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 Betreff des Beitrags: [Brief] An das Kabinett Malthusts.
BeitragVerfasst: 13.10.10, 17:53 
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Im Laufe der Abendzyklen des heutigen Tages wird ein Brief bei den Torwachen der Burg Brandensteins abgegeben, auszuhändigen an den Unteroffizier Nicolai Tuljow oder ein sonstiges Mitglied des malthuster'schen Kabinetts.

Zitat:
Die Anliegen der Ecclesia Elementorum.


    Werte Mitglieder des Kabinetts unseres schönen Lehens Malthusts,
Nach einem aufschlussreichen Gespräch mit Unteroffizier Tuljow folgt hier nun die schriftliche Zusammenfassung der Gesetzesvorschläge für das kommend neu aufgelegte Kirchenrecht sowie der formelle Antrag auf eine finanzielle Zuwendung für den Orden der Ecclesia Elementorum. Falls Rückfragen verbleiben sollten, bin ich jederzeit - nach Vorankündigung - zu sprechen.
    Die zahlreichen Segen der En'Hor mit euch.

    Zum Kirchenrecht.

    Wir bitten darum, besonders folgende Klauseln in den neuen Gesetzestext aufzunehmen.

    1.) Öffentliche Predigten, das Tragen des Ornats, das Grüßen und Segnen im Namen der En'Hor in Öffentlichkeit - kurzgefasst, die freie und ungestörte Glaubensausübung ist ausdrücklich gesetzlich gesichert.
      Begründung: Dies sollte selbstverständlich sein, doch kann es gewiss nicht schaden, im Zweifelsfall auf ein juristisches Dokument verweisen zu können, falls dies angezweifelt werden sollte durch Lehensfremde.

    2.) Das Schimpfen und Lästern der En'Hor in Wort oder Tat sowie der verbale oder tätliche Angriff auf einen Diener eben jener stellt eine Straftat dar und zieht rechtmäßige Bestrafung nach sich. Umfangreichere Vorfälle dieser Art erfordern den juristischen Beistand eines Patriziers des Lehens Malthust. Das Lästern über die En'Hor trifft ausdrücklich zu, falls die Göttlichkeit eben jener bezweifelt oder ihr Werk in den Schmutz gezogen oder beschädigt wird (unangebrachter und vorsätzlicher Magiegebrauch, Vergiften eines Brunnens, Salzen eines Feldes etc.).
      Begründung: Eine Selbstverständlichkeit nach dem gewöhnlichen Kirchenrecht.

    3.) Das Lehen Malthust erklärt sich dazu bereit, der Ecclesia Elementorum einen mondlichen Kirchenzehn von Achttausend Dukaten (8000) zu zahlen. Desweiteren ist, wie im Ansiedlungsvertrag geregelt, die Pacht erlassen.
      Begründung: Der Orden hat momentan keine geregelten Einnahmen und kann sich durch Spenden mehr schlecht als recht über Wasser halten. Ein Kirchenzehnt würde uns vor dem Hunger und Darben bewahren und es uns ermöglichen, größere Unterfangen im Sinne der En'Hor tragen zu können.

    Als Zeichen der Freundschaft bietet die Ecclesia wiederum ihrerseits Leistungen an, die im gewöhnlichen Kirchenrecht sonst nicht nötig oder zu finden sind - zumeist geht eben jenes, wie zahlreich demonstriert, nicht mit Verpflichtungen für den Orden selbst einher. Doch geloben wir, Brandenstein vor Naturkatastrophen nach bestem Wissen und Gewissen schützen zu wollen sowie mit euch in die Schlacht zu ziehen, so unser Glauben und unsere Überzeugung uns es erlauben mag. Kurzgefasst wird der bisher defensive Beistand auch auf einen Aggressiven ausgeweitet.

Vater Lazalantin, HpdV.
Im Auftrag des Abts und der hohen Priesterschaft der Ecclesia Elementorum.

_________________
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Ἄνδρα μοι ἔννεπε, Μοῦσα, πολύτροπον


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