Im Namen der Garde des Ersonter Bundes auf Siebenwind ergeht bis auf weiteres folgender Erlass wider dem Verbrecher
Halldor
Für besagten ergeht ein
STADTVERBOT FÜR DIE STADT FALKENSEE
Aufgrund der massiven Verbrechen die er sich schuldig gemacht hat, darunter:
- Angriff auf Offiziere der Ersonter Garde
- Angriff auf Bedienstete des Ersoner Lehens
- Angriff auf Bürger der Stadt Falkensee
- Gewaltanwendung in der Stadt Falkensee
- Störung der öffentlichen Ordnung im Lehen Ersont auf Siebenwind
- Mehrfache Beleidigung gegen Ersonter Soldaten, Bedienstete und Bürger
- Missachtung von Siedlungs-/ und Stadtverodnungen
- Störung des gemeinschaftlichen Lebens
Sollte der Khalandrier Halldor innerhalb der Stadt Falkensee angetroffen werden, soll ersofort und ohne Warnung attackiert und mit allen möglichen Kräften zu Fall gebracht werden ganz gleich welche. Es sind keine Fragen zu stellen, es sind keine Verhandlungen zu führen. Der gesuchte Verbrecher Halldor kann innerhalb der Stadt Falkensee von jedermann sofort und ohne Warnung angegriffen werden.
Dieser Erlass gilt bis zum Widerruf. Die Wachen an den Stadttoren sind angewiesen, bei Sichtung sofort den Beschuss zu beginnen.Halldor ist es unter allen Umständen und mit aller nötigen Gewalt der Eintritt in die Stadt zu verbieten.
Im Namen der Ersonter Garde
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gezeichnet
Maluk, Anwärter-Tempelwache Siebenwind