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 Betreff des Beitrags: Die Ersonter Rechtsprechung verkündet...
BeitragVerfasst: 3.03.11, 20:21 
Edelbürger
Edelbürger
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Registriert: 26.02.09, 20:06
Beiträge: 1693
Ein Aushang lässt sich an den Toren und wichtigen Brettern des Lehens finden. Die Schrift ist sauber, geradlinig und lässt auf einen nüchternen Geist schließen, da sie keinerlei Schnörkel aufweist. Geschrieben in dunkelblauer Tinte, mit offiziellem Ersonter Siegel versehen prangt sie gut sichtbar an besagten Stellen. Selbst die Unterschrift ist auf das Wesentliche reduziert, nur ein leichter Schwung haftet ihr an.


Zitat:
Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer,
sowie der Viere Segen mit Euch sei,
verehrte Reisende, Besucher, Freie und Bürger des Ersonter Lehens!


Ihr befindet Euch auf dem Territorium des Ersonter Bundes auf dem Eiland Siebenwind. Deshalb seid Ihr angehalten, die allgemeinen Gesetze des Ersonter Bundes sowie die angeschlossenen Verordnungen zu respektieren, zu achten und zu beachten. Zuwiderhandlungen jedweger Art werden geahndet und lehenintern erfasst.

Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
Jasper Herderwaldt
Hüter des Rechts
Oberster Richter des Lehens Ersont
Mitglied der Ersonter Ratskammer zu Siebenwind

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Zuletzt geändert von kaffeekind: 10.03.11, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Die Ersonter Rechtsprechung verkündet...
BeitragVerfasst: 10.03.11, 16:26 
Edelbürger
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Registriert: 26.02.09, 20:06
Beiträge: 1693
Der bestehende Aushang wurde ergänzt, indem ein weiterer mit Siegel darunter befestigt wurde. Gleichzeitig wurden alte, verwitterte Exemplare erneuert.


Zitat:
Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer,
sowie der Viere Segen mit Euch sei,
verehrte Händler, Hirten und Tierbesitzer!


Das Ersonter Lehen begrüßt Euch herzlich und wünscht Euch gute Geschäfte mit Eurem Vieh, Euren Tieren und ihren Erzeugnissen. Seid darauf bedacht, dass dennoch die allgemeinen Gesetze des Ersonter Bundes sowie die angeschlossenen Verordnungen zu respektieren, zu achten und zu beachten sind.
Ihr seid aufgefordert, keine Herden oder Gruppen von Tieren mit in die Städte zu bringen, die die schon engen Gassen noch mehr verstopfen und die Straßen unnötig beschmutzen! Hierzu zählen Federvieh, Schafe, Ziegen, Kühe und Rinder und allerlei sonstiges domestiziertes Getier.
Lasst Euer Vieh sich auf den saftigen Wiesen vor den Siedlungen und Städten weiden und sich laben!
Die bisherigen Paragrafen bezüglich der Wildtiere und Kreaturen bleiben weiterhin bestehen.
Zuwiderhandlungen jedweger Art werden geahndet und lehenintern erfasst!

Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
Jasper Herderwaldt
Hüter des Rechts
Oberster Richter des Lehens Ersont
Mitglied der Ersonter Ratskammer zu Siebenwind

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Zuletzt geändert von kaffeekind: 30.04.11, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Milizrechte
BeitragVerfasst: 18.03.11, 22:23 
Edelbürger
Edelbürger
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Registriert: 26.02.09, 20:06
Beiträge: 1693
Alte, verwitterte Pergamente wurden ersetzt und um einen Absatz erweitert.

Zitat:
Milizrechte


Der Rat des Ersonter Bundes auf Siebenwind verkündet, dass entgegen bisheriger Gerüchte die Milizrechte für die

Schattenjäger

nicht mehr bestehen.


Die Gruppierung der Schattenjäger sowie ihre Mitglieder sind vom Rechtsstatus als Freie mit Gruppierungssitz im Malthuster Lehen anzusehen, so sie in Uniform auftreten. Angehörige in Zivil mit ordnungsgemäß gemeldeter Wohnstatt im Ersonter Lehen sind gemäß ihrer ausweisbaren Stände zu behandeln.

Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
Jasper Herderwaldt
Hüter des Rechts
Oberster Richter des Lehens Ersont
Mitglied der Ersonter Ratskammer zu Siebenwind

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 Betreff des Beitrags: Re: Die Ersonter Rechtsprechung verkündet...
BeitragVerfasst: 12.04.12, 11:57 
Ehrenbürger
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Registriert: 2.01.09, 16:22
Beiträge: 833
Wohnort: Im zu hohen Norden
Unter den Verkündungen der Urteilssprüche folgen die angeschlagenen Haftbefehle, sofern gerade welche auf dem Ersonter Grund ausgestellt sind:
Haftbefehle des Ersonter Bundes


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