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 Betreff des Beitrags: Stadtverordnung, Informationen und Mitteilungen
BeitragVerfasst: 19.01.07, 18:34 
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§1 Oberste Instanz des Ortes Brandenstein, nach König und Graf und Baron ist der von der Ritterschaft eingesetzte und durch das Volk gewählte Hafenvogt. Alle Verordnungen, Erlässe und Gesetze betreffend Brandensteins und seinen Länderein gehen vom Hafenvogt aus. Zur Zeit übt jenes Amt Marnie Tiefwasser aus.

§2 Der Hafenvogt zu Brandenstein behält sich vor, Ortsverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern so dies erfordelich sein wird.

§3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle des Ortes Brandenstein gereichenden Verwaltung, stehen dem Hafenvogt von ihm ausgewählte Angestellte zur Verfügung sowie eine Wache um die Belange des Ortes zum Wohle aller zu geleiten.

§4 Die Ernennung und Entlassung der Ortsverwalter und Angestellten,obliebt dem Hafenvogt zu Brandenstein.

§5 Die Haus-/Acker-/Pachtland-/Gattervergabe innerhalb Brandenstein und aus dessen Ländereien erfolgt über die Liegenschaftsverwalter, respektive dem Hafenvogt.

§6 Jegliche Gatter-, Acker-, Land- oder Hausaneignung ohne die Genehmigung der Liegenschaftsverwalter oder dem Hafenvogt ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§7 Häuser/Äcker/Pachtland/Gatter verbleiben Besitz des Ortes Brandenstein und Krone. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Liegenschaftsverwaltung, respektive dem Hafenvogt zu beantragen.

§8 Für jegliches Haus und jegliches Gatter ist eine Miete, respektive Pacht auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.Äcker werden in Erntezeiten mit dem Zehnt belehnt oder aber mit einer Pacht.Im Morsan sind alle Äcker Pacht und Zehntfrei, da sie keine Erzeugnisse hervor bringen.des Marktes wDie Stände erden zum Anregen des Handels nicht mit dem Zehnt oder einer Pacht belehnt und stehen allen Handeltreibenden offen.

§9 Mieten, Pachten und der Zehnt sind jeden Mond zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich beim Hafenvogt oder der Liegenschaftverwaltung zu Brandenstein.Bei Neuanmietungen von Gewerbe wohn oder Agrarflächen wird eine Vorauszahlung von mindestens zwei Monden erwartet. Sollte das Pachtverhältnis nach einem Monde aufgelöst werden wird nur der volle Mond an pacht zurück erstattet. Angebrochene Monde verfallen und die eingenommen pacht geht zu Gunsten des Ortes Brandensteins.

§10 Häuser, Gatter und Äcker können von der Pacht, respektive dem Zehnt befreit werden. Dies betreffe vornehmlich Einrichtungen der Krone und der Kirche.
Weitere Pachtbefreiungen sind beim Hafenvogt zu beantragen.
Gilden können eine Mietminderung beantragen so ihre Ziele des Ortes dienlich sind und sie sich verpflichten dem Orte Brandenstein in Zeiten der Not oder anderen wichtigen Abschnitten bei Seite zu stehen.

§11 Die Mieter eines Hauses haben dafür Sorge zu tragen, daß die Wege zu ihren Häusern von Schnee und Unrat befreit bleiben.Sowie die Fassaden ordentlich gepfelgt sind. Zuwiederhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§12 In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§13 In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt.
Der Ort Brandenstein behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen und so keine andere Unterbringung möglich ist zur Schlachtbank zu verbringen.

