Hiermit wird mit sofortiger Wirkung bekanntgegeben, das das Angeln in Brunnen oder Wassertrögen oder ähnlichen Vorrichtungen, die nicht dem Angeln explizit zugeschrieben sind, als NON-RP betrachtet und geahndet wird. Wir werden diese Objekte verstärkt beobachten (auch Logprüfen vornehmen) und bei entsprechender Missachtung dieser Bekanntmachung, entsprechend hart gegen die Delinquenten vorgehen. Wobei die Ausrede, ich wusste es nicht nicht zählt, da es sich allein aus der Sache der Dinge ergibt, das man in Brunnen oder ähnlichen Wasserbehältnissen nicht angelt.
Fin
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