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 Betreff des Beitrags: Aushänge zur Wahl des Hafenvogtes
BeitragVerfasst: 11.08.06, 19:35 
Altratler
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Ordnungsschrift des Freihafens Brandenstein
und der dazugehörenden Gebiete.


Zum Ersten: Erinnerung an das Volk.

Es ist der Götter Rat und des Königs Beschluß, dass im Reiche Galadon, die Pflichten und Aufgaben unter den Herrschern getrennt werden.

So gebe es zur einen Hand diejenigen, die sich um das Zunftwesen, den Handel und die Höhe und Eintreibung der gerechten Steuern, Pachten und Abgaben. Es sei ihre Aufgabe, sich um die alltäglichen Verwirrungen und Übertretungen des Rechtes zu kümmern und jene angemessen zu sühnen.

Zur anderen Hand seien es jene, die Boden und Bürger schützen vor fremden Mächten und inneren Unruhen. Ihnen obliegt das Verhandeln mit und das Vernichten von Gruppen, die ausserhalb des galadonischen Rechtes stehen oder geschloßen dagegen vorgehen. Wann immer der Verteidigungsfall eintritt, haben sie die uneingeschränkte Herrschaft über Leib und Besitz derer im gesamten Lehen.

Aufgrund der unruhigen Lage Siebenwinds in der jüngeren Vergangenheit, war eine Übernahme aller Geschäfte durch die Ritterschaft nötig und vernüftig. Gleichwohl sie alle Aufgaben zur Zufriedenheit der Krone erledigt haben, scheint es nun an der Zeit, die alte Trennung der Pflichten wieder einzuführen.

Vorerst wird dies im Unterlehen Brandenstein geschehen, welche die älteste und sicherste Siedelei des Lehens sei. Mögen die Götter dem Vorhaben gewillt und möge Siebenwind ausreichend in sich gefestigt sein, auf dass es gelinge.

Zum Zweiten: Die Rechte und Pflichten des Hafenvogtes auf Siebenwind und wie man zu einem solchen wird.

Grundlegendes zum Amt des Hafenvogtes: Der Hafenvogt muss ein Untertan der Krone sein und einen ausreichenden Nachweis geben können ob seiner geschäftlichen Fähigkeiten. Gleichwohl darf er keine Strafen mehr auszahlen oder absitzen müssen und nicht gesucht werden. Andere Beschränkungen seien nicht gegeben.

Wie man zum Hafenvogte wird: Wer dieses Amt bekleidet, wird durch eine Wahl entschieden. Die Wahl darf ausschließlich von einem direkten Bediensteten des Barones geleitet und überwacht werden. Wann eine Wahl anstehe und welche Bedingungen für jene gelten werde festgelegt von Baron Friedwart von Gerdenwald zu Siebenwind.

Weisungsbefugt gegenüber dem Hafenvogt: Im alltäglichen Geschäft hat der Hafenvogt nur dem Baron Friedwart von Gerdenwald zu Siebenwind hörig zu sein. Im Not- oder Verteidigungsfall hat er der Ritterschaft hörig zu sein, wenn jene etwas Brandenstein betreffend befiehlt.

Pflicht des Hafenvogts in Brandenstein: Es ist seine oberste Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Abgaben und Pachten erhoben und gezahlt werden. Gleichsam hat er dafür zu sorgen, dass der Handel in Brandenstein erblühe und geordnete, galadongerechte Zustände dabei herrschen. Für jedes unter seiner Amtszeit erlassene Gesetz und jede Verordnung trägt der Hafenvogt die Verantwortung.

Pflicht des Hafenvogts ausserhalb Brandensteins: Der Hafenvogt hat ausserhalb Brandensteins keine Pflichten, als auf jene, sich so zu verhalten, wie es einem niederen Edelmann des Mittelreiches gebühre.

Rechte des Hafenvogts in Brandenstein:
Zitat:
I. Das Festlegen von Mindest- und Höchstpreisen auf Wahren und Dienste.

