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 Betreff des Beitrags: [RS] Öffentliche Bekanntmachungen des Inselrates
BeitragVerfasst: 3.07.07, 20:03 
Altratler
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Eine Reihe von Aushängen am Brett in der Burg, für jeden Passanten der durch dein Eingang tritt gut sichtbar.








OOC: Es gibt ein entsprechendes verlinktes Item, wer das nicht im Spiel doppelt angeklickt hat, hat diese Aushänge auch nicht zu Gesicht bekommen. Und bitte spamt nicht irgendwelches Zeug rein, ala dort und dort wurde es abgenommen, verunschandelt oder sowas. Eröffnet bitte dazu einen eigenen Beitrag, der hier soll der Übersichtlichkeit dienen.


Zuletzt geändert von Solos: 4.07.07, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 4.07.07, 21:01 
Altratler
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Zitat:
2. Querler 18 nach Hilgorads Krönung,
Siebenwind, Burg Finianswacht,




Öffentliche Bekanntmachung
zur 9. Sitzung des Inselrates am 8. Querler



Hiermit wird öffentlich dem Volk der Insel Siebenwind bekannt gegeben, dass der Inselrat am 8. Querler 18 n.H.K. zur Mitte der letzten Hellstunde im Siebten Zyklus im großen Burgsaal zu Fininaswacht zusammentritt. Ein jedes Mitglied des Inselrates ist hiermit zur Sitzung geladen. Es wird erwartet, dass der Rat ob der Tragweite der Beschlüsse vollzählig zusammentritt.


Folgende Tagesordnung wird behandelt:

1. Ernennung des Vertreters der Menschen des Mittelreiches

2. namentliche Festlegung der Mitglieder des Inselrates sowie ihrer Vertreter

3. Wahl des Inselpatriziers

4. Anfragen der Ratsmitglieder

Hält ein oder mehrere Mitglieder des Inselrates ein weiteres Thema für besprechenswert, so möge er es umgehend an die Schreibstube des Inselrates melden.


In Vorbereitung des Punktes 2 wird nochmals daran erinnert, dass jede im Rat vertretene Gruppe einen Botschafter in den Rat entsendet. Dieser Botschafter wird von der Gruppe selbst bestimmt und wird namentlich in die Mitgliederliste eingetragen. Zudem bestimmt jeder Botschafter 2 Stellvertreter, die dem Inselrat ebenfalls namentlich zu nennen sind. Fürderhin haben ausschließlich die benannten Botschafter oder ihre Stellvertreter Zugang zur Ratshalle. Jede Gruppe und jeder Botschafter ist gebeten, die Namen zur Ratssitzung bereitzuhalten, da diese zweitmalig in die Ratsliste eingetragen werden.

Mit dieser Einladung wird noch einmal das Regularium des Inselrates - so wie von diesem beschlossen - zur Kenntnis gegeben.

Edelfrau Solos Nhergas
in Vertretung regierende Inselpatrizierin zu Siebenwind

Montag, 8. Juli um 19.30 Uhr



Zitat:
Regularium des Großen Rates


Diese Regularium möge die Arbeit des Großen Rates lenken und vereinfachen, damit Zeit für Wesentliches, die Geschicke der Insel Siebenwind, übrig bleibt. Dazu setzt der Große Rat zu Siebenwind in eigener Befugnis folgende Bestimmungen fest:


Erstens - Regierungsrat Siebenwind

Zur schnelleren Abhandlung kleinerer Probleme, die nicht den gesamten großen Rat beschäftigen müssen, wird ein kleinerer, so genannter Regierungsrat Siebenwinds eingeführt. Die Führung dieses Regierungsrates hat der Inselpatrizier inne. Neben ihm mag es noch 4 weitere Mitglieder geben, welche vom großen Rat bestimmt werden. Der Regierungsrat Siebenwinds hat den großen Rat bei jeder Sitzung über alle Dinge zu informieren, welche er in Abwesenheit des großen Rates getroffen hat.


Zweitens - Einberufung und Einladung zu einer Sitzung

Der Inselpatrizier legt die Termine fest, zu denen der große Rat tagt. Begehren drei Mitglieder die Einberufung einer Sitzung, so hat der Inselpatrizier diesem Begehren zu entsprechen und eine Ratssitzung einzuberufen.

Zu jeder Sitzung des Großen Rates muss mindestens drei Tage vorher in schriftlicher Weise eingeladen werden. Zur Einladung gehört ebenso, dass die Tagesordnung der nächsten Sitzung mitgeteilt wird.