§14 Eingetragener Einwohner Brandensteins kann ausschließlich werden, wer ein Haus in der Stadt gemietet oder erbaut hat und/oder mit dem Mieter des Hauses direkt verwandt und in selbigem wohnhaft ist.Siedlungsscheine können beim Hafenvogt beantragt werden. Eingetragene Pächter von Häusern oder Wohnungen bekommen jenen Siedlingsschein umsonst. Auch direkte Verwandte ,sprich Kinder oder Ehepartner der eingetragenen Person bekommen jeden Schein kostenfrei. Jedweder Untermieter der nicht für die pacht oder das Eigentum auf ein Haus eingetragen ist muss eine Schutzgebühr von 1000 Dukaten entrichten um einen Siedlungsschein erwerben zu können. Aufgefallene Straftäter die ein Haus oder eine Wohnung gemietet haben sind ausgeschlossen von jedwedem Erwerb eines Siedlungsscheines.

§15 Der Siedlungschein gewährt dem Einwohner Brandensteins diverse Rechte.

§15.1 Ein jeder Einwohner mit Siedlungsschein habe das Recht auf eine Anhörung durch den Hafenvogt und /oder dem Ortsrichter, so er sich eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Codex Criminalisund den für Brandenstein geltenden Zusatzgesetze schuldig gemacht habe . Diese hat binnen 5 Tagen nach Urteilsverhängung zu erfolgen, der Siedlungsbrief wird für diese Frist eingezogen und die Strafe bis zur Anhörung ausgesetzt. Kapitalverbrechen und Urteile, die vom Hafenvogt oder im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens verhängt werden, bleiben hiervon unangetastet.

§15.2 Ein jeder Einwohner mit Siedlungsschein habe das Recht darauf Schürflizensen für die örtlichen Minen zu beantragen oder aber Jagdscheine für Edelwild. Vorrausgesetzt der Einwohner könne glaubhaft vermitteln das er ein Meister seines Faches sei!

§15.3 Ein jeder Einwohner mit Siedlungsschein seie es gestattet Kurzwaffen öffentlich zu tragen. Hierunter fallen alle Arten von Dolchen bis hin zum Kurzschwert. Alle Waffen über die Länge von einem halben Schritt seien jedoch auch Einwohnern mit Siedlungsschein untersagt.

§16 Der Hafenvogt des Ortes Brandenstein behält sich vor, Einwohnen, deren Verhalten durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlung gegen das Wohl des Ortes, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis und den Zusatzgesetzen der Stadt nicht dem eines Einwohners mit Siedlungsscheinentspreche, das Wohnrecht in Brandenstein befristet oder auf Lebenszeit zu entziehen.

§17 Der Hafenvogt Brandensteins behält sich vor, Freie oder Ortsfremde, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl des Ortes, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis und den Zusatzgesetzen des Ortes Brandenstein, befristet oder auf Lebenszeit des Lehens Brandenstein zu verbannen.
Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen, hiernach gelte er fürderhin im Lehen Brandenstein als Vogelfreier.
Der Hafenvogt behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen Brandenstein an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen.
Der Hafenvogtl behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen Brandenstein an zu treffen sind, so er Anlaß zum Zweifel an Königs- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe.

§18 Das Reiten in Brandenstein ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Angehörige des Adelsstandes, des Lehensbanners Siebenwind, sowie der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald, der Kirche und der Stadtwache.

§19 Das offen tragen von jeglichen Waffen oder Rüstungen ist im Ort Brandenstein untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Ausgenommen sind hier von Angehörige der Ritterschaft, der Kirche oder der örtlichen Stadtwache sowie dem Lehensbanner. Gilden können Sondergenehmigungen erwirken so sie einen triftigen Grund vorweisen können. Sonst sind Einwohnern mit Siedlungsbriefen lediglich Kurzwaffen unter einem halben Schritt länge erlaubt.

§20 Das tragen von schwarzer oder all zu dunkler Kleidung sei in Brandenstein untersagt, ebenso das mutwillige Verbergen seines Antlitzes. Zuwiederhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§21 Das Führen von Wappen sei nur anerkannten Gilden und/oder Personen von Stande vorbehalten.
Jegliche Zuwiederhandlungen werden zur Anzeige gebracht.



