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 Betreff des Beitrags: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 31.05.08, 23:06 
Einsiedler
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Da man als Dieb lediglich einmal im Monat einen Bruch begehen darf, hat sich bei mir die Frage gestellt, ob es Unterscheidungen zwischen einem Einbruch und einem "Spionageeinbruch" (Einbrüche bei denen man nichts mitnimmt) gibt. Im Diebesleitfaden konnte ich dazu nichts finden. Wie oft darf man Spionageeinbrüche im Monat machen zusätzlich zu dem einen Einbruch bei dem man dann auch tatsächlich etwas mitnimmt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 31.05.08, 23:17 
Altratler
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Huhu,

mir ist keine Unterscheidung bekannt.

MfG,
Tim

Edit von Wiwi:
Ich erlaube mir mal den Post zu editieren, damit eine klare Antwort gleich am Anfang des Threads vorzufinden ist.
Folgende Aussage ist offiziell und gilt:

Zitat:
Huhu,

ich würde es so formulieren: Alles was auf der Einbruchsliste steht (oder dort stehen müsste) zählt als Einbruch. Es obliegt nun dem Support festzulegen was auf die Einbruchsliste eingetragen werden muss. Derzeit ist das jeder Vorgang bei dem eine Türe durch einen Char geöffnet wird, zu der er keinen Schlüssel hat (Zusätzlich kann auch das Stehlen aus Häusern deren Türen nicht abgeschlossen sind als Einbruch gelten - das ist ein Sonderfall den ich hier mal der Einfachheit auslasse). Ausnahmen können durch den Support oder den Rat genehmigt werden. Von "Spionageeinbrüchen" ist im Regelwerk nirgendwo die Rede, es gibt also keine solche Unterscheidung.

Ausnahme bilden desweiteren noch die Hausdurchsuchungen sowie die Ausbrüche. Was diese von den Einbrüchen unterscheidet steht ebenfalls hier: http://www.siebenwind.de/index.php?cont ... iebstaehle

MfG,
Tim


Daraus folgt also:
Einbrüche in denen nichts mitgenommen wird, gelten wie jeder andere Einbruch auch.
Ausbrüche (Dieb X befreit jemanden aus dem Kerker) gelten ebenso wie jeder andere Einbruch auch.
Im Alleingang auszubrechen ist nicht möglich. Das regelt der Diebesleitfaden, näheres dazu lässt sich dort finden.

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Benion - vita et amor - Pater Brown Verschnitt, Häretiker und Lord der Vitamith - Geburtshelfer: 8 mal - Ehejahre-Rekordhalter
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 31.05.08, 23:31 
Festlandbewohner
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Du solltest die Hüter kontaktieren, die das im Anschluss prüfen können, ob der Einbruch tatsächlich rein spionageweise abgelaufen ist. Meines Wissens wird der dann "aus der Wertung" genommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 00:09 
Bürger
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Zusatzfrage: Gelten Ausbrüche als Einbrüche ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 12:35 
Ehrenbürger
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Was ein Einbruch ist erklärt sich doch aus der Regel, wo von "klauen" die Rede ist. So lange nichts geklaut wird, ist es kein Einbruch.

Sinnvoll ist diese Auslegung allemal, weil der Diebstahlexzess aufgehalten werden soll, aber nicht die Nebenjobs eines Diebes, welche Atmosphäre schaffen.

Zum Ausbruch gibt es eine extra Regel, die besagt, dass man sich selbstständig nicht aus einer Zelle befreien darf (insbesondere nicht durch Schlösserknacken).

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 13:13 
Ehrenbürger
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Mag alles richtig sein (Wachen könnten die Gefangenen auch mal vorher nach Dietrichen durchsuchen), gehört aber nicht in diesen Thread.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 13:19 
Einsiedler
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Ichedu hat geschrieben:
????????? ?????? hat geschrieben:
Zum Ausbruch gibt es eine extra Regel, die besagt, dass man sich selbstständig nicht aus einer Zelle befreien darf (insbesondere nicht durch Schlösserknacken).


was vollkommender Schwachsinn ist solch eine Regel, Atmosphäre raubend allemal, dann macht das Schloß fast unknackbar und stellt eine NPC Wache in den Raum. Zu behaupten "da sind ja eigentlich immer Wachen" ist totaler Müll, ich denk mir die figuren doch nicht aus.