Unterbleibt die Einladung, so kann der Große Rat nicht tagen. Sollte auf Grund besonderer Umstände eine Einladung nicht zur rechten Zeit erfolgen können, kann der Große Rat durch eigene Erklärung trotzdem gültig tagen.

Am Beginn einer jeden Sitzung muss festgestellt werden, welche Ratsmitglieder anwesend sind. Der Rat kann nur tagen, wenn mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend ist.

Der Inselpatrizier eröffnet die Ratssitzung. Als dann verkündet er die Tagesordnung und fragt an, ob noch anderen Themen zu behandeln sind. Er entscheidet, ob zusätzliche Themen besprochen werden. Sollte dem Großen Rat die Entscheidung nicht zusagen, kann er sie nach Abstimmung aufnehmen oder ablehnen.


Drittens – Tagesordnung

Die Themen sind in der Sitzung des Großen Rates nach einer Tagesordnung zu behandeln. Es ist Aufgabe des Inselpatriziers, die Tagesordnung zu erstellen. Begehrt ein Ratsmitglied die Behandlung eines Themas, so möge er das dem Inselpatrizier rechtzeitig und schriftlich mitteilen, so dass jener es auf die Tagesordnung setzt.


Viertens – Behandlung eines Themas

Nachdem ein Thema zur Beratung aufgerufen wurde, wird zuerst derjenige sprechen, der das Thema in den Rat eingebracht hat – es kann ein Ratsmitglied oder eine andere Person sein. Er möge dem Rat mitteilen, was das Anliegen sei. Darauf hin mag die Angelegenheit in freier Rede besprochen und anschließend durch eine Abstimmung entschieden werden. Nach der Abstimmung verkündet der Inselpatrizier das Ergebnis.


Fünftens – Freie Rede

Wird zu einem Thema Freie Rede gewährt, so steht jedem Mitglied des Großen Rates das Wort zu. Um ein heilloses Durcheinander zu vermeiden, meldet jeder sich durch ein Zeichen (Handzeichen, Symbol auf dem Tisch, Wort), dass er zu sprechen begehrt. Der Inselpatrizier erteilt darauf das Wort. Es obliegt ihm auch, die Freie Rede zu beenden.


Sechtens – Abstimmungen

Ist eine Angelegenheit durch Abstimmung zu entscheiden, so gilt sie bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als angenommen. Enthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe. Der Inselpatrizier fasst zu Beginn der Abstimmung die Angelegenheit zusammen, so dass eine eindeutig zu beantwortende Frage entsteht. Beginnend an der linken Seite der Tafel (vom Patrizier aus gesehen) antwortet jedes Mitglied mit Ja, Nein oder Enthaltung. Sind alle Stimmen abgegeben, verkündet der Inselpatrizier das Ergebnis.


Siebtens – Niederschrift

Um alle Entscheidungen und wichtige Beweggründe festzuhalten, ist für jede Sitzung eine Niederschrift zu fertigen. Ein jedes Mitglied soll Einsicht in die Niederschriften erhalten.


Achtens – Ordnung im Saal

Jedes Ratsmitglied sitzt auf einem festen Platz. Der Inselpatrizier sorgt dafür, dass jedem sein Platz bekannt ist (zum Beispiel durch Namensschilder auf der Tafel). Zu jeder Sitzung erscheint jeweils nur ein Ratsmitglied – jedem ist ein Berater aus der betreffenden Gruppe gestattet. Der Berater hat zu schweigen und still im Hintergrund zu verharren.

Die Ritter der Sieben Winde, Bedienstete des Barons sowie Personal des Großen Rates sind zugelassen.

Der Inselpatrizier oder der Große Rat können die Teilnahme Anderer zulassen.



Der Große Rat möge dieses Regularium erweitern, wenn er es für nötig hält.


_________________
Es gibt 2 Sorten von Kindern: Die Lieben und DIE ZERSTÖRER!

(@Laylira) oder du wirst zu diese art von IMBA mage die im Forum immer diskutiert wirst. (@Laylira) Und führst 50x Meteorstrike in nem Packpferd mit dir spazieren.
(Solos kommt ins Teamspeak summt die Indiana Jones Melodie) - GreenLantern: Hallo Indiana Solos - Solos: Nene Indiana Djolos, das D ist stumm.


