Ehrenbürger |
 |
 |
Registriert: 20.10.07, 17:38 Beiträge: 811
|
Auf bewährtem Weg sollte ein Schreiben zur Burggräfin gelangenKönigstag, 6. Triar 20 nach Hilgorad Hochverehrte Durchlaucht Berndorf zu Lichtenwald, ich ersuche Euch hiermit formal um Euer Zugeständnis zur neuen Stadtverordnung der Stadt Falkensee. Leider muss ich Euch mitteilen, dass in Bezug auf Standesrechte und sich daraus ableitenden Wehr-Privilegien für Freie und Bürger keine Einigung mit der Versammlung des Ordo Astraeli möglich scheint, die Ihr in Eurer Weisheit mit der Ausarbeitung der Gesetze beauftragt habt. Es bereitet mir große Pein Beschlüsse wider dem Willen dieser ehrbaren Geweihten und Gelehrten zu fassen; doch sehe ich es als meine leidige Pflicht an, wo mir doch mein Amt die Verantwortung für die Sicherheit, Ordnung und das friedliche Zusammenleben in der Stadt aufbürdet. Also komme ich nicht umhin, Euch einen Vorschlag für Waffen- und Rüstgesetze einzureichen, der voraussichtlich von den Vorschlägen der Kongregation abweicht. Ebenso halte ich es für unvereinbar mit meiner Verantwortung zur ordentlichen Amtsführung, jenen das Recht einzuräumen über die Erlangung des Bürgerstandes zu bestimmen, da auf sie auch nicht das Betragen der Bürger zurück fällt. So bleibt mir nur, Euch untertänigst um Befreiung vom Amt des Statthalters zu bitten, wenn Ihr meine Auffassungen diesbezüglich nicht teilt. In dem Falle wäre es offensichtlich, dass ich nicht befähigt bin Eure Wünsche durchzusetzen und in Eurem Sinne zu handeln, sondern ein Hindernis auf dem Weg zur reibungslosen Verwaltung Eures Lehensgebietes wäre, mit dem sich Eure Durchlaucht nicht beschweren sollte. Findet diese Stadtverordnung und die darin enthaltenen Standesrechte Eure gnädige Approbatio, so will ich sie verkünden am Vieretag, dem 11. Triar zum siebenten Hellzyklus. Mit untertänigen und ehrerbietenden Grüßen, Solice Aurora. Zitat: StadtverordnungDie Stadt Falkensee tut hiermit allen Bewohnern folgende Verordnung kund: - §1 Oberste Instanz der Stadt Falkensee ist der Statthalter. Er wird ernannt von Ihrer Durchlaucht, der Burggräfin Hannah Berndorf zu Lichtenwald, stellvertretend als Lehensherrin für den Ersonter Bund. Alle Verordnungen, Erlässe betreffend die Stadt Falkensee gehen vom Statthalter zu Falkensee aus.
- §2 Der Statthalter zu Falkensee behält sich vor, die Stadtverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern.
- §3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle der Stadt gereichenden Verwaltung, stehen dem Statthalter ein oder mehrere Stadtkonsule oder Schreiber zur Seite.
- §4 Die Ernennung und Entlassung aller städtischen Angestellten wird durch den Statthalter vollzogen.
- §5 Die Hausvergabe innerhalb der Stadt Falkensee erfolgt über die Verwaltung.
- §6 Jegliche Hausaneignung ohne die Genehmigung der Verwaltung ist verboten. Widerrechtlich besetzte Häuser werden ohne Anspruch auf Wahrung des darin befindlichen Eigentums geräumt.
- §7 Häuser verbleiben Besitz von Stadt und Lehen. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Verwaltung zu beantragen.
- §8 Für jegliches Haus ist eine Miete auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.
Geschäfte können einen Pachtaufschlag erhalten, wie auch Gilden oder Zünfte.
- §9 Mieten und Pachten sind selbständig bei der Verwaltung zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich bei dem Statthalter oder den Stadtkonsulen.
