*auf dem Marktplatz zu Südfall hängt ein Pergament aus*
24. Seker 19 nach Hilgorad
Erlass zur Tierhaltung in der Provinz Südfall
Hiermit sei offiziel verkündet, dass fortan jeder Gatterbesitzer in der Provinz Südfall dafür sorge zu tragen hat, dass seine Tiere Artgerecht und der Witterung entsprechend untergebracht sind.
Explizit verboten ist die gemeinsame, nicht räumlich getrennte, Haltung von Weide- und Beutetieren. Ebenso ist stets dafür zu sorgen, dass die Tiere ausreichend gut genährt sind. Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass die Tiere konfisziert werden.
Bei besonders schweren Fällen behält sich die Provinz Südfall das Recht vor die Tiere dauerhaft einzubehalten oder in die Freiheit zu entlassen.
Die Verwaltung der Provinz Südfall
Erlass zur Beschränkung der Jagd in der Provinz Südfall
Desweiteren gelten in der Provinz Südfall folgende Beschränkungen der Jagd:
1) Die Jagd in dem Gebiet um die Ruine der Burg im Süden der Provinz Südfall ist gänzlich verboten.