Ehre seiner Majestät und den hochheiligen Horen, Euer Wohlgeboren
Ich bedaure es zutiefst, Eure wertvolle Zeit mit einem so profanen Thema in Beschlag zu nehmen, doch bedeutet es mir viel, Eure Meinung als direkter Stellvertreterin des Königs auf der Insel zu erfahren.
Es handelt sich um einen Abschnitt im Stadtrecht Falkensees, welches "der Geweihtenschaft" gewisse Sonderrechte zugesteht, wie etwa das Reit- und Rüstrecht. Auf meine Anfrage bei der werten Statthalterin Aurora wurde mir nicht nur die Sonderstellung der Kirche der Sahor erklärt, nein es wurde in einer Beleidigenden Art getan, welche ich leider nicht billigen kann.
Nun geht es mir jedoch nur sekundär darum, Beschwerde gegen jene Dame zu führen, viel mehr wüsste ich wie angesprochen gerne die Meinung Eurer Wohlgeboren zum Thema, ob der obengenannte Begriff die geweihten Diener der Horen insgesamt oder nur jene der Sahor beinhaltet, was ich bedauern würde, sind doch die königstreuen Dienste der Ecclesia schon früh auch seiner Majestät zu Ohren gekommen, was im Ediktum Ecclesia mündete, welches Euch gewisslich bekannt sein wird.
Ich hoffe, dass sich diese Angelegenheit gütlich regeln lässt und verbleibe
demütigst
Noralis Marus Stellvertretender Abt der Ecclesia Elementorum Priester der Winde
*gesiegelt mit dem Siegel der Ecclesia sowie einem euch womöglich unbekannten Falkensiegel*
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