Im Laufe des Tages finden sich hier und da in Falkensee einige lose Zettel ein.
Wandeltag, 27. Onar 19 nach Hilgorad Das blaue Gericht zu Draconis und Falkensee verkündet:
Mit sofortiger Wirkung erlässt das blaue Gericht zu Draconis und Falkensee, repräsentiert durch seine lokalen Instanzen, ein Gesetz zum Schutze alter Marktplatztraditionen. Diese erlangen mit heutigem Tage Gültigkeit, und ist von den Angehörigen aller Stände und Rassen zu befolgen.
Es ist bei Strafe verboten, an den Marktständen angelehnt stumm dem Markttreiben beizuwohnen, auch als 'Marktplatzstehen' bekannt. Widerrechtliches Verhalten führt zum umgehenden Verlust sämtlicher am Leibe getragener Kleidungsstücke.
Nicht in dieses Gesetz eingeschlossen sind Händler oder Käufer am Markt, kurze Unterhaltungen mit anderen Personen u.Ä., letztere sollten aber ab einer gewissen Länge an dafür vorgesehenen Orten (z.B.: Tavernen) fortgesetzt werden, so nicht die Strafe für Marktplatzstehen in Kraft treten soll. Das Lehnen an Marktständen wird allerdings in jedem Falle mit der Höchststrafe belegt. Ausnahmen in Form von ausgestellen Marktplatzstehberechtigungsscheinen werden nur in dringenden Fällen gemacht. Die ausreichend begründeten Anträge sind bei den Instanzen des blauen Gerichtes zu Falkensee datiert und unterschrieben abzugeben.
Das blaue Gericht
Zuletzt geändert von Marktplatzpoet: 2.03.08, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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