Erlass der Schattenhand und dem Fürsten von Angamonis, Hauptstadt Angamons
Ehre dem Banner des siegreichen Heeres Angamons!
Mit der Einnahme der Stadt Falkensee wurden die alten Hallen der königlichen Magierakademie in die Hände der Schattenhand gelegt. Diese beschließt mit sofortiger Wirkung die Gründung eines Linken Turms. Das Magistrat beansprucht die Allgemeinvertretung des Pfades zur Linken auf der Insel der Ankunft des Herrn. Ein Erzmagier wird nicht eingesetzt. Die Akademie steht unter dem Protektorat der Schlangen und ihrem Vasallen dem Fürsten von der Stadt, dessen Name noch nicht proklamiert sei. Es ergehen hiermit erste Erlasse, damit sich der Turm konstituieren kann.
Erste Erlasse des Magistrats
Ad Primo
Das kommissarische Magistrat setzt sich wie folgt zusammen:
Exzellenz Darel
Exzellenz Matisyahu
Magistra Suavis
Magister Patmos
Magister Massaya
Ad Secundo
Bis zur Ernennung eines Erzmagiers sei jedes Mitglied des Magistrats stimmberechtigt bei etwaigen Entscheidungen, welche bezüglich des Turms zu treffen sind, auch wenn das den Traditionen unserer Zunft widerspricht. Ein Hochmagus erhält zwei Stimmen, ein Magister ad Sinister sei mit einer Stimme berechtigt. Den Streitern Raziels wird uneingeschränktes Sprachrecht im Magistrat eingeräumt.
Ad Tertio
Etwaige an anderen linken Türmen erworbene Titularien können vor dem Magistrat geltend gemacht werden. Dazu wende man sich an Letzteres, welches an den nächsten zwei Abenden Rat halten wird. Dieses wird entscheiden, ob eine Prüfung notwendig sei.
Ad Quarto
Etwaigen freien Zirkel, welche sich auf der Insel gesammelt haben, sei es angeraten Kontakt zum Magistrat aufzunehmen. Dieses wird über die Form einer Aufnahme in die Hallen entscheiden. Es sei möglich, dass mächtigen Meistern der Zirkel, welche aus nachvollziehbaren Gründen den Weg der akademischen Laufbahn nicht beschritten, Anerkennung zukomme.
*darunter gesetzt ist ein rotes Siegel mit einem spitzen Turm und dem Zeichen Angamons in der Mitte, umkreist von neun Ringen*