* Ein roter Zettel prangt an der Tür/Tor der Liegenschaft *
[Die Liegenschaft ist durch den Ort des Hadernblattes erkennbar]
Zitat:
Den Vieren zur Ehr,
Ehre der Krone,
Ehre des Fürsten,
An den Pächter der Liegenschaft Der Pächter dieser Liegenschaft wird aufgefordert bis zum 15. Querlar 23 nH. persönlich bei der Interimsverwaltung (dh: bei Wrendrena Tîwele im Rathaus zu Brandenstein oder bei Freifrau Solos Nhergas in der Burg zu Brandenstein) vorzusprechen. Geschieht dies bis zum genannten Tag nicht, so wird das Pachtverhältnis zu diesem Tag erlöschen und die Liegenschaft wird geräumt.
Um einen Anreiz zu schaffen, werden Pachtschulden erlassen.
Für die Interimsverwaltung
Wrendrena Tîwele