*Am Anschlag des Rathauses zu Falkensee wurde ein Pergament aufgebracht.*
Zitat:
Geschätzte Bewohner Falkensees,
Aus aktuellem Anlass soll auf die Vorschriften der gültigen Stadtverordnung, Tierhaltung betreffend, hingewiesen werden.
§12
In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
§13
In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt. Die Stadt behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen.
Einem jeden Pächter sei dringend angeraten, eigene Flächen auf Einhaltung jener Regularien zu prüfen.
Valandril Iydhion
- Verwalter für Förderungen der Stadt Falkensee