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*an vielen Nachrichtenbrettern auf Siebenwind findet sich edle Pergament mit folgendem Text*
Verlautbarung der Forstmeisterei
Das königliche Gericht zu Siebenwind und die Forstmeisterei zu Siebenwind geben bekannt:
Ab sofort gelte folgende Verordnung für das Volk von Siebenwind, auf das der Wille unserer allseits geliebten Majestät erfüllt werde.
Jeder, der sich auf das jagdgerechte Erlegen oder Versorgen von Wild jeglicher Art, darf in den Wäldern der Insel diese Tiere jagen oder erlegen. Ausgenommen davon sind Edelwildtiere wie Silberrückenrehe, Silberhirsche, Weißwölfe, Höhlenwölfe und Höhlenbären. Sie sind mit größtem Bedacht zu jagen, können aber mit einen Jagdverbot geschützt werden, welches bei zu großer Jagd von der Forstmeisterei verhängt wird.
Jagdverbot gilt für Eis- und Polarbären, so wie Pferde aller Art, sowie im Nordforst nördlich von Brandenstein, im Niemandsforst südwestlich von Falkensee und den Wald um die ehemalige Südfeste in Südfall.
Das Besitzen von Kleidung aus Edelwild muss bei der Forstmeisterei gemeldet werden. Wer dem nicht in angemessener Zeit nach kommt macht sich eines Vergehens schuldig und wird nach gegebenem Recht bestraft.
Die Forstmeisterei zu Siebenwind
Birk
~Oberförster und
Beamter der Forstmeisterei zu Siebenwind~
*das Pergament trägt eine geschwungene Unterschrift und das Siegel der Forstmeisterei*
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