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 Betreff des Beitrags: [Räumanordnung] An den Pächter der Liegenschaft
BeitragVerfasst: 1.08.12, 23:15 
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Registriert: 29.12.07, 00:35
Beiträge: 459
* Ein roter Zettel prangt an der Tür/Tor der Liegenschaft *
[Die Liegenschaft ist durch den Ort des Hadernblattes erkennbar]

Zitat:
Bild

Den Vieren zur Ehr,
Ehre der Krone,
Ehre des Fürsten,

An den Pächter der Liegenschaft


Der Pächter dieser Liegenschaft wird aufgefordert bis zum 15. Querlar 23 nH. persönlich bei der Interimsverwaltung (dh: bei Wrendrena Tîwele im Rathaus zu Brandenstein oder bei Freifrau Solos Nhergas in der Burg zu Brandenstein) vorzusprechen. Geschieht dies bis zum genannten Tag nicht, so wird das Pachtverhältnis zu diesem Tag erlöschen und die Liegenschaft wird geräumt.

Um einen Anreiz zu schaffen, werden Pachtschulden erlassen.


Für die Interimsverwaltung
Wrendrena Tîwele

_________________
Kämmerin des Lehens vom Fürstentum Malthust Malthust auf Siebenwind.
-
Soldatin der Malthuster Wacht.
-
Trägerin der Leistungsspange 1. Grades des XIII. Kronregiments zu Siebenwind
-


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