II. Das Festlegen von erlaubten und unerlaubten Handelswahren.

III. Das Festlegen von erlaubten und unerlaubtem Besitz oder für den Gebrauch nicht gestatteten Gegenständen.

IV. Das Festlegen, wer mit welchem Gut Handel treiben darf und für welche Zeit und an welchem Ort innerhalb Brandensteins.

V. Die Festlegung, wer welche Tätigkeit zum Gelderwerb oder zur Freizeit für welche Zeit und an welchem Ort innerhalb Brandensteins ausüben darf.

VI. Das Festlegen, wer auf die Schätze Brandensteins die dort seien Minengut, Ackergut, Fischfang, Jagd, Viehzucht, Kräuterbeschaffung, Schur, Fischfang oder Holzfällerei rechtmässig Zugriff hat und was jener mit dem gewonnenen Gut anstellen dürfe.

VII. Das Festlegen von Kleidungs- und Rüstungsvorschriften für einzelne Gruppen wie Zünfte oder im Allgemeinen.

VIII. Das Festlegen von ge- und verbotenem Verhalten, Reden und Tun.

IX. Das Benennen von Strafen für Vergehen gegen jene Festlegungen seinerseits.

X. Ausführung der Bestrafung für Vergehen.

XI. Der Hafenvogt hat das Recht, seine Rechte I bis X an beliebig viele Bedienstete seiner freien Wahl zu vergeben.


Rechte des Hafenvogts ausserhalb Brandensteins:
Er besitzt keine Rechte jenseits Brandensteins Grenzen, jedoch wird empfohlen ihn mit dem gebührenden Anstand entgegenzutreten und ihn als geringen Edelmann Galadons zu sehen.

Recht der Ritterschaft in Brandenstein:
Zitat:
I. Ein Ritter hat das Recht, sich selbst zu verteidigen und Unverschämtheiten gegenüber ihm oder seines Ordens oder des Königreiches standrechtlich zu sühnen.
II. Ein Ritter hat das Recht, getreu seines Kodexes, gegen Unrecht vorzugehen und Bürger oder Beamte Brandensteins sollen ihm hierzu hörig sein.
III. Sollte sich ein Aufstand erheben oder sich Brandenstein verteidigen müssen, übernimmt der Ritter jegliche Rechte in Brandenstein und können über den Hafenvogt und seine Bediensteten befehlen.


Rechte der Kirchen in Brandenstein:
Wie in allen Teilen der Königslande, ist der Glaube an die Viere, die uns alle schützen, die schützendswerteste und edelste aller Glaubensrichtungen. Ihren Vertretern soll Gehör geschenkt werden und Gewalt in Wort oder Tat gegen sie ist untersagt. Alle weiteren Rechte mögen mit dem Hafenvogte ausgehandelt werden.

Mit den Übrigen, die andere Götter verehren, soll verfahren werden, wie es dem Hafenvogte sinnvoll erscheint. Es sei jedoch gemahnt, dass Siebenwind äusserst viele Völker auf kleinem Raum beherbergt, was eine gewisse Aufgeschloßenheit wertvoll macht.

Die Wahnsinnigen und Mordwoller des Ungenannten sind selbstverständlich, wie überall in Galadon, bei Entdeckung zu erschlagen, auszutreiben oder der Kirche der Viere auszuliefern.

Rechte anderer Gruppen in Brandenstein:
Der Hafenvogt mag jedweder Gruppe, die nicht der Ketzerei oder inselweiter Verbrechen bezichtig und nicht in dieser Schrift schon geklärt, nach eigenem Ermessen Rechte geben und nehmen.

Gezeichnet:

Baron Friedwart von Gerdenwald zu Siebenwind;
Vertreter seiner Majestät Hilgorad ap Mer im Lehen Siebenwind;

Draconis, 10 Dular, 17 n.Hilgorad.


Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind
Lehnsherr der Insel Siebenwind und Großmeister der Ritter der Sieben Winde;

Burg Finianswacht, den 12. Querlar 17 n. Hilgorad


Zuletzt geändert von Rabe: 11.08.06, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11.08.06, 20:08 
Altratler
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Wahlordnung

Berechtigung

Folgende Personen seien von Haus aus Berechtigt, ihre Stimme zur Wahl abzugeben oder sich selbst zur Wahl zu stellen:

Zitat:
[d]Isodora Devort, Edil Devort, Thelos Gropp, Zacharias Gropp, Lucius Gropp, Mirella Lorenz, Regina Gropp, Harwarn Gropp, Wulfgard Juliander Gropp, Erudin Gropp, Rose Sonnenau, Anaih Ellent, Tunandil, Kim Minari, Xeyth Duranth, Lagor Duranth, Konradus Jungingen, Galron Grint, Cyria Jeod, Kai Duranth, Verona Flava, Diemo Feuerkehle, Caydem, Flaake Distelstein, Tarjas, Mahelar, Marnie, Tanja Wolfframm, Birk, Ida, Heriom, Rebecca Grunenberg, Yaris Ferano, Magnus Ohlmann, Nithavela Soraqu, Lindaya Shadara, Darkaan Rancor, Irma Pfannkofen, Albert Gnott, Leopold, Clude, Celina, Solos Nhergas, Siegfried Steiner, Para, Bjara, Asbjorn, Charlotte Sommerbauch, Flinbach.

Ein jeder der Genannten hat grundlegend einen Betrag von Einhundert Dukaten zu zahlen, so er seine Stimme abgibt.[/d] *säuberlich durchgestrichen*


Zitat:
*Beigehefteter Zettel neben der durchgestrichenen Passage*

Aus den Unterlagen, die den Bediensteten des Barones zugänglich waren, ergab sich eine unvollkommene Liste der Bewohner Brandensteins. Die jüngeren Entwicklungen auf dem Eiland und die willkommenen Hilfstestellungen der Ritterschaft wiesen die Schwere der Unvollkommenheit erst heute auf. Es gilt ab nun:

Von Haus aus Stimmrecht und Aufstellungsrecht hat ein jeder, der einen Bürgerbrief Brandensteins vorweisen kann. Amtsbriefe oder Hofesbriefe werden nicht als Bürgerbriefe Brandensteins gewertete. Ebensowenig Bürgerbriefe Falkensees oder Südfalls oder sonst ein Schriftstück des Ausweises.

Andere Diener an des Reiches Ordnung, die wichtige Aufgaben inne haben und sich um den Posten des Hafenvogtes bewerben - Ritter, Richter, Geweihte, Soldaten - müssen zudem eine Erlaubniss ihrer Obersten beibringen, bevor ihre Aufstellung möglich ist.


Ist er in [d]der obigen Liste[/d] dem Bürgerbrief ohne Nachnamen geführt, so hat er eine Sonderzahlung von 500 Dukaten zu tätigen, da es nicht galadonischer Standart sei, sich ohne Familiennamen auszugeben.

Ist der [d]Genannte[/d] Abstimmende oder Aufstellungssucher nicht im Besitz eines Bürgerbriefes, so wird ebenfalls eine Sonderzahlung von 500 Dukaten erhoben.

Das Stellen seinerselbst zur Wahl bedingt eine Anzahlung von Zweitausend Dukaten, sofern man unter den genannten ist. Die Sonderzahlungen für Nachnamenlosigkeit oder das Nichtvorbringen des Bürgerbriefes belaufen sich dabei auf je eintausend Dukaten.

Zitat:
[d]Bewohner Siebenwinds, die nicht unter den Genannten sind und ihre Stimmen abgeben oder sich selbst zur Wahl stellen möchten, können die Gebühr, die dafür benötigt wird mit den Beauftragten des Barones klären.[/d]*sauber durchgestrichen*


Es gebe keine näheren Beschränkungen was Tätigkeit, Gruppenzugehörigkeit oder Volke angeht. Ein jeder, der sein Handelsgeschick und seine Tüchtigkeit durch das Vorhandensein und Abgeben von Dukaten beweisen könne, habe die Möglichkeit, Hafenvogt zu Brandenstein zu werden.

