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In Brandenstein wird angeschlagen und ausgerufen.
Das Jagdverbot
* künftig erblühendes Tierreich *
Dies niederzuschreiben ist meine Pflicht,
Damit sterbe das Tierreich nicht,
Im Lehen des Königs,
Unter dem Mantel Meiner,
Dem Grafen von Siebenwind.
1. Ich, Graf Koruun McKevin gebiete über das Lehen Siebenwind unter König Hilgorad I. ap Mer, somit auch über den nunmehr tierreichen Walde nördlich wie westlich Brandensteins. All dies Land steht unter meinem Schutze.
2. Einem jeden Freien wie Bürger der Krone ist es untersagt das Waldgebiet westlich wie nördlich Brandensteins zu betreten.
3. Eine Überschreitung jener durch Schilder gekennzeichneten Waldgrenze zieht eine Strafe nach sich, die von mir, dem Grafen, festgelegt wird.
4. Das Tierreich des Waldes soll so erhalten bleiben wie in diesen Tagen.
5. Die Jagd auf jegliche Tiere des Waldes sei einem jeden Freien wie Bürger untersagt.
6. Die Zähmung jeglicher Tiere des Waldes sei einem jeden Freien wie Bürger untersagt.
7. Jeder Freie wie Bürger der Krone ist verpflichtet die Tiere des Waldes zu schützen.
8. Um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten, sei die militärische Überschreitung der Grenzen dem Lehensbanner, der Garde des Barons, der Kriegerakademie, den Waldelfen wie den Geweihten der Kirche der Vier und der Elementarherren gestattet.
9. Damit ausbreche die Hungersnot nicht, ist es den bei der königlichen Forstverwaltung angestellten Jägern erlaubt, gemäßigte Jagd zu betreiben. Ich, der Graf, muss über jeden Jagdgang zuvor unterrichtet werden.
Mondstag, 6. Carmar 14 nach Hilgorad
Koruun McKevin
Hochmeister des Drachen
Lario Anderus
Königlicher Richter
Zuletzt geändert von Kev: 6.10.03, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
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