Bekanntmachung-Jagd auf Nutztiere und abrichtbare Haustiere


Den Göttern und dem König zur ewigen Ehre Volke Siebenwinds!

Der Hafenvogt gebe hiermit die neue Regelung bezüglich der Jagd auf Nutztiere und abrichtbare Haustiere im Unterlehen Brandenstein bekannt.

Es seie jedem unter Strafe verboten Nutztiere und abrichtbare Haustiere aller Art die für die Gatterhaltung oder Haushaltung von Nutzen sind zu schießen oder anderweitig zu erlegen. Unter die Nutztiere und Haustiere fallen:

-Kühe
-Schafe
-Hühner
-Pferde
-Ziegen
-Schweine[von heller Färbung]
-Hunde
-Katzen
-Frettchen

Jene Tiere sind nur zur Abrichtung frei gegeben!
Ein Verstoss gegen diesen Erlass ist Wilderei und wird entsprechend nach den Gesetzen von Forstmeisterei und Ortswache Brandenstein geahndet.



Hochachtungsvoll

Flaake Distelstein,

Hafenvogt zu Brandenstein



Ortsrat und örtliche Angestellte

Der Ortsrat des Freihafens Brandenstein setzt sich aus vom Hafenvogt ausgewählten Personen, die entweder ein wichtiges Amt im Freihafen Brandenstein inne haben, oder aus Personen denen die Führung einer Gilde im Freihafen Brandenstein inne haben.Der Ortsrat wird immer dann einberufen wenn große wichtige Entscheidungen ins Haus stehen.Bisweilen besteht der Ortsrat aus folgenden Personen:

Marnie Tiefwasser [Hafenvögtin zu Brandenstein]

Johann Wenzel Taivas [Liegenschaftverwalter]

Erudin Gropp [Ortsschlichter]

Albert Metzler [Dorfmechnikus]

Rebecca Gruenenberg & Yaris Ferano [Bergbauverwaltung]

Oberförster Birk [Forstverwaltung]

Heeron Dherayne [Sprecher der Schattenjäger]

Akora Dur [Sprecher Löwenorden]

Lillien Degner [Sprecher Ortswache Brandenstein]

Es fehlen weiterhin noch ein Sprecher der Viergöttlichen Kirche und der Custos Artis Magicae. Die man gerne im Ortsrat begrüssen werde. So die Sprecher dieser Gruppen ausgewählt wurden möge man sich doch bitte beim Hafenvogt einfinden um die Aufnahme zu vollenden.

--------------------------------------------------------------------------


Sonstige Angestellte ohne Ratsfunktion:

Zacharias Gropp [örtlicher Wildhüter zur friedlichen Ausführung von wilden Tieren aus dem Orte selbst]

Leopold [Leiter des Pfandhauses zu Brandenstein]



Man gebe des weiteren bekannt das man gerne einen Rattenfänger einstellen würde, der die Gewässer und Strassen von ratten und Unrat säubert.Jener habe sie bei Herrn Dorion hali zu bewerben. Der Lohn betrage 500 Dukaten im Mond.

_________________
Gespräch unter Fischen:
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
blibb
sagte der eine fisch zum anderen

blabb
sagte der andere fisch zum einen

blubb
sagte ein weiterer fisch zum dritten

da haben sich alle gestritten


Zuletzt geändert von Hali: 10.02.07, 04:55, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 1.03.07, 00:50 
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Bild

Der Ortschaftskarte der Siedlung Brandenstein folgt ein weiteres Papier. Beides findet sich am Brett des Rathauses wieder.

Zitat:
Den Vieren zum Gruße werter Leser

Die Verwaltung Brandenstein wird hier immer eine Liste der freien Gebäude, Ställe und Felder bekannt geben. Sollte man sich für eines jener Objekte interessieren, meldet euch bei der Verwaltung um Weiteres zu klären.