- § 10 Der Statthalter behält sich vor, Freie, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Gesetzes, befristet auf Dauer von sieben Tagen aus der Stadt Falkensee zu verbannen. Nach Ablauf einer Woche kann die Verbannung bei entsprechender Schwere der Schuld oder Uneinsichtigkeit um weitere sieben Tage verlängert werden, bis zu einer Gesamtdauer der Verbannung von einem Mond.
Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen. Der Statthalter behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen des Ersonter Bundes an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen. Der Statthalter behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen des Ersonter Bundes an zu treffen sind, so er Anlass zum Zweifel an Königs-, Lehens- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe. Von den Standesrechten innerhalb der Mauern der Stadt FalkenseeFolgende Standesrechte gelten unabhängig von möglicherweise abweichenden Standesrechten außerhalb der Mauern der Stadt Falkensee. Es gelten die sonstigen Standesrechte innerhalb der Mauern der Stadt Falkensee dort, wo die Stadtverordnung keine eigene Bestimmung vorzuweisen hat; wo die Stadtverordnung eigene Bestimmungen erlässt, schränken diese die sonstigen Standesrechte ein Von den Freien- Jeder Freie hat das Recht zum Schutz für Leib und Leben Rüstungen aus Stoff und Leder zu tragen.
- Jeder Freie hat das Recht zur Verteidigung von Leib und Leben Waffen mit einer Länge von nicht mehr als 3 Spann Länge zu tragen
Von den Bürgern- Über die Vergabe und den Einzug von Bürgerbriefen entscheidet die vom Ersonter Bund eingesetzte Verwaltung der Stadt.
- Bürger im Lehen des Ersonter Bundes kann werden, wer für einen festen Wohnsitz in der Stadt Falkensee Miete zahlt.
- Bürger im Lehen des Ersonter Bundes kann werden, wer eine einer Mietzahlung gleichwertige Leistung zum Allgemeinwohl oder Förderung der Stadt Falkensee erbringt.
- Die Kinder eines Bürgers sowie die Partner eines Bürgers, die einen vor der Viergöttlichen Kirche gezeugten Bund eingegangen sind, werden ebenso dem Bürgerstand zugerechnet.
- Jeder Bürger genießt die Bürgerrechte und hat die Bürgerpflichten zu erfüllen. Ein Bürger genießt alle Rechte eines Freien, soweit die Bürgerrechte nicht darüber hinaus gehen.
Von den Bürgerrechten- Jeder Bürger darf zur Wahrung seiner Rechte gegenüber einem Freien die Dienste der zuständigen Wache in Anspruch nehmen.
- Jeder Bürger hat das Recht sich vor Vollstreckung einer rechtmäßigen körperlichen Strafe an den Statthalter zu wenden, damit dieser nach seinem Ermessen ein gnädiges Wort für ihn einlegen kann.
- Jeder Bürger hat das Recht zum Schutz für Leib und Leben Stoff-, Leder- oder Metallrüstungen aus Ring- oder Kettengeflecht zu tragen.
- Jeder Bürger hat das Recht zur Verteidigung von Leib und Leben jegliche Form von einhändig geführten Waffen zu tragen
- Jeder Bürger, der als Reservist freiwillig in regelmäßigen Abständen unentgeltlichen Dienst in der zuständigen Wache verrichtet und somit zur Wehrhaftigkeit der Stadt und des Lehens beiträgt hat das Recht, Rüstungen und Waffen seiner Wahl zu tragen.
- Die Stadtverwaltung verpflichtet sich zum Wohle der Bürger Möglichkeiten zu ersinnen, die ihnen beim Handel im Lehen des Ersonter Bundes zum Vorteil gereichen.
Von den Bürgerpflichten- Jeder Bürger hat die Pflicht, auf Verlangen seinen Bürgerbrief vorzuweisen, wenn er seine Rechte geltend machen will.
- Jeder Bürger hat die Pflicht, sich am Wohle der Stadt zu beteiligen. Dies schließt im Notfall den Dienst an der Waffe zur Verteidigung ein.