Du verwechselst da was.

Man darf aus nem Knast ausbrechen, kein Ding.

Aber net allein. D.h. wenn nen Dieb eingesperrt is, darf er sich net selbst befrein.
Oder nen Magier darf sich net rauszaubern (kA ob das technisch überhaupt geht, egal)

Jedenfalls darf bei nem Knastausbruch lediglich jemand (n Dieb) von außen kommen und die Gefangenen befreien, aber nich von innen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 13:44 
Edelbürger
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Ichedu hat geschrieben:
????????? ?????? hat geschrieben:
Zum Ausbruch gibt es eine extra Regel, die besagt, dass man sich selbstständig nicht aus einer Zelle befreien darf (insbesondere nicht durch Schlösserknacken).


was vollkommender Schwachsinn ist solch eine Regel, Atmosphäre raubend allemal, dann macht das Schloß fast unknackbar und stellt eine NPC Wache in den Raum. Zu behaupten "da sind ja eigentlich immer Wachen" ist totaler Müll, ich denk mir die figuren doch nicht aus.

Der Grund warum man nicht von alleine aus der Zelle ausbrechen darf ist nicht weil angenommen wird, das stets eine Wache davor steht sondern der, das die Zellentüre von innen kein Schloss hat, das man knacken könnte.
(in der Praxis spielt das aber wahrscheinlich sowieso keine so wirkliche Rolle, da der Gefangene ja idR durchsucht wird)

~Siegi

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I don't speak destiny.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 14:09 
Einsiedler
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Siegi hat geschrieben:
Ichedu hat geschrieben:
????????? ?????? hat geschrieben:
Zum Ausbruch gibt es eine extra Regel, die besagt, dass man sich selbstständig nicht aus einer Zelle befreien darf (insbesondere nicht durch Schlösserknacken).


was vollkommender Schwachsinn ist solch eine Regel, Atmosphäre raubend allemal, dann macht das Schloß fast unknackbar und stellt eine NPC Wache in den Raum. Zu behaupten "da sind ja eigentlich immer Wachen" ist totaler Müll, ich denk mir die figuren doch nicht aus.

Der Grund warum man nicht von alleine aus der Zelle ausbrechen darf ist nicht weil angenommen wird, das stets eine Wache davor steht sondern der, das die Zellentüre von innen kein Schloss hat, das man knacken könnte.
(in der Praxis spielt das aber wahrscheinlich sowieso keine so wirkliche Rolle, da der Gefangene ja idR durchsucht wird)

~Siegi

Er wird in der Regel durchsucht, aber ich hatte letztens einen Wachmännern, der auch ausemotet hat, dass er es nicht besonders sorgfältig macht und vermutlich kleinere Gegenstände übersieht, weswegen ich mir manchmal wünschen würde, dass ein Dieb, der Dietriche hat, selbst ausbrechen darf, da wären halt die Wächter *selbst schuld* ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 14:40 
Edelbürger
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Sieh's positiv. Der Wächter, der in seine eigene Zelle gesperrt wird, darf auch nicht aus dieser ausbrechen, selbst wenn er den Schlüssel zu dieser Zellentüre besitzt. Denn so wenig wie der Dieb aus der Zelle mit Dietrichen an das Schloß kommt, so wenig kommt der Wächter mit dem Schlüssel an dieses. ^^

~Siegi

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 14:55 
Einsiedler
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Krelor hat geschrieben:
nun nochmal zurück: Darf ich, wenn ich 2 Mal im Monat verhaftet werde, nur einmal ausbrechen?

Ich denke eher, es gilt wenn für den Dieb, der dich rausholt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 15:59 
Einsiedler
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Es wäre sehr hilfreich, wenn ein Hüter oder der Supportratler eine verlässliche Aussage machen würde, ob Einbrüche, bei denen nichts gestohlen wurde, genauso zählen wie Einbrüche bei denen etwas entwendet wurde, also das der Dieb mit seinem Spionageeinbruch seinen 1-mal im Monat erlaubten Einbruch verwirkt hat. Selbe Frage gilt bei Einbrüchen, bei denen man lediglich seine Kameraden befreit, aber nichts stiehlt. Zählen diese ebenso als der 1-mal im Monat Einbruch?

