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 Betreff des Beitrags: Jagdgesetzgebung - 1. Versuch (unveröffentlichte Rohfassung)
BeitragVerfasst: 19.07.11, 16:37 
Ehrenbürger
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Forst und Jagdgesetzgebung Siebenwind


§1a Das Jagen innerhalb der Lehen,welche die Jagdgesetzgebung akzeptieren, ist nur mit einem offiziellen Jagdschein ab der Klasse A erlaubt.
§1b Der Verkauf von Fellen und Leder ist in den Lehen, welche die Jagdgesetzgebung akzeptieren, nur mit einem offiziellen Jagdschein ab der Klasse A erlaubt.
§1c Entlaufenes Nutztier fällt nicht unter das Jagdrecht. Tiere wie Hühner , Schafe und andere Nutztiere dürfen , da sie nicht zum Wildbestand gezählt werden, ohne Jagdrecht erlegt werden.


§2a Das Erlegen von Muttertieren ist innerhalb der Lehen, welche die Jagdgesetzgebung akzeptieren, strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Jagdschein eingezogen werden, sowie eine empfindliche Strafe verhängt werden.
§2b Die Lehen haben das Recht , bestimmte Tierarten für ihre Wälder als geschützt zu deklarieren. Diese dürfen dann in den entsprechenden Lehen nicht gejagd werden.

§3a Das Jagen von Edelwild ist nur mit einem Jagdschein ab der Klasse B erlaubt.
§3b Der Handel mit Edelwildfell und Leder ist ebenfalls nur mit dem Jagdschein ab der Klasse B erlaubt.
§3c Zum Edelwild gehören:
-Silberhirsch
-Höhlenbär
-Höhlenwolf
-Eisbär (absolutes Jagdverbot)
-Weisswolf


Die Jagdscheinklassen:

Klasse A. Einfaches Jagd und Forstrecht.Erlaubt den Handel mit einfachem Wild.Einfaches Jagdrecht umfasst einfache Tiere , kein Edelwild. Kosten 500-700 Dukaten. 200-400 Dukaten im Mond.

Klasse B.
Erweitertes Jagd und Forstrecht. Erlaubt den Handel mit jeder Art von Wild,sowie Edelwild.Erweitertes Jagdrecht umfasst das einfaches Wild sowie zwei Tiere aus dem Edelwild Register. Kosten 700-1200 Dukaten. 400-600 Dukaten im Mond. Anmeldung von Edelwild.

Klasse C. Volles Jagd und Forstrecht. Erlaubt den Handel mit jeder Art von Wild , sowie Edelwild. Es darf einfaches sowie Edelwild ohne Einschränkung gejagd werden. Kosten 2000-3500 Dukaten. Monatliche Kosten 800-1200 Dukaten. Anmeldung von Edelwild.

Forstschein - berechtigt den Besitzer Holz zu schlagen in den Lehen, die die Jagdgesetze erkennen. Ebenso dieses zu verkaufen. Kosten 300 Dukaten. Keine Monatlichen Kosten.

Jagdscheine werden für eine bestimmte Person ausgestellt und dürfen nicht weiter gegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetzte können einen Verlust des Jagdscheines zur Folge haben. Um einen Jagdschein zu erhalten muss eine Prüfung bei der Jagdkomission abgelegt werden.

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