Festlandbewohner |
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Registriert: 6.06.02, 16:39 Beiträge: 2705 Wohnort: Spielzeugladen - Waffenabteilung
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Stadtverordnung
Geändert am 25. Triar 18 nach Hilgorad
Die Stadt Falkensee tut hiermit allen Bewohnern folgende Verordnung kund: - §1 Lehensvasall und oberste Instanz der Stadt Falkensee, nach König und Graf, ist der von seiner Durchlaucht, dem Grafen, ernannte Ritter. Alle Verordnungen, Erlässe und Gesetze gehen vom Lehensvasall zu Wasserwall-Falkensee aus. Zur Zeit übt jenes Amt Sire Siegfried Steiner, R.d.D. aus.
- §2 Der Lehensvasall zu Falkensee behält sich vor, die Stadtverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern.
- §3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle der Stadt gereichenden Verwaltung, stehen dem Lehensvasall ein Statthalter sowie ein oder mehrere Stadtkonsule, Liegenschaftsverwalter oder Schreiber zur Seite.
- §4 Die Ernennung und Entlassung des Statthalters und der Stadtkonsule obliebt dem Lehensvasall zu Falkensee, andere Angestellte können durch den Statthalter eingestellt und entlassen werden.
- §5 Die Haus-/Acker-/Pachtland-/Gattervergabe innerhalb des Provinzlehens Wasserwalls erfolgt über die Verwaltung, respektive den Lehensvasall.
- §6 Jegliche Gatter-, Acker-, Land- oder Hausaneignung ohne die Genehmigung der Verwaltung ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
- §7 Häuser/Äcker/Pachtland/Gatter verbleiben Besitz von Stadt und Krone. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Verwaltung, respektive dem Lehensvasall zu beantragen.
- §8 Für jegliches Haus und jegliches Gatter ist eine Miete, respektive Pacht auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.
Geschäfte erhalten einen Pachtaufschlag, wie auch Gilden oder Zünfte.
- §9 Mieten und Pachten sind nach Aufruf der Verwaltung zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich bei dem Statthalter, den Stadtkonsulen oder den Liegenschaftsverwaltern.
- §10 Häuser, Gatter und Äcker können von der Pacht befreit werden. Dies betreffe vornehmlich Einrichtungen der Krone und der Kirche.
Weitere Pachtbefreiungen sind beim Lehensvasall zu beantragen.
- §11 Die Mieter eines Hauses haben dafür Sorge zu tragen, daß die Wege zu ihren Häusern von Schnee und Unrat befreit bleiben.
- §12 In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
- §13 In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt.
Die Stadt behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen.
- §14 Bürger der Stadt Falkensee kann ausschließlich werden, wer ein Haus in der Stadt gemietet oder erbaut hat und/oder mit dem Mieter des Hauses direkt verwandt und in selbigem wohnhaft ist.
Bürgerbriefe werden durch den Statthalter, die Stadtkonsule oder durch die Liegenschaftsverwalter ausgestellt. Standesrechte- §15 Zusätzlich zu den Rechten der Bürger nach Art. 12 Constitutio Siebenwind gewährt die Stadt Falkensee ihren Bürgern nachfolgende Rechte:
- §15.1 Ein jeder Bürger habe das Recht auf eine Anhörung durch den Lehensvasallen, so er sich eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Codex Criminalis schuldig gemacht habe. Diese hat binnen 5 Tagen nach Urteilsverhängung zu erfolgen, der Bürgerbrief wird für diese Frist eingezogen und die Strafe bis zur Anhörung ausgesetzt. Kapitalverbrechen und Urteile, die von Angehörigen der Ritterschaft oder im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens verhängt werden, bleiben hiervon unangetastet.
- §15.2 Einem jeden Bürger sei es gestattet, sein Anwesen mit Hilfe von Leibwächtern zu schützen. Innerhalb dieser sowie in einem Umkreis von 5 Schritten um die Eingänge seien jene von allen Rüstungs- und Waffengesetzen ausgenommen.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Recht jederzeit befristet oder auf Dauer zu widerrufen. Ferner kann dieses Recht durch jeden Angehörigen der Ritterschaft, sowie durch Offiziere und Unteroffiziere des Lehensbanners Siebenwind und ferner durch Offiziere und Unteroffiziere der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald befristet widerrufen werden.
- §16 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Bürgern, deren Verhalten durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlung gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis nicht dem eines Bürgers entspreche, das Bürgerrecht in der Stadt Falkensee befristet oder auf Lebenszeit zu entziehen.