Ich für meinen Teil würde die Regel dahingehend interpretieren, dass die 1 Mal im Monat Begrenzung sich nur auf das Einbrechen mit tatsächlichem anschliessendem Diebstahl bezieht um zu verhindern, dass sich a. der Dieb zu sehr bereichert, b. die Hausbesitzer zu sehr belastet werden. Bei Spionageeinbrüchen, bzw. Ausbrüchen findet keine Bereicherung und keine matrielle Schädigung des Hausbesitzers statt, weswegen ich keinen Grund sehe, wieso derlei Einbrüche einer Begrenzung auferliegen sollten. Inbesondere unter dem Aspekt, da der Klasse Dieb mit einer 1 Mal im Monat Einbruchsregelung nur einmal im Monat erlaubt wird seine Klasse auch enginetechnisch auszuspielen. Man begrenzt schließlich Handwerker auch nicht darauf, dass sie nur einmal im Monat ihr gewinnbringendste Item herstellen können.

Auch würde mich interessieren, ob ein Haus nach einem Einbruch ohne Diebstahl für andere Einbrecher genauso erst mal gesperrt sind, wie bei einem Einbruch mit Diebstahl.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 17:23 
Einsiedler
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Ich kann mich daran erinnern, dass Spionageeinbrüche irgendwie doch zu Einbrüchen gehören, denn sonst bricht ein Einbrecher in ein Haus ein, guckt sich um was es zu holen gibt und wenn es nicht dem entspricht was er sich erhofft hat, dann nimmt er einfach nichts mit und geht zum nächsten Haus.

Dass Spionageeinbrüche als normale Einbrüche zählen soll eben das verhindern. Außerdem fördert es das RP, wenn man sich vorher erstmal informieren muss was es in einem Haus zu holen gibt und so.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 17:26 
Mir war es immer so bekannt dass: Ein Einbruch nur als Spionageeinbruch zählt wenn man vorher sich bei einem Hüter anmeldet und während dem einbruch nix an Items mitnimmt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 17:39 
Altratler
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Huhu,

ich würde es so formulieren: Alles was auf der Einbruchsliste steht (oder dort stehen müsste) zählt als Einbruch. Es obliegt nun dem Support festzulegen was auf die Einbruchsliste eingetragen werden muss. Derzeit ist das jeder Vorgang bei dem eine Türe durch einen Char geöffnet wird, zu der er keinen Schlüssel hat (Zusätzlich kann auch das Stehlen aus Häusern deren Türen nicht abgeschlossen sind als Einbruch gelten - das ist ein Sonderfall den ich hier mal der Einfachheit auslasse). Ausnahmen können durch den Support oder den Rat genehmigt werden. Von "Spionageeinbrüchen" ist im Regelwerk nirgendwo die Rede, es gibt also keine solche Unterscheidung.

Ausnahme bilden desweiteren noch die Hausdurchsuchungen sowie die Ausbrüche. Was diese von den Einbrüchen unterscheidet steht ebenfalls hier: http://www.siebenwind.de/index.php?content=rpg-hilfe-ueberdiebstaehle

MfG,
Tim

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 18:23 
Ehrenbürger
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Tim|Benion hat geschrieben:
Derzeit ist das jeder Vorgang bei dem eine Türe durch einen Char geöffnet wird, zu der er keinen Schlüssel hat (Zusätzlich kann auch das Stehlen aus Häusern deren Türen nicht abgeschlossen sind als Einbruch gelten - das ist ein Sonderfall den ich hier mal der Einfachheit auslasse).

Gibt es das auch offiziell? Im Diebesleitfaden kann ich diese Definition nicht finden.