Der Kauf mehrere Stimmen ist gegen noch zu bestimmenden Aufpreis möglich.

[d]Die obgen geführte Liste ist indiskutabel.[/d]

Bauftragte des Barons

Folgende seien als einzige berechtigt, Stimmen entgegen zu nehmen und Kandidaten zu bestätigen; Selbstverständlich sind auch ausschließlich an Jene Gelder zu zahlen.

Tendaron von Lichtenroth zu Gerdenwald.
Jan Findrell, Sekretarius Major des Hauses von Gerdenwald.

Sie werden für den Lauf der Wahl zu finden sein in Brandenstein.

Über den Verlauf der Wahl wird das Volk durch Aushänge auf dem Laufenden gehalten.

Gez.:
Jan Findrell,
SMdHvG


Zuletzt geändert von Rabe: 12.08.06, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11.08.06, 22:27 
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Wahlverlauf


Kandidaturen sowie Stimmen werden im Audienzraum

des Brandensteiner Rathauses entgegen genommen

bei Verfügbarkeit eines Zuständigen.

Anmeldungen zu Terminen sind in angemessener Form

erwünscht und im Briefkasten des Rathauses zu hinterlassen.



Gezeichnet:

Tendaron von Lichtenroth zu Gerdenwald



[ooc: Termin bitte via #7w-eventanfrage oder PN]

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BeitragVerfasst: 12.08.06, 00:00 
Altratler
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Stand der Stimmlage

Mondstag, 11. Querlar 17 nach Hilgorad
- Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hat II (zwei) Stimmen erhalten.
- Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hat keine Stimmen erhalten.

Wandeltag, 12. Querlar 17 nach Hilgorad
Zwischenstand:
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und II (zwei) Stimmen erhalten. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hat III (drei) Stimmen.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und I (eine) Stimme erhalten. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt, da an der geistigen Gesundheit der Genannten gezweifelt wird.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und V (fünf) Stimmen erhalten. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.

Wandeltag, 12. Querlar 17 nach Hilgorad
Endstand:
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und II (zwei) Stimmen erhalten. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hat VI (sechs) Stimmen.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und I (eine) Stimme erhalten. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt, da an der geistigen Gesundheit der Genannten gezweifelt wird.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und V (fünf) Stimmen erhalten. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.

Mittentag, 13. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält VII (sieben) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält III (drei) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.


Zuletzt geändert von Rabe: 14.08.06, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 12.08.06, 23:50 
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Am Wandeltag den 12. Querlar im Laufe des 8. Zyklus...

verkündet eine deutliche Frauenstimme lautstark die wichtigsten Informationen zur Wahl und weist auf die waldmeistergrünen Aushänge des Hauses Gerdenwald in jeder Stadt und Siedlung hin. Ebenso verkündet sie den aktuellen Stand der Wahl und ermutigt, zu wählen oder selbst zu kandidieren.

Dies ruft sie an zentralen Stellen Südfalls, Vänskaps, Brandensteins, Kesselklamms (?) und Falkensees aus.

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I'm playing the damn bongos and the world can go to hell.


Zuletzt geändert von Zhokar: 12.08.06, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 16.08.06, 03:25 
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Wohnort: Tacatocoland :o)
Endtag, der 15. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält V (fünf) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält VII (sieben) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält III (drei) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme.



Mondtag, der 16. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält X (zehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält IV (vier) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
Mit Bedauern ist zu verkünden, daß Frau Marnie Tiefwasser nicht mehr länger zur Wahl steht.



Wandeltag, der 17. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält X (zehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält IV (vier) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält III (drei) Stimmen.

Sonnentag, der 19. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält XI (elf) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält IV (vier) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält XIV (vierzehn) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen.

