Gesetze Vänskaps
§1. Lästerungen gegen die Nortravischen Götter werden in jedem Fall
hart, wenn nicht sogar mit dem
Tode bestraft!
§2. Bei Diebstahl oder Wegelagerei werden dem Dieb beide Hände gebrochen und er bekommt zusätzlich für jeden gestohlenen Gegenstand 10 Peitschenhiebe!
§3. Wer wiederholt bei Diebstahl oder Wegelagerei erwischt wird, wird hingerichtet.§4. Außer den ehrenwerten Dwarschim, den Bütteln aus Dunquell oder den Auenelfen ist jedem Nicht-Nortraven das tragen von
Metallrüstungen, beschlagenem Leder und schweren Waffen innerhalb des Dorfes untersagt (Dorfrat und Dorfvorsteher behalten sich vor dieses im Einzelfall zu entscheiden).
§5. Im gesamten Gebiet der Nortraven, ob Dorf oder außerhalb ist es verboten
sich zu vermummen. Wer vermummt aufgetroffen wird, wird bestraft.
§6. Jeder Unbekannte der ohne Anliegen nach Vänskap kommt, wird aus dem Dorf geworfen. Ausgenommen Tavernen Gäste, Händler und Käufer, Boten und Gesandte für Verhandlungen.
§7. Iycheas Vrahn und Lorence ist das betreten unseres Lehens verboten.
§8. Magiern ist das benutzen von Magie im Dorf oder in Anwesenheit von Nortraven
untersagt.§9. Das tragen von Hirsch oder Bärenmasken ist im Dorf
strengstens untersagt. Ausnahme bilden hier die Berserker und Schamanen der Khalandrier sowie der Oberschamane der Orks.
§10. Wilderer sind im Nortravengebiet nicht erwünscht und werden bei Sichtung entsprechend behandelt.