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 Betreff des Beitrags: Gültige Erlasse
BeitragVerfasst: 8.01.09, 21:28 
Altratler
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*hier finden sich alle gültigen Erlasse des Inselrates*

Zitat:
Neuordnung der Abgabenregelung
Im Namen der Verweser der Kronmark, stellvertretend und in Übereinkunft mit ihrer ihrer Hochwohlgeboren Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald, werden folgende Änderungen am Finanzsystem der Kronmark bekannt gegeben:

1. Eine jede Siedlung der Kronmark welche Pachten von ihren Bewohner erhebt ist verpflichtet einen festgelegten Satz dieser Pachten an die Kronmark abzuführen, es sei denn der Siedlungsvertrag sieht etwas anderes vor. Der Satz wird von den Patriziern für jede Siedlung festgelegt und wird in Teilen von Hundert berechnet und wird einmal pro Quartal eingezogen..

2. Diese Gelder werden zwischen der Kasse der Inselpatrizier und der Kasse des Inselrates geteilt, wobei 10 von 100 Teilen in die Kasse des Inselrates gehen.

3. Die Kasse der Inselpatrizierdient dazu alle Kosten der Kronmark zu decken gegenüber den Institutionen derselben mit Ausnahme der Ritterschaft der Sieben Winde sowie der ihnen unterstehenden Organisationen (Garde der Ritterschaft, Kronregiment und Hofstaat) welche der Truchsess unterstehen. Die Verwaltung und Verteilung der Gelder obliegt den Patriziern. Die Höhe der Zahlungen gegenüber den jeweiligen Institutionen wird von der Schatzkanzlerin festgelegt.

4. Die Kasse des Inselrates untersteht selbigem und kann für gemeinnützige Projekte für die Kronmark aufgewendet werden. Die Verteilung und Verwaltung der Gelder obliegt den Patriziern welche an die Weisungen des Inselrates gebunden sind. Für solch eine Weisung bedarf es einer einfachen Mehrheit des Rates, wobei nur die Siedlungen welche einen Beitrag zur Ratskasse leisten auch Stimmen passend zum jeweilig eingezahlten Vermögen erhalten. Das Gewichtungssystem der Stimmen wird von den Patriziern entworfen und verwaltet.

5. Das Abstimmungssystem lautet wie folgend: 5000 Dukaten 1 Stimme, 10.000 Dukaten 2 Stimmen, 20.000 Dukaten 3 Stimmen, 40.000 Dukaten 4 Stimmen und so weiter. Da die pachtzahlenden Städte auch noch Abgaben an die Kasse der Inselpatrizier leisten wird bei ihnen im Fall ungerader Zahlungen zur nächst höheren Stimmzahl aufgerundet. Diese Zahlen sind pro Quartal bemessen.

6. Freiwillige Einzahlungen der Siedlungen, welche keine Pachten erheben und somit nicht unter diese Regelung fallen, an die Kasse des Inselrates sind möglich und werden mit Stimmen passend zur Höhe der Einzahlung vergolten.

Gez. Endtag den 10. Sekar 19. n. Hilograd
Truchsess der Kronmark
Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald

