Altratler |
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Registriert: 2.12.01, 15:28 Beiträge: 651
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*ein Zettel hängt in ganz Brandenstein aus
*darauf ein Bild eines Nortravenkindes*
Dem Nortraven Jarl ist der Aufenthalt in den Mauern der Stadt Brandenstein bis auf weiteres verwehrt! Da er weder die Sitten der Nortraven noch die Gepflogenheiten der Menschen beachtet ist ihm unter Strafandrohung der Aufenthalt in der Stadt Brandenstein verboten. Bei zuwiederhandlung ist Jarl für die Dauer einer Woche ohne NAhrung in den Pranger zu stecken.
gez.
Sir Roarwyn McManley
Reichsritter der Ritter der sieben Winde
Zuletzt geändert von Isidor: 18.01.03, 01:21, insgesamt 1-mal geändert.
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