
Ansonsten laufen ihre Häuser Gefahr einer PFÄNDUNG!! zu erliegen.

Janniea Lavrial
Stadtkonsula von Falkensee

10.Triar 18 n. Hilgorad


Zuletzt geändert von Janniea Lavrial: 13.06.07, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.06.07, 19:52 
Edelbürger
Edelbürger
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Registriert: 29.05.02, 11:50
Beiträge: 3569
Zitat:
Über Waffen und Rüstungen
innerhalb der Stadt Falkensee



Um den Frieden und das einträgliche Zusammenleben in unserer schönen Stadt Falkensee, der strahlenden Hauptstadt Siebenwinds, auch weiter blühen zu lassen wollen wir einige Verhaltensregeln über den Umgang mit Waffen und Rüstungen kund tun. Die Hauptstadt wird durch die Stadtwache, die Ritterschaft nebst ihrer Garde, die Tempelwache der Kirche der Vier und die Miliz der Thar’Sala geschützt. Demnach ist es nicht mehr notwendig, dass Jedermann sich innerhalb der Stadt voll rüstet und bewaffnet um einen etwaigen Angriff abzuwehren.


Es mag also fürderhin für *jeden* Bewohner Siebenwinds, gleich welchem Volk oder Geschlecht er angehört, das Nachfolgende gelten:

Alle Kriegswaffen und schwere Waffen wie Zweihänder aller Art, Hämmer, Streitkolben und Äxte, Hellebarden, Piken und alle Arten von Armbrüsten sowie Kriegsbögen sind in der Stadt unerwünscht. Zugleich sollen auch schwere Rüstungen, die ihrer Natur nach nur dem Kampf und Krieg – und nicht als Alltagsgewandung – dienen innerhalb Falkensees nicht getragen werden.

Bürger haben die oben genannten Waffen und Rüstungen in ihren Häusern zu verwahren, Freie mögen ihre Waffen und Rüstungen in den drei städtischen Waffenkammern beim Betreten der Stadt in Verwahrung geben und sie beim Verlassen Falkensees wieder abholen. Die Bewachung der Waffenkammern wird durch die Stadtwache gewährleistet. Im Falle eines Angriffs stehen Waffen und Rüstung so sofort zur Verfügung.

Freie haben das verbürgte Recht, leichte Seitenwaffen mit einer Klingenlänge bis zu 3 Spann (etwa Dolche, Messer, Langmesser, Kurzschwerter, Holzknüppel, Stäbe und ähnliches) offen zu tragen.

Bürgern ist es darüber hinaus auch gestattet, größere Seitenwaffen wie Schwerter, Degen und Säbel mit einer Klingenlänge bis zu 5 Spann offen zu tragen.

Freie haben zudem das verbürgte Recht, sich innerhalb der Stadt mit jeder Art von einfachen, unverstärkten Lederrüstungen sowie allen Arten von Rüstungen aus Fell oder Stoffen zu rüsten.

Bürgern ist darüber hinaus jede Art von Rüstung (mit Ausnahme der Plattenrüstung) innerhalb der Stadt gestattet.

Dem Adel sind keinerlei Beschränkungen auferlegt.


Es obliegt der Stadt Falkensee, den Rittern der Sieben Winde und dem Lehen Siebenwind bestimmte Gruppen oder Personen von diesen Regelungen auszunehmen. Grundsätzlich ausgenommen sind die Mitglieder der Kirche der Vier ab dem Range eines Anwärters, Beamte/Richter des Lehens und Falkensees sowie Milizen, denen die Waffen- und Rüstrechte ausdrücklich gewährt wurden.

Die Stadtwache und alle anderen mit der Erhaltung der Sicherheit in Falkensee betrauten Gruppierungen haben das Recht und die Pflicht, Verstöße gegen diese Verhaltensregeln zu beenden und entsprechend zu ahnden. Dabei mögen sie Sühnegelder von 100 bis 700 Dukaten verlangen, je nach dem wie wohlhabend derjenige ist, der wider diese Regeln handelt. Kann der Betreffende nicht zahlen, so ist etwas in angemessenem Wert zu pfänden. Es obliegt der Stadtwache ebenso, über ungewollte Verstöße (z.B. das zügige Durchqueren Falkensees von einem Tor zum anderen) oder das Führen von Werkzeugen/Jagdwaffen (wie etwa eine Holzfälleraxt, ein Jagdspeer, Jagdbogen) hinwegzusehen.



So niedergeschrieben und für gültig erklärt zu Falkensee am 10. Tag des Triar im 18. Jahr der Herrschaft König Hilgorads.

gez.
Ritter Mirian Lasar
Lehnsvasallin Falkensees, Ritter des Falken

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I don't speak destiny.


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