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 Betreff des Beitrags: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 27.05.11, 22:45 
Edelbürger
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*die Pergamente werden als Anhang zu den Verkündungen der Rechtsprechung ausgehangen.*

Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 22. Trier im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Freien
KALYON
folgendes Urteil:

Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen das Waffen- und Rüstrecht des Lehens
sowie wiederholte Tätlichkeiten gegen Beamte des Ersonter Bundes in Form
von Handgreiflichkeiten und Widerstand gegen die Exekutive ist der
Verurteilte mit dem Aushang der Bekanntmachung als

VOGELFREI
zu betrachten.

Jedweger Verstoß gegen die Gesetze des Lehens Ersont auf Siebenwind darf
ohne strafrechtliche Folgen durch Freie und Bürger des Lehens geahndet werden.
Zudem wird er fristlos seiner Behausung verwiesen. Alles zurückgebliebene Eigentum wird von
der Stadtverwaltung zu Gunsten der Ersonter Lehenskasse gepfändet. Es steht ihm nicht zu
als Vogelfreier eine andere Wohnung in Falkensee oder Südfall zu beziehen.

Die Vogelfreiheit ist bei einem redlichen Lebenswandel des Benannten auf
drei Monde befristet.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
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Hüter des Rechts
Oberster Richter des Lehens Ersont
Mitglied der Ersonter Ratskammer zu Siebenwind


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Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 27. Trier im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Freien
Marjus Leander
folgendes Urteil:

Aufgrund der offenen Revolte auf den Straßen von Ersontisch-Falkensee,
Angriff auf den Gardeanwärter Gerold Greifenstein sowie
Verstoß gegen das Waffenrecht
wird der Benannte zur öffentlichen Züchtigung mit

20 Peitschenhieben
verurteilt.

Fürderhin ist ihm ein Bußgeld von

5.000 Reichsdukaten
zu Gunsten der Lehenskasse abzuverlangen.

Bei neuerlichen Verstößen gegen die Gesetze des Lehens Ersont auf Siebenwind werden
weitere Maßnahmen durch Rechtsprechung und Exekutive eingeleitet.
Die oben benannte Buße ist im Rathaus zu Falkensee oder bei
Schatzmeister Berethon Fandar mit entsprechendem
Bußenvermerk zu entrichten.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
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Hüter des Rechts
Oberster Richter des Lehens Ersont
Mitglied der Ersonter Ratskammer zu Siebenwind


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 27.05.11, 23:08 
Edelbürger
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Zuletzt geändert von kaffeekind: 29.05.11, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 29.05.11, 22:54 
Edelbürger
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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 15.06.11, 20:47 
Edelbürger
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Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 15. Triar im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Bürger
AHILUR
folgendes Urteil:

Aufgrund wiederholter Tätlichkeiten gegen Beamte des Ersonter Bundes in Form
von Widerstand gegen die Exekutive sowie Drohung gegen Gardisten, Bedienstete
des Lehens sowie das Lehen selbst ist der Verurteilte mit dem Aushang
der Bekanntmachung als

FREIER
zu betrachten.

Innerhalb von drei Tagen ab Aushang hat er seinen Bürgerbrief der Stadtverwaltung
zum Einzug vorzulegen. Bei nachweislich redlichem Lebenswandel innerhalb des
Lehens erhält er die Möglichkeit, einen neuen Bürgerbrief zu erwerben.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 16.12.11, 22:37 
Edelbürger
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Beiträge: 1265
Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 16. Sekar im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Freien
Gerold Greifenstein
folgendes Urteil:

Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen das Waffen- und Rüstrecht des Lehens
sowie wiederholte Tätlichkeiten gegen Beamte, Gardisten und Bürger
des Ersonter Bundes sowie Freie die sich im Ersonter Lehen aufhielten sowie
Erpressung, Amtsanmaßung und wiederholter Störung der öffentlichen Ordnung
sowie Widerstand gegen die Festnahme ist die oben genannte Person als

VOGELFREI
zu betrachten.

Jedweger Verstoß gegen die Gesetze des Lehens Ersont auf Siebenwind darf
ohne strafrechtliche Folgen durch Freie und Bürger des Lehens geahndet werden.
Zudem wird er fristlos seiner Behausung verwiesen. Alles zurückgebliebene Eigentum wird von
der Stadtverwaltung zu Gunsten der Ersonter Lehenskasse gepfändet. Es steht ihm nicht zu
als Vogelfreier eine andere Wohnung in Falkensee oder Südfall zu beziehen. Sein Bürgerbrief ist
mit sofortiger Wirkung als nichtig zu betrachten und hat keinerlei Gültigkeit mehr.

