Diebstahl von Gildenitems
Der Diebstahl von Gildenitems muss ab sofort von beiden Parteien gemeldet werden. Sowohl die Person, welche ein Gildenitem verliert, als auch die Person, die neuer Eigentümer des Gildenitems ist.
Grund: Kein Spieler kann alle Gildenitems kennen, da teilweise auch umbenannte oder umgefärbte Items Gildenitems sind. Damit kein Spieler unnötig im Nachhinein bestraft wird, wird so der Gildenhüter rechtzeitig informiert und kann das Gildenitem ggf. ohne Bestrafung zurückgeben.
Möglichkeit der Absetzung von inaktiven Gildenleitern
Mit sofortiger Wirkung tritt ebenso eine weitere Regel in Kraft:
Jede offizielle Gilde (Gilden die den Gildenstatus vom Gildenhüter erhalten haben), kann mit einer einfachen 50% Mehrheit sich an den Gildenhüter wenden und eine Neubesetzung ihres Gildenoberhauptes fordern. Die 50% bezieht sich auf die aktiven Gildenmitgliedern die gemeldet sind. Der Gildenhüter wird sich dann die entsprechende Gilde anschauen und zunächst zwischen Gildenoberhaupt und Gildenmitgl
ieder vermitteln und nur in letzter Instanz in irgendeiner Weise OG einschreiten. Ausnahmefälle behält sich der Gildenhüter vor.
Zur Erläuterung: Die Umfrage im Forum war für mich eindeutig genug, dass viele Gilden das Problem der inaktiven Leitung haben und zudem sehe ich keinerlei potentiellen Schaden in einer solchen Regel. OG Einschreitungen sollen die absoluten Ausnahmefälle bleiben, wenn z.B. ein Gildenoberhaupt durch unbekannte Gründer auf einmal mit Siebenwind aufgehört hat und kein weiterer Kontakt möglich ist. Generell soll diese Regel nur Gildenmitglieder anregen sich bei solchen Problemen an den Gildenhüter zu wenden und die Gilden wieder zu beleben. Der Gildenhüter wird sich weiterhin nicht in irgendwelche IG-Probleme der Gilden einmischen!
Wie jede Anfrage werden auch hierzu mögliche Anfragen anonym behandelt und keinerlei Namen bei Gesprächen genannt.
MfG
Thorgon und Fin
Zuletzt geändert von Fin: 17.01.07, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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