- §17 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Freie, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis, befristet oder auf Lebenszeit des Lehens Wasserwalls zu verbannen.
Der Statthalter kann ebenfalls eine solche Verbannung aussprechen, jedoch höchstens für die Dauer von ein bis zwei Monden. Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen, hiernach gelte er fürderhin im Lehen Wasserwall-Falkensee als Vogelfreier. Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen. Der Lehensvasall behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, so er Anlaß zum Zweifel an Königs- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe.
- §18 Alles weitere klärt die Iuribus Siebenwind.
Beschluss des Lehnsritters betreffend der Strafen für Vergehen in der Stadt Falkensee Erlassen zu Falkensee, am 15. Duler 18 nach Hilgorad - Störung der Ordnung
Wer gegen die Stadtordnung verstößt oder sonst wie für Unruhe sorgt, ist je nach Schwere der Störung zu bestrafen.
- Reiten in der Stadt
Das Reiten innerhalb der Stadtmauern ist generell zu unterlassen! Nur die Ritterschaft, die Geweihtenschaft und andere Mitglieder der Kirche, so wie die Garde der Ritterschaft und die Stadtverwalter, haben das Recht innerhalb der Stadtmauern aufzusatteln.
- Wildtiere und Kreaturen in der Stadt
Wildtiere und anderweitige, gefährliche Kreaturen, sind innerhalb der Stadtgrenze unerwünscht. Besitzer und Tier werden umgehend der Stadt verwiesen. Sollte die Kreatur einen Bürger der Stadt, nebst Freien der Stadt, verletzen, bedeutet dies das Todesurteil für das Wildtier oder die Kreatur. Die umgehende Schlachtung ist die Konsequenz.
- Belästigung des städtischen Lebens
Wer das städtische Leben Falkensees durch Tun oder Unterlassen dergestalt stört, dass andere Bewohner der Stadt sich belästigt fühlen, verstößt gegen dieses Gesetz. Belästigungen können sein: übermäßiges Gebrüll und Geschrei – auch zum Anpreisen von Verkaufsware; das Leeren des Nachttopfes auf die Straße hinaus; allzu grober Gestank von gehaltenem Getier ebenso wie übermäßige Mengen Pferdeäpfel; unsittliches Betragen auf öffentlichen Plätzen und allzu freizügige Bekleidung oder das zeigen viehischen Verhaltens, wie es sonst nur Orken gemein ist.
- Beleidigung eines Wächters
Die Stadtwache, als offizielle Exekutive der Stadt Falkensee, hat das Recht jeden zu bestrafen, der ihnen spotthaftes oder beleidigendes Wortgut bzw. Verhalten entgegen bringt.
- Waffenloses Gerangel auf öffentlichen Plätzen
Prügeleien jedweder Art sind innerhalb der Stadtgrenzen zu unterlassen.
- Bewaffnete Handgreiflichkeiten auf öffentlichen Plätzen
Jenes Verbot wird beim Bruch des selbigen schwerstens bestraft. Sollte es zu öffentlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Stadtmauern kommen, werden diese mit aller Härte niedergeschlagen und gesühnt.
- Hetzerische Reden/Beleidigungen (gegen Ritterschaft und Krone)
Wer hetzerische Reden gegen die Ritterschaft oder die Krone führt, wird sofort in den Kerker der ritterlichen Burg überführt. Gleiches gillt für ketzerisches Wortgut, wonach der Schuldige umgehend der heiligen Viergötterkirche überstellt wird.
- Kann jemand eine Geldbuße nicht entrichten, so hat er an ihrer statt Fronarbeit in der Stadt zu leisten.
Über Waffen und Rüstungen innerhalb der Stadt Falkensee Erlassen zu Falkensee, am 10. Triar 18 nach Hilgorad Es mag also fürderhin für *jeden* Bewohner Siebenwinds, gleich welchem Volk oder Geschlecht er angehört, das Nachfolgende gelten: - Alle Kriegswaffen und schwere Waffen wie Zweihänder aller Art, Hämmer, Streitkolben und Äxte, Hellebarden, Piken und alle Arten von Armbrüsten sowie Kriegsbögen sind in der Stadt unerwünscht. Zugleich sollen auch schwere Rüstungen, die ihrer Natur nach nur dem Kampf und Krieg – und nicht als Alltagsgewandung – dienen innerhalb Falkensees nicht getragen werden.