Bei Sichtung im Ersonter Lehen soll er sofort unter Anwendung aller notwendigen Gewalt
zu Fall gebracht und In Gefangenschaft verbracht werden. Hierbei ist unerheblich ob er
tot oder lebendig gefasst wird. Weiterhin ist es Institutionen außerhalb des Lehens Ersont auf
Siebenwind jederzeit gestattet ihn auf Ersonter Grund unter Anwendung alle notwendigen Gewalt
zu Fall zu bringen und zur Aburteilung auf fremden Lehensgrund zu führen.

Die Vogelfreiheit ist bei einem redlichen Lebenswandel des Benannten auf
drei Monde befristet.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

Für das Lehen Ersont,
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Hauptmann der Ersonter Garde
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Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 16. Sekar im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Freien
Khreff
folgendes Urteil:

Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen das Waffen- und Rüstrecht des Lehens
sowie wiederholte Tätlichkeiten gegen Beamte, Gardisten und Bürger
des Ersonter Bundes sowie Freie die sich im Ersonter Lehen aufhielten sowie
Erpressung, Amtsanmaßung und wiederholter Störung der öffentlichen Ordnung
sowie Widerstand gegen die Festnahme ist die oben genannte Person als

VOGELFREI
zu betrachten.

Jedweger Verstoß gegen die Gesetze des Lehens Ersont auf Siebenwind darf
ohne strafrechtliche Folgen durch Freie und Bürger des Lehens geahndet werden.
Zudem wird er fristlos seiner Behausung verwiesen. Alles zurückgebliebene Eigentum wird von
der Stadtverwaltung zu Gunsten der Ersonter Lehenskasse gepfändet. Es steht ihm nicht zu
als Vogelfreier eine andere Wohnung in Falkensee oder Südfall zu beziehen. Sein Bürgerbrief ist
mit sofortiger Wirkung als nichtig zu betrachten und hat keinerlei Gültigkeit mehr.

Bei Sichtung im Ersonter Lehen soll er sofort unter Anwendung aller notwendigen Gewalt
zu Fall gebracht und In Gefangenschaft verbracht werden. Hierbei ist unerheblich ob er
tot oder lebendig gefasst wird. Weiterhin ist es Institutionen außerhalb des Lehens Ersont auf
Siebenwind jederzeit gestattet ihn auf Ersonter Grund unter Anwendung alle notwendigen Gewalt
zu Fall zu bringen und zur Aburteilung auf fremden Lehensgrund zu führen.

Die Vogelfreiheit ist bei einem redlichen Lebenswandel des Benannten auf
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"... und fortan einte sie ein düsteres Geheimnis."

Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
~ Lucius Aldorn ~
- Diplomat des Ersonter Bundes - Oberst der Ersonter Armee -
- Hauptmann des ruhmreichen Lehensbanners a.D. - Hauptmann des XIII. Kronregiments a.D. - Gardemeister der Garde der Ritterschaft a.D. -
"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein."

- Friedrich Nietzsche -
______________________________
~ Mahelar ~
- Feinwerker - Künstler - Erfinder - Verrückter - Streiter des Löwenordens
"Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben."

- Geroge Bernard Shaw -


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 18.12.11, 02:28 
Edelbürger
Edelbürger
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Beiträge: 1265
Zitat:
Schloss Finianswacht,
am 18. Sekar im Jahre 22 n.H.

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht gegen den Freien
Taoras
folgendes Urteil:

Aufgrund mehrfacher Verstöße gegen das Waffen- und Rüstrecht des Lehens
sowie wiederholte Tätlichkeiten gegen Beamte, Gardisten und Bürger
des Ersonter Bundes sowie Freie die sich im Ersonter Lehen aufhielten sowie
ausufernde Beleidigungen gegenüber Beamten, Gardisten und Würdenträgern
des Ersonter Bundes sowie der andauernden Androhung von Gewalt seitens
seiner Person gegenüber Freien und Bürgern der Stadt wird hiermit ein

STADTVERBOT FÜR FALKENSEE
für die Dauer von einer Woche ausgesprochen.

