*Nur über entsprechendes Item im Spiel aufrufbar*
Zitat:
[size=24]Edikt über die Grundpachten und Mieten [/SIZE]
Allgemeines
Dieses Edikt regelt die allgemeinen Pacht- und Mietbedingungen im gesamten Lehen Siebenwind. Nichts betreffend der Pachten oder Mieten steht über dem Edikt ausser dem Iuribus Siebenwind.
Die Regelungen der Provinzlehen bleiben erhalten. Widersprechen sie sich mit dem Edikt, so gilt stets das Edikt.
Verwaltung und Verwalter
Das Lehen ernennt für die Verwaltung der Grundstücke, sowie Pachten und Mieten Liegenschaftsverwalter.
Die Verwalter haben das Recht dazu, die Höhe der Pachten und Mieten für ein Grundstück fest zu legen oder zu ändern.
Ausserdem dürfen seine Wohlgeboren der Baron von und Gerdenwald, unser geliebter Lehensherr, die Lehensvasallen und die Lehenskämmerei eingreifen.
Grundstücke und Mietflächen
Die Festlegung, Vergabe und Auflösung, sowie Sperrung und Wiederfreigabe von Grundstücken und Mietflächen obliegt dem Lehen und niemand Anderem!
Dabei kann die Verwaltung entscheiden, wie und durch wen entsprechende Verfahren durchgeführt werden.
Grundstücke und Mietflächen sind stets Eigentum der Krone und werden gütlicher Weise zur Verfügung gestellt.
Pächter und Mieter müssen der Verwaltung freien Zugang zu, in und aus ihren Grundstücken oder Mietflächen gewähren!
Pachten und Mieten
Ein jeder Pächter oder Mieter muss Pacht oder Miete zahlen. Ausnahmen werden großzügiger Weise von den Verwaltern festgelegt.
Die Zahlung der Pacht oder Miete erfolgt im Voraus für mindestens 2 Monde. Eingenommene Pachten werden nicht wieder herausgegeben.
Der Pächter oder Mieter hat eine Bringschuld. Er hat die Pflicht die zu entrichtende Pacht oder Miete der Verwaltung zu bringen.
Bei nichtbefolgen sind mit strengen Pfändungen des Besitzes zu rechnen.
Die Höhe der Pachten für Grundstücke und Mietflächen können bei der Verwaltung erfragt werden.
Lario Anderus
Königlicher Richter im Namen seiner allerheiligsten Majestät
*darunter ist das Siegel der königlichen Kanzlei zu erkennen*