- Bürger haben die oben genannten Waffen und Rüstungen in ihren Häusern zu verwahren, Freie mögen ihre Waffen und Rüstungen in den drei städtischen Waffenkammern beim Betreten der Stadt in Verwahrung geben und sie beim Verlassen Falkensees wieder abholen. Die Bewachung der Waffenkammern wird durch die Stadtwache gewährleistet. Im Falle eines Angriffs stehen Waffen und Rüstung so sofort zur Verfügung.
- Freie haben das verbürgte Recht, leichte Seitenwaffen mit einer Klingenlänge bis zu 3 Spann (etwa Dolche, Messer, Langmesser, Kurzschwerter, Holzknüppel, Stäbe und ähnliches) offen zu tragen.
- Bürgern ist es darüber hinaus auch gestattet, größere Seitenwaffen wie Schwerter, Degen und Säbel mit einer Klingenlänge bis zu 5 Spann offen zu tragen.
- Freie haben zudem das verbürgte Recht, sich innerhalb der Stadt mit jeder Art von einfachen, unverstärkten Lederrüstungen sowie allen Arten von Rüstungen aus Fell oder Stoffen zu rüsten.
- Bürgern ist darüber hinaus jede Art von Rüstung (mit Ausnahme der Plattenrüstung) innerhalb der Stadt gestattet.
- Dem Adel sind keinerlei Beschränkungen auferlegt.
- Es obliegt der Stadt Falkensee, den Rittern der Sieben Winde und dem Lehen Siebenwind bestimmte Gruppen oder Personen von diesen Regelungen auszunehmen. Grundsätzlich ausgenommen sind die Mitglieder der Kirche der Vier ab dem Range eines Anwärters, Beamte/Richter des Lehens und Falkensees sowie Milizen, denen die Waffen- und Rüstrechte ausdrücklich gewährt wurden.
- Die Stadtwache und alle anderen mit der Erhaltung der Sicherheit in Falkensee betrauten Gruppierungen haben das Recht und die Pflicht, Verstöße gegen diese Verhaltensregeln zu beenden und entsprechend zu ahnden. Dabei mögen sie Sühnegelder von 100 bis 700 Dukaten verlangen, je nach dem wie wohlhabend derjenige ist, der wider diese Regeln handelt. Kann der Betreffende nicht zahlen, so ist etwas in angemessenem Wert zu pfänden. Es obliegt der Stadtwache ebenso, über ungewollte Verstöße (z.B. das zügige Durchqueren Falkensees von einem Tor zum anderen) oder das Führen von Werkzeugen/Jagdwaffen (wie etwa eine Holzfälleraxt, ein Jagdspeer, Jagdbogen) hinwegzusehen.
Das Personal der StadtDas Amt des Statthalters zu Falkensee wird von Frau Natalya bekleidet. - Sie geniesst alle verwalterischen Befugnisse und ist oberste Repräsentantin der Stadt. Sie leitet die Verwaltung ist für jene im Gesamten zuständig.
Im Moment gibt es 2 Stadtkonsule. Dieses Ämter werden von Frau Janniea Lavrial und Herrn Fich Linds[/U bekleidet.[list][*]Die Stadtkonsule lenken und prägen die Geschicke der Stadt. Sie sind für die Angestellten, aber auch für die Eintreibung der Mieten und Pachten der Stadt zuständig. Sie sind der Fortschritt der Stadt. Ihre Befugnisse sind weitrechend und sie sind in ihrer verwalterischen Arbeit nur dem Statthalter oder dem Inselpatrizier Rechenschaft schuldig. Sie sind erster Ansprechpartner bei dringenden Stadtfragen.[/list]Die Angestellten des Stadtrates bilden Mitarbeiter spezieller Angelegenheiten. Darunter fällt das Badehaus und die Leitung des Stadthospiz. Darunter fallen Sekretäre, aber auch Stadtbildpfleger, sowie Baumeister.
Liegenschaftsverwalter: [U]Jennaia Lavrial.
Sekretäre: Jeremias Helling, Solice Aurora
Hospizleiter: Jabin
Badehausverwaltung: Orden der Tränen Vitamas
Städtischer Ordnungsbeauftragter: Viidjoeld Stronhiir
Edit 1: Fich Linds wieder Stadtkonsul] Edit 2: Verschrieben Edit 3: Solice Aurora neue Sekretärin
Zuletzt geändert von Lorien Arden: 30.12.07, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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