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 Betreff des Beitrags: Verbotene IG Waren?
BeitragVerfasst: 14.04.05, 20:16 
Edelbürger
Edelbürger

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Beiträge: 1020
Wohnort: Oldenburg
Ich such eine Liste verbotener IG-Waren. Ich weiß, "Figr", aber mein Char ist sicherlich mit den Gesetzen vertraut, nur der PO leider nicht.

Also, ich weiß, dass Höhlenbärleder und Fell genauso wie Höhlenwolfsachen und Silberhirschsachen ig verboten sind (vom König her).

Brauch nur eine kleine Liste (falls genehmigt ;) ):
(Alle Sachen, die irgendwie von "Kirche und Staat" verboten sind)

-Höhlenbärsachen
-Silberhirschsachen
-Höhlenwolfsachen
-Gifttränke (jedweger Art)
-Nachtschatten
-Dietriche (?)
-Explosive Mixturen (?)
-Zaubersprüche (?)


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BeitragVerfasst: 14.04.05, 20:21 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

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Beiträge: 927
Zaubersprüche nicht das ich wüsste, nur Zaubern an sich und das nur in Städten.

Der rest stimmt erstmal soweit, spezielle religiöse Artifakte einer nicht geduldten Glaubensrichtung gehören dazu, aber solltest du die besitzen wirst du es vermutlich schon wissen. ;)


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BeitragVerfasst: 14.04.05, 21:53 
Bürger
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Wohnort: Wuppertal
Soweit ich weiss sind Dietriche IG auch nicht verboten...Kann mich natürlich irren...Aber bei ner durchsuchung durfte ich mit meinen Dietrichen wieder gehen...und wenn se doch verboten sind haste halt deinen schlüssel verloren... *g*


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BeitragVerfasst: 14.04.05, 22:52 
Altratler
Altratler

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Wohnort: Berlin
Orkwurz war zumindest von IG Instutitionen verboten. Wie es jetzt gehandhabt wird und ob das überhaupt noch im Umlauf ist... kA


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BeitragVerfasst: 14.04.05, 22:54 
Edelbürger
Edelbürger

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Beiträge: 1706
Orkwurz ist im Umlauf, hieß Nachtschatten und wird geahndet wenn es wer hat.

Dietriche sind IG erlaubt soweit ich weiss.


@Solos
Jeder weiss was verboten ist und was nicht.
Nicht die gesetze auswendig aber gebote und verbote waren auch im Mittelalter weitesgehendst bekannt.

_________________
Midas Zandor alt schrullig und niedlich, Arkanist des Grauen Pfades und Garde-Sergeante der Ersonter Garde 10 Jahre Siebenwind, und noch nicht tot! Aber nach 10 Jahren und einem Tag abgereist!


Zuletzt geändert von Midas: 14.04.05, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14.04.05, 23:20 
Ehrenbürger
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Beiträge: 749
Wohnort: Hamburg-Ownsdorf
Zaubersprüche waren mal vom Turm (Graue Garde) Ig verboten, aber, da sie keinerlei gesetzliche Handhabe hatten, wurden sie böse vom Banner angemacht, so weit ich das noch weiß. Seit dem ist der Turm eh inaktiv, was "Öffentlichkeitsarbeit" angeht...(Blitzen von Andersdenkenden und Nichturmlern, etc.)

Zu den Ledern wäre noch das Weißwolffell/leder hinzuzufügen. Achja, *lächelt* *brummnd* und *grinst* zu emoten ist auch verboten.


Zuletzt geändert von Fin Razziel: 14.04.05, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 15.04.05, 00:31 
Ehrenbürger
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Beiträge: 579
dietriche waren zumindest mal verboten und ich wüsste nicht das dieses gesetz geändert wurde....gifttränke ebenso


Zuletzt geändert von Aegestrow: 15.04.05, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 15.04.05, 07:18 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

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Beiträge: 579
So, mal ein bisschen die Diskussion zu dem Thema "Advokaten -Ja oder Nein" raus geworfen.
Dafür dürft ihr gerne einen neuen Thread aufmachen und da Diskutieren.
Ahja, und Zwei-Wort-Post entfernt.

Truba


Wenn sich jemand ungerecht gelöscht fühlt: Pn her..

Edit: Absolut nichtssagender Spam gelöscht.


Zuletzt geändert von Truba: 16.04.05, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 15.04.05, 09:51 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

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Beiträge: 866
Hm...

Explosive Tränke sind verboten? Wundert mich. Die werden offen auf dem Markt in BS ge- und verkauft.