Freie Wohnungen in Brandenstein:

Nr. 15.1 - für 1500 Dk im Mond
[D]Nr. 19.2 - für 900 Dk im Mond[/D]
[D]Nr. 22.2 - für 1000 Dk im Mond[/D]

Freie Stallungen in Brandenstein:

Nr. 7 - für 1000 Dk im Mond
Nr. 8 - für 500 Dk im Mond
Nr. 13- für 1300 Dk im Mond
Nr. 14 - für 500 Dk im Mond

Freie Felder in Brandenstein:

Nr. 5 - für 400 Dk im Mond + Erntezehnt
Nr. 6 - für 500 Dk im Mond + Erntezehnt
Nr. 7 - für 300 Dk im Mond + Erntezehnt

Ebenso ist der Freihafen auch am Ankauf von Waren interessiert. Dies wären wie folgt:
~ frischer Fisch
~ Getränkefässer
~ Nasser Ton, gebrannte Ziegel
~ Holz
~ Papier, Bücher sowie Schreibmaterial

Um die Organisation des Freihafens aufrecht zu erhalten, sind ebenso noch Stellen als Liegenschaftsverwalter, Schreiber und Organisatoren für festliche Angelegenheiten zu vergeben. Bewerbungen schriftlich oder persönlich an den Hafenvogt.

Für das anstehende Weinfest werden weiterhin Gaukler und Spielleute gesucht! Eine reiche Entlohnung für einen Abend voller Vergnügen und Musik kann gewiss sein.

gez.

~Die Verwaltung Brandenstein~


Zuletzt geändert von Marnie: 30.09.07, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 20.08.07, 16:30 
Edelbürger
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*Vor dem Rathaus Brandensteins am Nachrichtenbrett werden zwei größere Pergamente aufgehängt, darunter jener Gesetzesbeschluss*


Neue Gesetze in Brandenstein


Verbote

§Reitverbot

Ab den Brücken in das Ortgebiet Brandenstein herrscht Reitverbot. Jener Reitverbot wird bei Verstoß mit 200 Dukaten Bußgeld geahndet.

#Natürlich ist es erlaubt Packpferde mit in die Stadt zu nehmen

#Pferde sollen in den dafür angedachten Stallungen oder Pflöcken


§Rüstverbot

Leichtes Rüstwerk ist in Brandenstein erlaubt. Alle Rüstungen, die über Lederrüstungen hinweggehen müssen, so man sie in Brandenstein tragen will, im Rathaus bei der Vogtess mit trifftigen Grund vorgetragen werden.

#Für Einzelpersonen kostet eine solche Erlaubnis 2000 Dukaten

#Für eine Gruppe mit 4 Mitglieder oder mehr - 500 Dukaten pro Mitglied

Ausgenommen:

-Die Ritterschaft
-Die Geweihtenschaft
-Die Rittergarde
-Brandensteiner Wache
-Die Dwarschim
-Adelige

[Anmerkung: Die Nortraven können jenes Recht erlangen mit Gespräch bei der Vogtess.]

§Magie in Brandenstein

Kampfmagie oder mächtige Zauber, die nicht-magische Einwohner zu schaden kommen lassen könnten, sind nicht erlaubt.

Ausgenommen folgende Situationen:

-Angriff auf Brandenstein
In jenem Falle wird das Kriegsrecht ausgerufen und alle Mitstreiter bekommen das Recht sich an der Schlacht in voller Rüstung zu beteiligen.

-Gebiet im Umkreis um den Magierturm, so es als Übung für die dortigen Schüler angedacht ist.


Siedlungsordnung:

§Häuser-/Wohnungsmietung

So ein Haus/Wohnung (oder gar ein Gatter) gemietet werden möchte wird eine Kaution in Form von zwei Mondmieten verlangt. So bekommt der Vermieter [die Verwaltung] eine Garantie bezüglich des Vermögensstandes des Mieters.

Natürlich wird die Miete für volle 2 Monde dann nicht verlangt.