Es ist ihm nicht gestattet die Tore der Stadt zu passieren. Die Gardisten an den
Toren sind angehalten jeden Mann und jede Frau die das Tor passieren wollen
genaustens zu kontrollieren. Sofern er in der Stadt aufgegriffen wird trotz des Verbotes
soll er für nicht weniger als zwei Tage eingesperrt werden und schließlich vor die
Stadt verbracht werden. Für jeden Verstoß gegen dieses Stadtverbot verlängert
sich die Dauer des Stadtverbots um eine Woche.

Sein Bürgerbrief ist ob seiner Taten als nichtig zu betrachten.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

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Hauptmann der Ersonter Garde
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- Diplomat des Ersonter Bundes - Oberst der Ersonter Armee -
- Hauptmann des ruhmreichen Lehensbanners a.D. - Hauptmann des XIII. Kronregiments a.D. - Gardemeister der Garde der Ritterschaft a.D. -
"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein."

- Friedrich Nietzsche -
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~ Mahelar ~
- Feinwerker - Künstler - Erfinder - Verrückter - Streiter des Löwenordens
"Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben."

- Geroge Bernard Shaw -


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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 9.02.12, 15:18 
Edelbürger
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Beiträge: 1265
Zitat:
Schloss Finianswacht,
am Vierentag, 09. Onar 23 nach Hilgorad

Ehre sei seiner Majestät Hilgorad I. ap Mer
und den hochheiligen Vieren!


Im Namen des Lehens Ersont auf Siebenwind ergeht hiermit der

HAFTBEFEHL

gegen

Lucienne Saratan


Grund hierfür ist ihre fortwährende Zusammenarbeit mit dem Feinde der derzeit
die Stadt Brandenstein besetzt hält, sowie ketzerische Reden und Worte,
Verschwörung mit dem Feinde und Beihilfe bei der Gefangennahme und
Inhaftierung treuer Diener der Viere im besetzten Brandenstein.

Bei Sichtung ist sie zur Not unter Einsatz von Gewalt in Gewahrsam zu nehmen
und in Ersonter Kerkehaft zu verbringen.


Lang lebe seine Majestät König Hilgorad I. ap Mer!

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"Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein."

- Friedrich Nietzsche -
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 Betreff des Beitrags: Re: Ersonter Richtsprüche
BeitragVerfasst: 24.11.13, 16:30 
Edelbürger
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Beiträge: 1265
Zitat:
Felatag, 24. Seker 24 nach Hilgorad
Schloss Finianswacht - Falkensee
- Lehen Ersont auf Siebenwind -

Bild


Urteil

im Namen des Ersonter Bundes auf Siebenwind ergeht folgendes Urteil gegen die Person:

Yasmina Vardeen

aufgrund des Bruches des Ersonter Rechts und Gesetzes, hier genannt:

§ 8 ) Schwere Verbrechen: Angriffe auf Adelige, Beamte oder Offiziere in Wort und Tat


Aufgrund der wiederholten unstandesgemäßen Äußerungen, wiederholter Verleumdung und Denunzierung von Adeligen und Beamten des Lehens
sowie der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Ordnung innerhalb der Stadt Falkensee und des Lehens Ersont wird die Bürgerin Yasmina Vardeen
nach geltendem Ersonter Gesetz zu folgender Strafe verurteilt:


Entzug des Bürgertitels der Stadt Falkensee für die Dauer von einem Mond
Geldbuße in Höhe von 5.000 Dukaten die auf Bewährung für die Dauer von sechs Monden ausgesetzt wird



Sollte sich die Freie Yasmina Vardeen innerhalb der sechs Monde nochmals eines Verbrechens jeglicher Art nach Ersonter Gesetz definiert schuldig machen,
wird die Geldbuße gemeinsam mit der für eventuell in Zukunft begangene Vergehen eingezogen. Für die Dauer eines Mondes verliert die Freie Yasmina Vardeen
jeglichen privilegierten Status innerhalb der Stadt Falkensee und des Lehens Ersont und ist fürdahin für die angegeben Zeit als einfache Freie zu betrachten die
sich entsprechend ihres neuen Standes an die geltenden Gesetze für Freie innerhalb des Lehens Ersont zu halten hat.



Urteil gesprochen für den Ersonter Bund auf Siebenwind durch den Hüter des Rechts

Bild
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Hochgeweihter Astraels
Hüter des Rechts des Ersonter Bundes auf Siebenwind



Für die Ersonter Garde zu Siebenwind

Bild
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Oberst der Ersonter Garde
Diplomatischer Berater des Ersonter Bundes auf Siebenwind

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