Und auch Ritter kaufen das Zeug. Gut, das heißt wiederum wenig... ;-)


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BeitragVerfasst: 15.04.05, 21:06 
Einsiedler
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Eigentlich wäre es besser, man fände es im Spiel heraus.


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BeitragVerfasst: 15.04.05, 22:16 
Altratler
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Beiträge: 4520
Wohnort: Kuscek, Kazachstan
Opferdolche

Viergottfuerchtende Chars, werden die Herstellung, den Besitz und den Verkauf wohl fuerchten.

Erklaerung dazu gibt es seitens den Geweihten IG.
Und ich denke, somit kann man das auch als "Verbot" ansehen, weil ein OPFERdolch wohl nicht dazu da ist, als Zahnstocher zu dienen.
Was sich wohl Hilamos denkt, wenn er so ein Messer [alle moeglichen Runen, getrocknetes Blut] bekommt?


Zuletzt geändert von Isanter: 15.04.05, 22:18, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.04.05, 00:23 
Edelbürger
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Beiträge: 3012
Es gibt auch Leute, die den Engineopferdolch als schön verzierten Dolch mit geflammter Klinge ausspielen. Andererseits kann man ja auch einen stinknormalen Dolch zum Opfern nutzen...

_________________
Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
James Bond: And the second?
Q: Always have an escape plan.


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BeitragVerfasst: 16.04.05, 01:34 
Ehrenbürger
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Beiträge: 946
Wohnort: schon wieder so ein Ösi
zumindest beim getrockneten Blut denkt er sich wohl nichts mehr, wenn man bedenkt dass die zeiten nie friedlich sind *g*
und naja...nur wiel eine Henkersaxt henkersaxt heisst bedeutet dass ja ned dass sie ausschliesslich zum Hinrichten benutzt wird. Aber wenn die Kirche diese Dolche nunmal ned gern sieht...seis drum :)

_________________
<@Shai> Du chauvinistisches Arschloch. :/

dead to the world - Armand Marcoul


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BeitragVerfasst: 16.04.05, 08:00 
Festlandbewohner
Festlandbewohner
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Beiträge: 2686
Wohnort: Berlin (gebürtig Stralsund)
Und wenn man den Dolch eben dick in Stoff einwickelt und ihn Hilamos als Schwert andreht, was man verschenken will ;) ...

An sich stimmt die Liste, Dietriche waren allerdings schon immer verboten, wüsste nicht wieso sie jetzt erlaubt sein sollten (und vorallem mit welchem Grund).

Finde es ebenfalls quatsch einen Opferdolch als verzierten weißichwas Dolch auszuspielen, ich kann auch keine Eisenplatte als Goldplatte ausspielen :rolleyes: ...
Wer einen verzierten Dolch kaufen will, sollte sich dann eben einen Dolch kaufen (nicht umsonst gibt es Dolche und Opferdolche), der rp verziert wurde.

Wenn sowas allerdings grundsätzlich erlaubt sein sollte werde ich meine Dietriche zukünftig als Bananen ausspielen...

_________________
"Darth Maki", Magiewirker und Vierteljung'
Berethon Fandar, Kesselflicker

Tionne, ehemalige Frau Hauptmann des XIII. Kronregiments zu Siebenwind
Trägerin des Dunkeltiefbandes

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Zuletzt geändert von Madran: 16.04.05, 09:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.04.05, 11:32 
Edelbürger
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Beiträge: 1325
Wohnort: Bauch
Kurz für Brandenstein: Der Besitz von Dietrichen ist irgendwas zwischen strafbar und verpönt. Soldaten sind angehalten, Dietriche die sie finden zu beschlagnahmen. Ob sie dann noch Strafen verhängen liegt an ihnen, manche tuns, manche nicht. Eine prophylaktische Tracht Prügel oder ein paar Tage Erziehungshaft für denjenigen (da man zurecht annimmt, es mit einem Dieb zu tun zu haben) liegen da durchaus im Ermessensspielraum des Soldaten.

Der Handel mit Zaubersprüchen ist IG in Brandenstein nicht verboten. OG darf man aber afaik gekaufte Schriftrollen nicht in seinem Zauberfokus speichern, weil der Staff halt Zauberlern-RP sehen will und nicht kauf-und-klick. Ob man mit Schriftrollen Zauber sprechen darf, die man nicht in seinem Zauberfokus hat... weiß ich nicht. Das wissen die Turmmagier hier besser.
Ich an Deiner Stelle würde den Handel mit Zaubersprüchen jedenfalls lieber ganz lassen, da kommst Du ganz schnell in Grauzonen rein, aus denen Du Dich nur schwerlich wieder rauswinden kannst.