Nach jenen zwei Monden soll der Mieter sich jeden Mond bei der Verwaltung melden und einen Mond vorrausbezahlen. So hat die Verwaltung einen besseren Überblick.

§Räumung

Eine Räumung wird nach 2 Monden ohne Mietzahlung beantragt. Jene wird dann in Brandenstein und Falkensee ausgerufen.

Jeder Mieter bekommt 2 Wochen Zeit seine Miete noch zu bezahlen. Nach dieser Frist wird die Räumlichkeit aufgebrochen und die Wertgegenstände im Keller des Rathauses eingelagert.

Die Wertgegenstände werden -einen- Mond aufbewart und so sich der frühere Besitzer nicht meldet und im Form der ausstehenden Mietschulden zurückzahlt, werden jene Gegenstände von Brandenstein eingezogen und gepfändet.

So steht es geschrieben und unterzeichnet von der Vogtess am 20. Querlar, 18 nach Hilgorad!

gez.

Vogtess Marnie Tiefwasser


Zuletzt geändert von Lyrius: 20.08.07, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10.10.07, 13:02 
Ehrenbürger
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Beiträge: 511
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*Am Rathaus wird von einer kleinen, sehr dicken Frau ein Pergament aufgehängt.
In säuberlichen Listen findet man dort die im Monat fälligen Mieten verzeichnet.*


Mietschulden in der Stadt Brandenstein
Mond: Carmar 18 n. H.


Zitat:
Wohnungen

BS 05: Frau Clude
Miete: 3500 Dk

BS 08: Bastean Asanra
Miete: 2000 Dk

[d] BS 09 Lucius& Zacharias Gropp
Miete: 3100 DK[/d]

[d] BS 10: Tordred Alfredson
Miete: 2500 DK [/d]

BS 12: Solos Nhergas
Miete: 1000 Dk

[d] BS 15.1: Horan Erandel
Miete: 1500 Dk [/d]

BS 15.4: Beatrice
Miete: 900 Dk
Noch offen: Carmer Carmar
Zu bezahlen: 1800 Dk

[d] BS 18.1+2: Schattenjäger
Miete: 3000 DK
Noch offen: Carmer Carmar
Zu bezahlen: 6000 Dk[/d]

BS 18.3: Simon Ghronevech
Miete: 900 DK

[d] BS 19.3: Gereon Devenius
Miete: 1500 Dk[/d]

BS 20: Tharen Grubenfeuer
Miete: 2000 Dk

BS 21: Hektor Weiler
Miete: 3000 Dk

[d] BS 22.1: Tamara
Miete: 1500 DK [/d]

[d] BS 22.2:
Miete: 1500 Dk [/d]

BS 23.2: Llorinja
Miete: 900 Dk
Noch offen: Querlar, Carmer Carmar
Zu bezahlen: 2700 Dk

Wird im laufenden Mond nicht bezahlt so droht die Räumung der Wohnung.

BS 23.3: Dario Dunkelwald
Miete: 900 Dk
Noch offen: Carmer Carmar
Zu bezahlen: 1800 Dk

[d] BS 24: Tunandil
Miete: 1500 Dk
Noch offen: Carmer Carmar
Zu bezahlen: 3000 Dk[/d]

[d] BS 25: Leandra Maiwald
Miete: 1500 Dk[/d]

BS 26: Mara Lichtenwald
Miete: 1500 Dk

BS 29.2: Leonhard Furger
Miete: 2500 Dk
Noch offen: Querlar, Carmer Carmar
Zu bezahlen: 7500 Dk

Wird im laufenden Mond nicht bezahlt so droht die Räumung der Wohnung



Zitat:
Gatter und Ställe:

[d] Stall 2: Zacharias Gropp
Pacht: 2000 Dk[/d]


Zitat:

Felder Brandensteins

Feld 1: Mara Lichtenwald
Pacht: 1500 + Erntezehnt



Man bitte alle in Brandenstein ansässigen Handwerker und Händler im Rathaus für eine Zählung vorzusprechen.


