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 Betreff des Beitrags: Neue Fahndungsliste, ...
BeitragVerfasst: 3.05.02, 13:01 
Altratler
Altratler

Registriert: 17.12.01, 11:41
Beiträge: 2431
Wohnort: Sachsen
*Gerichtsmeldungen erreichen die Ritterschaft, die Staatsanwaltschaften, die Befestigungen der Stadtgardisten, die königliche Garnison, den Magierturm und die Graue Garde, den Orden vom heiligen Schwerte Bellums, den Turm der custos artis magicae und die Inquisition*


Mittentag, 3. Trier 13. n.H.

Fahndungsliste

Das Gericht Siebenwind setzt aufgrund der jüngsten Entwicklung die verbrecherische Vereinigung dunkler Krieger - sich in Schande nennender `Paladine` - auf die Liste der gesuchten Verbrecher.

Erkennungsindizien:
- dunkle Rüstungen mit markanten Schilden, mitunter körperliches Unwohlsein bis schwerste Übelkeit in Gegenwart der dunklen Krieger, revolutionäre und ketzerische Verhaltensweise, verlogen zurückhaltend bis äußerst gewaltbereit, gefährliche Gehirnwäsche mit ihren Opfern, Gruppenauftreten.

Anklagepunkte:

1. Hochverrat gemäß § 21 Abs. 1 Codex Criminalis wegen Störung der öffentlichen Ordnung durch Auflehnung gegen die königlich monarchische Grundordnung und die Herrschaft der Ritterorden in Hetzschriften, ketzerischen Reden wider die friedlichen Glauben des Königreiches und diffamierende Beleidigungen der unabhängigen Presse.

2. Entführung gemäß § 22 Codex Criminalis wegen Freiheitsberaubung des Herrn Immerboll Axtfest, Handelsbund Brandenstein. Je nach Entwicklung dieser Entführung weitere Strafvorwürfe gemäß § 22 Satz 3 Codex Criminalis.

3. Angriff auf die öffentliche Ordnung gemäß § 29 Satz 3 Codex Criminalis wegen Aufwiegelung der Bevölkerung und Verbrechen gegen die Bevölkerung unter anderem durch Angriff auf Mitarbeiter der unabhängigen Presse.

4. Verdacht auf Missbrauch von Magie gemäß § 33 Abs. 2 Codex Criminalis wegen Anhängerschaft zu magisch aktiven Untergrundgruppen des dunklen Spektrums.
Die Verdächtigen sind sofort der Grauen Garde oder der weißmagischen Inquisition zuzuführen.

5. Organisiertes Verbrechen gemäß § 35 Abs. 4 Codex Criminalis wegen Mitgliedschaft in einer Verbrecherorganisation durch Bildung einer gemeinhin gefährlichen Vereinigung für Rechtsgüter der Bevölkerung.

Die verbrecherischen Krieger haben sich aufgrund zahlreicher Gewalt provozierender Handlungsweisen als unfähig zum friedlichen Zusammenleben der Lebenden erwiesen und sind zu verfolgen und festzusetzen.
Ein Inquisitionstribunal soll über ihre Verbrechen richten.


weitere gesuchte Verbrecher:

[D]Leila , gefährliche Alchimistin und Giftmischerin
- Mensch, weiblich, etwa 20 Jahre, eine Rune auf der Stirn tätowiert, langer Stock mit Runen verziert, langes schwarzes Haar, oft zu Zopf gebunden
- Anzeige: Herstellung, Besitz und Handel von Gift, Verdacht auf Beihilfe zum Mord. [/D] FALL aufgeklärt!

unbekannter Attentäter
- Mensch, männlich, etwa 2 Schritt groß, sehr kräftig gebaut, Gesicht durch eine große Narbe geziert, welche selbiges quer durchläuft, langes dunkles Haar, dunkle Stiefel und dunkler Umhang.
- Anzeige: Verwendung und Besitz von Gift, Verdacht auf Mord/ Raubmord.

Waloron Rutgard (möglicherweise Tarnname), gefährlicher dunkler Magier
- Mensch, männlich, dunkles Haar, trug zur Tatzeit rosa Robe und schwarzen Hut (Tarnkleidung)
Anzeige und Fahndung der Grauen Garde und Inquisition: Vorwurf des Wirkens dunkler arkaner Künste, sowie der Frevelei wider den Göttern beschuldigt. Dämonenbeschwörung.
Das Volk sei aufgerufen, sämtliches Wirken dunkler Magie auf Verdacht hin der Grauen Garde (Meldebehörde Tiefenbach) und der Inquisition anzuzeigen.
Jeder Glaube, der der öffentlichen Ordnung des Königreiches und der Lehre der heiligen Ordenskirchen, sowie der von ihnen anerkannten Glauben, zuwiderläuft, sollte von jedem anständigen Bürger sofort angezeigt und mit persönlichem Einsatz erbittert bekämpft werden.

Unbekannter Attentäter (vermuteter Name: Helmar Fuchsauge)
- ungefähr 50 Jahre, weisse Haare, benutzt als Mordwaffe vergiftete Bolzen.

Diese Kriminellen gelten schlechthin als gemeingefährlich und sind mit aller Härte zu verfolgen.
Gewaltanwendung ist ausdrücklich erlaubt.


ESTHOM, Königlicher Richter, CI.

*Amtssiegel des königlichen Gerichtes Siebenwind*


Zuletzt geändert von Rondariel: 5.05.02, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.

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