Das Zaubern an sich ist in Brandenstein übrigens nicht verboten. Allerdings zählt schädliche Zauberei (der klassische Feuerball) immer als gefährliche Körperverletzung mit besonderer Schwere der Schuld gemäß Paragraph Hassenichgesehn und die Stadt hat auch keine Skrupel, solche Magier kurz und bündig dem Astraelorden zur Läuterung zu überlassen. Ist zwar bestimmt immer auch irgendwo Auslegungssache, nur kann man jegliche schädliche Magie auch problemlos als Pervertierung von Astraels Gaben zur Schädigung der Schöpfung der Vier und damit als besonders liderliche Ketzerei auslegen. Und wenn man nur einen Geweihten finden will, der das so auslegt, dann findet man auch einen.
IG heißt das grob, daß man sich möglichst nicht bei sowas erwischen lassen sollte, das kann ganz übel enden wenn die Rechtsprechung grad schlechte Laune hat oder man schon öfter wegen sowas aufgefallen ist.
Irgendwelche heilende Magie oder Magie, die man nicht zurück verfolgen kann ist natürlich nicht strafbar. Ersteres, weil sie nicht als strafbar gilt, letztere, weil man sie als nicht-magische Wache nicht strafrechtlich verfolgen kann. Hierbei gilt grob: Was der Char sehen und/oder hören kann, kann er auch zurück verfolgen.

Explosivtränke sind nicht verboten. Zumindest gibt es dazu keine Verordnung. Allerdings kann Dir jeder Soldat befehlen, damit sofort die Stadt zu verlassen, weil Gefährdung der öffentlichen Ordnung usw.
Ist eine IG-Grauzone und damit reine Auslegungssache, bzw. davon abhängig, wem Du begegnest.

Gifte, Nachtschatten, Giftpilze und Giftwaffen (Glasbolzen, Mengbillar) sind in Brandenstein verboten. Das mit den Glasbolzen und dem Mengbillar weiß aber kaum wer IG.

Der ganze Lederkram ist nicht verboten sondern illegal. Diese kann man von der Forstverwaltung kostenpflichtig genehmigen lassen, wird sich aber eine Geschichte ausdenken müssen, woher man diese hat.
Hat man allerdings die Genehmigung sind diese Sachen so legal wie Stoffhemden.



Das Gesagte gilt aber nur für Brandenstein. Andere Lehen mögen es anders handhaben.

_________________


PO Selina Leskadon
PO Shayana Mondlicht


Zuletzt geändert von Etharielle: 16.04.05, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.04.05, 12:21 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

Registriert: 24.09.04, 20:21
Beiträge: 579
So. Hier gibt es jetzt viele ausgiebige Antworten, die sicher schon mehr sind als der Ersteller gedacht hat (nehm ich jetzt mal so an). Da es ihm ja eigentlich nru um das Schmugglerdorf ging (wies in em Thread steht), mach ich hier jetzt mal mit der Begründung von Solos zu: " Jeder der neu auf der Insel angekommen ist kann vors Gerichtsgebäude gehen und sich die 10 gekürzten Gesetze durchlesen"


Truba

Bei was wichtigem PN

Edit. Doppelklick auf das Schild dann öffnet sich ein Browserfenster. Auch bei Forstgesetze so.

Edit 2: Nur was ratler sagen ist tatsächlich war, der rest sind annahmen.


Zuletzt geändert von Truba: 16.04.05, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.04.05, 15:58 
Altratler
Altratler

Registriert: 6.09.03, 03:12
Beiträge: 1252
Zitat:
Original von Etharielle
Der Handel mit Zaubersprüchen ist IG in Brandenstein nicht verboten. OG darf man aber afaik gekaufte Schriftrollen nicht in seinem Zauberfokus speichern, weil der Staff halt Zauberlern-RP sehen will und nicht kauf-und-klick. Ob man mit Schriftrollen Zauber sprechen darf, die man nicht in seinem Zauberfokus hat... weiß ich nicht. Das wissen die Turmmagier hier besser.
Ich an Deiner Stelle würde den Handel mit Zaubersprüchen jedenfalls lieber ganz lassen, da kommst Du ganz schnell in Grauzonen rein, aus denen Du Dich nur schwerlich wieder rauswinden kannst.


Arkane Magier dürfen sich auch Zauberrollen kaufen und dann lernen.


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