Endtag, der 20. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält XII (zwölf) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält IX (neun) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält XIV (vierzehn) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
  • Frau Raisha al Javet hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme.

Sonnentag, der 24. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält XIII (dreizehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält IX (neun) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält XVII (siebzehn) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
  • Frau Raisha al Javet hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hält XV (fünfzehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
Die Kandidatin Tiefwasser ist hiermit wieder unter Vorbehalt zur Wahl gestellt. Die Konditionen dazu sind von ihr persönlich bei einem der Wahlleiter in Erfahrung zu bringen.

Endtag, der 25. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält XIII (dreizehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält XIV (vierzehn) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält XXIII (dreiundzwanzig) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
  • Frau Raisha al Javet hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hält XVII (siebzehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.

Sonnentag, der 29. Querlar 17 nach Hilgorad
  • Herr Harwarn Gropp hat sich zur Wahl gestellt und hält VI (sechs) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Morgen hat sich zur Wahl gestellt und hält II (zwei) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Frau Anadria Mortas hat sich zur Wahl gestellt und hält XIII (dreizehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Kai Duranth hat sich zur Wahl gestellt und hält XIV (vierzehn) Stimmen. Seine Kandidatur ist unter Vorbehalt.
  • Herr Flaake Distelstein hat sich zur Wahl gestellt und hält XXVI (sechsundzwanzig) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla hat sich zur Wahl gestellt und hält VIII (acht) Stimmen.
  • Frau Raisha al Javet hat sich zur Wahl gestellt und hält I (eine) Stimme.
  • Frau Marnie Tiefwasser hat sich zur Wahl gestellt und hält XVII (siebzehn) Stimmen. Ihre Kandidatur ist unter Vorbehalt.


Des weiteren sei durch diesen Aushang der letzte Wahltag festgesetzt:

Mondtag der 1. Carmer
[OOC: Donnerstag der 31. August]

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Zuletzt geändert von tocopherol: 29.08.06, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 11.09.06, 15:56 
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Die Wahlleitung gibt folgendes

~ Endergebnis ~

bekannt:

  • Herr Harwarn Gropp: VI (sechs) Stimmen.
  • Frau Morgen: II (zwei) Stimmen.
  • Frau Anadria Mortas: XIII (dreizehn) Stimmen.
  • Herr Kai Duranth: XIV (vierzehn) Stimmen.
  • Herr Flaake Distelstein: LVI (sechsundfünfzig) Stimmen.
  • Herr Blakkurvald Orla: VIII (acht) Stimmen.
  • Frau Raisha al Javet: I (eine) Stimme.
  • Frau Marnie Tiefwasser: XXXXIII (dreiundvierzig) Stimmen.


Hiermit gratulieren die Wahlleiter dem Sieger Flaake Distelstein zur Wahl des Hafenvogtes des Freihafens Brandenstein.
Bezüglich weiteren Formalitäten wird der zukünftige Vogt kontaktiert werden.


Gezeichnet:

Tendaron von Lichtenroth zu Gerdenwald

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Zuletzt geändert von tocopherol: 11.09.06, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.

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*Unter dem Aushang des Endergebnisses prangt nunmehr folgende Bekanntgabe in gut lesbaren, groß geschriebenen Lettern:*


"Ehre unserem König.

Der zukünftige Hafenvogt über den Freihafen zu Brandenstein, Herr Flaake Distelstein, wird hiermit aufgefordert sich in den nächsten Tagen auf Burg Finianswacht bei Hochmeister Ritter Siegfried Steiner zu Siebenwind einzufinden.
Ihm werden alsdann die nötigen Schriftwerke und Dokumentationen zur Fortführung der Brandensteiner Verwaltungsarbeit übergeben. Ebenso wird er mit der aktuellen Sachlage innerhalb der Siedlung und diversen in Umsetzung befindlichen Projekten vertraut gemacht.

Gezeichnet und gesiegelt,
~Ritter Steiner, HmdG."
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