Gez.
-Die Verwaltung Brandenstein-

Regina Gropp
Liegenschaftsverwaltung


Zuletzt geändert von Woody: 21.10.07, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10.10.07, 13:11 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

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Beiträge: 511
Wohnort: Bayern
*ein neuer Zettel wurde am Rathaus angebracht*

Zu folgenden Terminen ist das Rathaus mindestens einen Dunkelzyklus lang besetzt.

[d]22. Carmar ab der Mitte des sechsten Hellzykluses [/d]
24. Carmar ab dem siebten Dunkelzyklus
1. Seker ab dem siebten Dunkelzyklus

Der 1. Seker ist der Schlusstermin für die Mietzahlungen im Carmar.

Folgende Personen bitte man ebfenalls zu erscheinen:

Frau Zhinera
Frau Vincesko
Herr Nemses


Regina Gropp
Liegenschaftsverwaltung


Zuletzt geändert von Woody: 21.10.07, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 7.11.07, 20:28 
Altratler
Altratler

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Beiträge: 282
*Am Rathaus wird von einem großen Nortraven ein Pergament aufgehängt.*

Mietschulden in der Stadt Brandenstein
Mond: Seker 18 n. H.


Zitat:
Wohnungen

BS 05: Frau Clude
Miete: 1500 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 3000 Dk

[d] BS 08: Bastean Asanra
Miete: 2000 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 4000 Dk [/d]

BS 09 Lucius& Zacharias Gropp
Miete: 3100 DK

[d] BS 10: Tordred Alfredson
Miete: 2500 DK [/d]

BS 12: Solos Nhergas
Miete: 1000 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 2000 Dk

BS 15.2: Roland Derschain
Miete: 1500 Dk

BS 15.4: Beatrice
Miete: 900 Dk
Noch offen: Carmer Carmar Seker
Zu bezahlen: 2700 Dk
Wird im laufenden Mond nicht bezahlt so droht die Räumung der Wohnung.

BS 16.2: Ayondela
Miete: 1500 Dk

BS 18.1+2: Hevelius
Miete: 3000 DK

BS 18.3: Simon Ghronevech
Miete: 900 DK
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 1800 Dk

BS 18.4: Hevelius
Miete: 900 DK

[d] BS 20: Tharen Grubenfeuer
Miete: 2000 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 4000 Dk [/d]

[d] BS 21: Hektor Weiler
Miete: 3000 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 6000 Dk [/d]

BS 22.1: Tamara
Miete: 1500 DK

BS 23.3: Dario Dunkelwald
Miete: 900 Dk
Noch offen: Carmer Carmar Seker
Zu bezahlen: 2700 Dk
Wird im laufenden Mond nicht bezahlt so droht die Räumung der Wohnung.

BS 25: Leandra Maiwald
Miete: 1500 Dk

[d] BS 26: Mara Lichtenwald
Miete: 1500 Dk
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 3000 Dk [/d]



Zitat:
Gatter und Ställe:

Stall 2: Zacharias Gropp
Pacht: 2000 Dk


Zitat:

Felder Brandensteins

[d] Feld 1: Mara Lichtenwald
Pacht: 1500 + Erntezehnt
Noch offen: Carmar Seker
Zu bezahlen: 3000 Dk [/d]




Gez.
-Die Verwaltung Brandenstein-

i.A. Harwarn Gropp


Zuletzt geändert von Grinwulf: 30.11.07, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 7.11.07, 20:42 
Altratler
Altratler

Registriert: 2.06.03, 18:44
Beiträge: 282
*ein weiterer Zettel wurde am Rathaus angebracht*

Zu folgenden Terminen ist das Rathaus besetzt.

Mondtag 11. Seker ab dem siebten Dunkelzyklus
Mittentag 13. Seker ab der Mitte des sechsten Hellzyklus

Harwarn Gropp


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