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 Betreff des Beitrags: Erlass des Königs für die Insel Siebenwind
BeitragVerfasst: 14.05.09, 21:46 
Festlandbewohner
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An verschiedenen Orten auf der Insel durch Aushänge verkündet und von Mund zu Mund weitergetragen, verbreitet sich die Kunde über den Erlass des Königs für die Insel Siebenwind.

Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald und Truchsess der Kronmark Siebenwind
verkündet im Namen des Königs folgenden Erlass:


  1. Die Kronmark Siebenwind wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
  2. Die Ritterschaft der Sieben Winde ist nicht mehr länger für den Erhalt der Sicherheit auf Siebenwind betraut. Dem obersten Ritter der Sieben Winde wird der Titel "Heerführer der Kronmark" entzogen.
  3. Die Gesetzgebung Siebenwinds und der Iuribus Siebenwind sind ausser Kraft gesetzt.
  4. Das königliche Gericht Siebenwinds wird aufgelöst. Die Inselrichter sind ihrer Aufgaben entbunden. Dem obersten Richter wird der Titel "Hüter des Grosssiegels" der Kronmark entzogen.
  5. Den Inselpatriziern wird die Verwaltung der Kronmark entzogen. Die Inselpatrizier sind ihrer Ämter enthoben, ihre Titel "Verweser der Kronmark" sind ihnen entzogen. Der Völkerrat ist aufgelöst.
  6. Der Stadt Falkensee wird der Titel "Hauptstadt der Kronmark Siebenwind" entzogen.
  7. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Ersonter Bund - repräsentiert durch die Grafschaft Ersont - die Stadt Falkensee, das Dorf Südfall und die umliegenden Ländereien als Lehensgebiet überantwortet.
  8. Die Siedlung Brandenstein erhält das Stadtrecht verliehen.
  9. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Fürstentum Malthust die Stadt Brandenstein und die umliegenden Ländereien als Lehensgebiet überantwortet.
  10. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Volk der Nortraven das Dorf Greifenklipp und die umliegenden Ländereien als eigenes Hoheitsgebiet überantwortet.
  11. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Volk der Zwerge DWARSCHIM das Dorf Kesselklamm und die umliegenden Ländereien als eigenes Hoheitsgebiet überantwortet.
  12. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Volk der Elfen das Dorf Avindhrell und die umliegenden Ländereien sowie die Lande nordwestlich von Südfall als eigenes Hoheitsgebiet überantwortet.
  13. Für treue und tapfere Dienste am Königreich werden dem Volk der Hobbits das Dorf Dunquell und die umliegenden Ländereien als eigenes Hoheitsgebiet überantwortet.
  14. Dem Volk der Orken wird das Gebiet südlich des Walls als eigenes Hoheitsgebiet überantwortet.
  15. Die Lande östlich des Walls werden zu Niemandsland erklärt und sind weder Königreich noch Lehen untertan.
  16. Die Feste Seeberg wird zu königlichem Gebiet erklärt. Die Ritter der Sieben Winde und das XIII. Kronregiment erhalten die Order, dort Stellung zu beziehen.
  17. Die Ritter der Sieben Winde und das XIII. Kronregiment unterstehen der Order des Königreiches. Ihre Rechte und Pflichten enden an den Grenzen des königlichen Gebietes, es sei denn, das jeweilige Hoheitsgebiet ersucht die Ritter oder das Kronregiment um ihre Hilfe.
  18. Die Rechte und Pflichten der Lehen und Rassen enden an ihren Grenzen. Es sei denn, Bündnisse und Hilfegesuche lassen anderes zu.
  19. Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald, wird des Amtes der Truchsess der Kronmark Siebenwind enthoben. Ihr wird die Befehlsgewalt über das königliche Gebiet, die Ritterschaft der Sieben Winde und das XIII. Kronregiment übertragen.

So lautet der Wille und die Order des Königs, vertreten durch Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erlass des Königs für die Insel Siebenwind
BeitragVerfasst: 15.05.09, 01:05 
Festlandbewohner
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Registriert: 13.04.09, 21:40
Beiträge: 50
Wenig später finden sich unter den Aushängen mit dem Erlass des Königs auch gezeichnete Karten der Insel Siebenwind. Deutlich sichtbare Markierungen bezeichnen verschiedene Gebiete der Insel.

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