Verweser der Kronmark
Toran Dur
Nithavela


Zitat:
Erlass über Jagdgesetze der Kronmark

I. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
II. Jede Provinz der Kronmark erhält das Recht auf lokale Forstgesetze. Diese Forstgesetze werden von einer lokalen Forstgilde erarbeitet, verwaltet und geändert. Diese Regelungen müssen am Sitz der Gilde öffentlich ausgehängt sein.
III. In jeder Provinz ist es die Aufgabe dieser Forstgilde diese Gesetze umzusetzen.
IV. Diese Forstgilden werden von den Patriziern in Absprache mit der lokalen Provinzverwaltung eingesetzt und sind den Patriziern Rechenschaft schuldig.
V. Das oberste Ziel jeder Forstgilde muß der Schutz und Erhalt der Funa (Tierwelt) und Flora (Pflanzenwelt) der Kronmark sein.
VI. Die Forstgilden sind berechtigt Jagdscheine nach Prüfung des Jägers heraus zu geben.
VII. Die Prüfungen für einen solchen Jagdschein sind zum Selbstkostenpreis zu tätigen, Gebühren sind nicht zulässig.
VIII. Auftretende Kosten sind von den jeweiligen Provinzen zu tragen, so diese gerechtfertigt sind.
VIII. Es steht den Forstgilden frei, die Jagd auf Hoch- und Edelwild zu limitieren oder temporär zu verbieten so dies dem Schutz des Wildbestandes dient. Eine Limitierung begrenzt die Menge jagbaren Wildes während ein Verbot jegliche Jagd untersagt.
IX. Besitzer von Jagdscheinen sind nur von Jagdverboten betroffen, nicht von Limitierungen.
X. Folgende Provinzen sind von diesem Erlass betroffen:
- Brandenstein
- Greifenwald
- Südfall
- Falkensee
- Kesselklamm
XI. Die Völker der Auen- und Waldelfen sind von keinerlei lokaler oder inselweiter Regelung zur Jagd betroffen
XII. In folgenden Gebieten ist jegliche Jagd untersagt: Die Wälder um die Ruine der Burg Südfall, die Wälder westlich des Scheerengebirges.
XIII. Die Jagd in Gebieten anderer Lehen ist erlaubt so lange Einvernehmen der Forstbehörden bezüglich Regelungen besteht
XIV. Das Ödland unterliegt keinerlei Regelung.
XV. Provinzen die keine geeignete Forstgilde aufweisen oder keine einzurichten wünschen erhalten Forstgesetze eines der anderen Lehen durch die Patrizier, sowie die dortige Forstgilde damit für beide Bereiche zuständig wird bis eine lokale Forstgilde etabliert werden kann.
XVI. Den Forstgilden ist es nicht gestattet Strafen zu verhängen oder die Vollstreckung der Strafen durchzuführen. Sie sind jedoch angehalten Verstöße zu melden.

Bezüglich dieses Erlasses sind alle Lehen aufgefordert zu erwägen ob sie eine Forstgilde einrichten möchten, und die Verweser auf jeden Fall von ihrer Entscheidung in Kenntnis setzen. Bestehende Forstgilden mögen sich ebenfalls mit ihren Jagdregeln an die Patrizier wenden.

Zitat:
Erlass über Orden und Ehrentitel

I. Der Inselrat ist berechtigt den Einwohnern der Insel Siebenwind mit einfacher Mehrheit folgende Orden und Ehrentitel zu vergeben.
II. Kandidaten für eine solche Belobigung werden von den Patriziern vorgeschlagen, wie auch die Art der Belobigung

III. Die Orden sind wie folgt:
- Schwertorden für außerordentliche Tapferkeit in drei Stufen, Eisen, Kupfer und Bronze
- Drachenorden für außergewöhnlichen Einsatz und Verdienste in drei Stufen, Eisen, Kupfer und Bronze
- Herz aus Gold, besondere Medaille für großzügige Spender, Wohltäter und so weiter. Leute die sich durch ihre Hilfe gegenüber den Armen hervor getan haben oder sonst wie ihren Reichtum teilen
- Auge Astraels, als besonderer Orden für jene die sich für die Erhaltung und Beschaffung von Wissen eingesetzt haben
- Orden der Gemeinschaft, als höchste Auszeichnung des Inselrates für Bewohner der Insel die unter höchster Aufopferung und größter Gefahr für sich selbst für die Sicherheit der Kronmark gekämpft haben.

IV. Die Titel sind wie folgt:
- Protektor der Kronmark, für Einwohner die sich kontinuierlich über einen längeren Zeit für die Verteidigung der Kronmark eingesetzt haben über den Rahmen der Pflicht hinaus. Dieser Titel trägt die Rechte und Pflichten eines Bürgers sowie das Reitrecht in allen Städten der Kronmark in sich. Die höfliche Anrede für einen Träger dieses Ehrentitels ist "Protektor".

- Patron der Kronmark, für Einwohner die sich kontinuierlich um die Hilfe für die Armen und Schwachen gekümmert haben. Dieser Titel trägt die Rechte und Pflichten eines Bürgers sowie das Reitrecht in allen Städten der Kronmark in sich. Die höfliche Anrede für einen Träger dieses Ehrentitels ist "Patron".

- Schwert der Kronmark, für Bewohner der Kronmark die kontinuierlich daran arbeiten das Ödland vom Einen zu befreien. Dieser Titel trägt die Rechte und Pflichten eines Bürgers sowie das Reitrecht in allen Städten der Kronmark in sich. Die höfliche Anrede für einen Träger dieses Ehrentitels ist "Schwert".

V. Die Titel können auch dem Oberhaupt einer Organisation stellvertretend für die Arbeit jener übergeben werden und wird dann automatisch auf seine Nachfolger übertragen wenn dieses Oberhaupt abtritt.