- Jeder Bürger hat die Pflicht, einen vorbildlichen Lebenswandel zu führen im Einklang mit den Werten der heiligen Viergöttlichen Kirche, den Gepflogenheiten des Ersonter Bundes und der Krone.
Beschluss des Statthalters betreffend der Strafen für Vergehen in der Stadt Falkensee - Störung der Ordnung
Wer gegen die Stadtordnung verstößt oder sonst wie für Unruhe sorgt, ist je nach Schwere der Störung zu bestrafen.
- Reiten in der Stadt
Das Reiten innerhalb der Stadtmauern ist generell zu unterlassen! Der Ritterschaft, der Garde der Ritterschaft, den Stadtverwaltern, der Geweihtenschaft und anderen Mitglieder der viergöttlichen Kirche, den Soldaten des Ersonter Bundes sowie dem Adel ist das Reiten innerhalb der Stadt gestattet.
- Wildtiere und Kreaturen in der Stadt
Wildtiere und anderweitige, gefährliche Kreaturen, sind innerhalb der Stadtgrenze unerwünscht. Besitzer und Tier werden umgehend der Stadt verwiesen. Sollte die Kreatur einen Bürger der Stadt, nebst Freien der Stadt, verletzen, bedeutet dies das Todesurteil für das Wildtier oder die Kreatur. Die umgehende Schlachtung ist die Konsequenz.
- Belästigung des städtischen Lebens
Wer das städtische Leben Falkensees durch Tun oder Unterlassen dergestalt stört, dass andere Bewohner der Stadt sich belästigt fühlen, verstößt gegen dieses Gesetz. Belästigungen können sein: übermäßiges Gebrüll und Geschrei; auch das lautstarke Anpreisen von Verkaufsware; das Leeren des Nachttopfes auf die Straße hinaus; allzu grober Gestank von gehaltenem Getier ebenso wie übermäßige Mengen Pferdeäpfel; unsittliches Betragen auf öffentlichen Plätzen und allzu freizügige Bekleidung oder das zeigen viehischen Verhaltens, wie es sonst nur Orken gemein ist.
- Viehhandel
Da der Viehhandel innerhalb der eng bebauten Stadt eine Störung des städtischen Lebens darstellt, ist er innerhalb der Stadtmauern untersagt. Viehhändler haben die Ställe vor den Stadttoren zu nutzen, zu welchen sie ihre Kunden zwecks Handel hinführen. Einmalige Verstöße können durch Sühnegeld geahndet werden, bei mehrfachen Verstößen droht die Schlachtung der Tiere.
- Kann jemand eine Geldbuße nicht entrichten, so hat er an ihrer statt Fronarbeit in der Stadt zu leisten.
Das Personal der StadtDas Amt des Statthalters zu Falkensee wird von Fräulein Solice Aurora bekleidet. - Sie geniesst alle verwalterischen Befugnisse und ist oberste Repräsentantin der Stadt. Sie leitet die Verwaltung ist für jene im Gesamten zuständig.
Im Moment gibt es 1 Stadtkonsul. Dieses Amter wird von Fräulein Noalim al Achid bekleidet. - Die Stadtkonsule lenken und prägen die Geschicke der Stadt. Sie sind für die Angestellten, aber auch für die Eintreibung der Mieten und Pachten der Stadt zuständig. Sie sind der Fortschritt der Stadt. Ihre Befugnisse sind weitrechend und sie sind in ihrer verwalterischen Arbeit nur dem Statthalter und dem Lehensherren schuldig.
Sie sind erster Ansprechpartner bei dringenden Stadtfragen. Angestellte des Stadtrates sind Mitarbeiter für spezielle Angelegenheiten. Darunter fallen Sekretäre und der Städtische Baumeister sowie nach Bedarf die Leitung des Stadthospizes, Stadtbildpfleger und Boten. Sekretäre: Dalabai al Wechnett Städtischer Baumeister: Bjoern Zemand
_________________ Danke fürs Char-Portrait an Awa
|
|