Dieser Vertrag regelt auf immerdar die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind, wie auch des Lehens Greifenklipp und seiner Bewohner.
Von Seiten des Lehens Greifenklipp:I. Das Lehen Greifenklipp erkennt den Hohen Rat der Gohor als oberste Institution ihrer Glaubensgemeinschaft an und gewährt ihren Mitgliedern Schutz vor ungerechter Verfolgung.
II. Das Lehen Greifenklipp lässt innerhalb seiner Grenzen eine offene Praktizierung und Lehre über die Gohor zu.
III. Das Lehen Greifenklipp erkennt den ernannten Seneschall an und erhebt diesen in den Stand eines Clanoberhauptes.
IV. Das Lehen Greifenklipp übergibt der Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind ein angemessenes Stück Land.
V. Das Lehen Greifenklipp gewährt der Gemeinschaft der Gohor eine eigene Gesetzgebung auf dem übergebenen Land.
VI. Der Gemeinschaft der Gohor wird erlaubt sich auf diesem Land eigenständig zu verwalten, eigene Entscheidung zu treffen sowie alles zu tun um ihren Anhängern ein freies, menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Von Seiten der Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind:I. Im Falle eines Angriffs auf das Lehen Greifenklipp und seiner Bewohner, ist die Gemeinschaft der Gohor
verpflichtet Truppen zur Verteidigung zu stellen.
II. Die Gemeinschaft der Gohor
verpflichtet sich einen Seneschall aus ihren Reihen zu ernennen, welcher die Funktion des obersten Verwalters und Repräsentanten der Gemeinschaft auf der Insel Siebenwind inne hat.
III. Die Gemeinschaft der Gohor
verpflichtet sich das in ihre Verwaltung übergebene Land nach besten Wissen und Gewissen zu hüten.
IV. Die Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind
verpflichtet sich den Gesetzen des Norlandes folge zu leisten.
V. Die Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind
verpflichtet sich einen Treueschwur auf die Gesetze des Norlandes, sowie dem Hetmann und dessen Vertretung auf der Insel, verkörpert durch den Jarl von Greifenklipp zu entrichten.
VI. Die Gemeinschaft der Gohor zu Siebenwind
verpflichtet sich bei schweren Urteilen, wie schwerer Verstümmelung oder dem Todesurteil gegenüber Feinden und Verbrechern, den Jarl von Greifenklipp zu informieren.
Sonstiges:- Der Name des übergebenen Landes soll lauten:
Drakenwald- Die Gemeinschaft der Gohor erhalte volles Waffen- Rüst und Reitrecht im gesamten Lehen Greifenklipp.

Für das Volk der Nortraven und das Lehen Greifenklipp auf Siebenwind

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Jarl von Greifenklipp¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯

Für den Hohen Rat der Gohor zu Siebenwind:

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Seneschall und Clansherr von Drakenwald, Burgherr zu Drachenwacht , Erste Klinge Galamnors
Rendorias Draconas *unter jenem Erlass findet man mehrere Siegel und Wappen die in Wachs aufgedrückt und mit Bändern an jenem Pergament festgemacht wurden*