VI. Titel können vom Inselrat mit einfacher Mehrheit auf Antrag der Patrizier wieder entzogen werden wenn der Träger sich dessen als unwürdig erweist.


Zitat:
Erlass zur Aufnahme neuer Mitglieder
I. Dieser Erlass behandelt die Erweiterung von Artikel 5 des Völkerrates, Constutio Siebenwinds.
II. Die unter Artikel 5 Absatz 5 genannten Gruppierungen gelten als dauerthafte Mitglieder.
III. Es ist dem Inselrat mit mehrheitlichem Beschluß möglich neue, temporäre, Mitglieder in den Inselrat aufzunehmen und diese auch wieder entlassen. Passende Kandidaten werden von den Inselpatriziern vorschlagen.
IV. Die Zahl temporärer Mitglieder ist auf 5 begrenzt.
V. Mitglieder die nach Art. 5 einen dauerhaften Sitz haben können nicht aus dem Inselrat entfernt werden.
VI. Temporäre Mitglieder haben die selben Rechte und Pflichten wie die permanenten Mitglieder des Inselrates, mit Ausnahme des in Artikel 5 festgelegten Punkten.
VII. Temporäre Mitglieder haben keine Stimme wenn es um die Aufnahme und Entlassung neuer Mitglieder und Aufhebung dieses Erlasses geht.
VIIII. Sollte dieser Erlass aufgehoben werden behalten alle temporären Mitglieder ihren Posten bis sie individuell entlassen wurden.



gez. Toran Dur, Felatag, den 1. Onar 20 n. Hilgorad


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Zuletzt geändert von Hagen: 10.02.09, 07:22, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Weitere Bekanntmachungen:
BeitragVerfasst: 7.02.09, 02:32 
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*ein neuer, kleinerer Aushang wird bekannt gegeben*

Zitat:
Moin,
nach der ersten Finanzsitzung des Inselrates wird bekannt gegeben dass die Versammlung der Völker für das erste Quartal dieses Jahres ein Gesamtbudget von 100.000 Dukaten zur Verfügung hatte. Folgende Gruppierungen trugen zum Budget bei und erhielten folgende Anzahl von Stimmen:

- Falkensee, 21.000 Dukaten, vier Stimmen
- Brandenstein, 9800 Dukaten, zwei Stimmen
- Südfall, 6600 Dukaten, zwei Stimmen
- Die Dwarschim, 30.000 Dukaten, drei Stimmen
- Die Nortraven, 10.000 Dukaten, zwei Stimmen
- Die Hobbits, 10.000 Dukaten, zwei Stimmen
- Der Magierturm, 5.000 Dukaten, eine Stimme
- Die Hochelfen, 5.000 Dukaten, eine Stimme

Die Stimmverteilung ergibt sich nach der Finanzregelung und die fehlenden 2600 Dukaten werden aus der Reserve der Inselratskasse ersetzt.

Diese werden auf folgende Projekte verteilt (alle Angaben pro Quartal):

- 40.000 Dukaten für den Bau eines Flaggschiffes der Kronmark
- 30.000 Dukaten für ein Begrünungsprojekt der Dwarschim, zentriert um die "schwarzen Samen"
- 15.000 Dukaten für Personalkosten des Hospizes zu Falkensee
- 10.000 Dukaten für den Ankauf von Büchern und Schriften vom Festland
- 5.000 Dukaten als Unterstützung an den Löwenorden

Die Vertreter der Dwarschim, des Hopizes, der Bibliothek und des Löwenordens können sich an die Inselpatrizier um Zugang zu diesen Geldern zu erhalten, dieser werden jedoch auf Bedarfsbasis ausgegeben, d.h. ein Verwendungszweck muß gegeben sein.




Zitat:
Aufnahme der Kaufmannsgilde in den Inselrat:

Hiermit sei verkündet dass der Inselrat beschlossen hat der Kaufmannsgilde einen Sitz im Inselrat zu gewähren, vertreten durch Erzprinzipial.


Zitat:
Verleihung des Titels "Schwert der Kronmark" an den Löwenorden

Hiermit sei verkündet dass der Inselrat dem Ordensmeister Cendaric Tibur den Titel Schwert der Kronmark stellvertretend für den Löwenorden verleiht.


gez. Toran Dur

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Tarlas: Angamons Segen dispellt keine Meteorregen!


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