So strittig wie es hier dargelegt wird, wäre es töricht zu behaupten, dass man die gültige Definition mit gesundem Menschenverstand herleiten könnte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 18:36 
Festlandbewohner
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Beiträge: 1569
Huhu,

Zitat:
ich würde es so formulieren: Alles was auf der Einbruchsliste steht (oder dort stehen müsste) zählt als Einbruch. Es obliegt nun dem Support festzulegen was auf die Einbruchsliste eingetragen werden muss. Derzeit ist das jeder Vorgang bei dem eine Türe durch einen Char geöffnet wird, zu der er keinen Schlüssel hat (Zusätzlich kann auch das Stehlen aus Häusern deren Türen nicht abgeschlossen sind als Einbruch gelten - das ist ein Sonderfall den ich hier mal der Einfachheit auslasse). Ausnahmen können durch den Support oder den Rat genehmigt werden. Von "Spionageeinbrüchen" ist im Regelwerk nirgendwo die Rede, es gibt also keine solche Unterscheidung.

Ausnahme bilden desweiteren noch die Hausdurchsuchungen sowie die Ausbrüche. Was diese von den Einbrüchen unterscheidet steht ebenfalls hier: http://www.siebenwind.de/index.php?cont ... iebstaehle


ist hiermit offiziell so.

Varan


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 19:29 
Altratler
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Die Homepage wurde entsprechend aktualisiert.

Zitat:
Als Einbrecher darf man maximal einmal im Monat in ein Haus einbrechen. Dabei ist es unerheblich ob etwas entwendet wurde oder nicht. Zwischen allen Einbrüchen in ein Haus oder Mietzimmer muss jeweils mindestens ein Monat Zeit verstreichen. Aufeinanderfolgende Einbrüche müssen in verschiedenen Häusern sein. Mietzimmer in Tavernen zählen jeweils als ein Einbruch.

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Die 5 am schwierigsten auszusprechenden Worte der deutschen Sprache:
Amphibrachys
Desoxyribonukleinsäure
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 19:39 
Ehrenbürger
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Nicht ideal, aber ausreichend.

Danke. :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 20:44 
Einsiedler
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Finde ich bedauerlich, dass Spionageeinbrüche nun auch als richtiger Einbruch gelten, was früher doch eigentlich nicht der Fall war (zumindest hatte ich den Eindruck).
Die Diebesregeln sind doch eigentlich dazu da, dass die Einbrüche, die zur materiellen Bereicherung dienen, soweit geregelt sind, dass kein Frust bei dem jeweiligen Spieler des Opfers aufkommt.
Spionageeinbrüche haben wiederum keine direkte materielle Bereicherung beim Opfer zum Ziel. Letztlich dienen sie einzig dem RP bzw. dem Vorantreiben der IG-Spieldynamik. Schade daher, wenn diesem so ein Riegel vorgeschoben wird.

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Nur ein Dieb.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 20:51 
Altratler
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Huhu,

nirgendwo steht, dass Spionageeinbrüche dadurch nun unmöglich werden. Sie müssen eben nur vorher genehmigt werden. Wie bürokratisch das abläuft liegt nun eben beim Supportteam.

Die obige Definition dient nur dazu die Regel zu Einbrüchen eindeutiger zu gestalten.

MfG,
Tim

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 20:53 
Wie siehts denn mit Ausbrüchen ohne Diedrich aus ?
Ich habe mich schon oft gefragt, ob man, wenn man es geschafft hat eine Wache in der Zelle auszuschalten, ihren Schlüßel nehmen darf, das Schloß aufmachen und den Schlüßel dann wieder zurückstecken dürfte ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:05 
Einsiedler
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Wollkneul hat geschrieben:
Wie siehts denn mit Ausbrüchen ohne Diedrich aus ?
Ich habe mich schon oft gefragt, ob man, wenn man es geschafft hat eine Wache in der Zelle auszuschalten, ihren Schlüßel nehmen darf, das Schloß aufmachen und den Schlüßel dann wieder zurückstecken dürfte ?


Beantwortet die Frage ja indirekt.

Siegi hat geschrieben:
Sieh's positiv. Der Wächter, der in seine eigene Zelle gesperrt wird, darf auch nicht aus dieser ausbrechen, selbst wenn er den Schlüssel zu dieser Zellentüre besitzt. Denn so wenig wie der Dieb aus der Zelle mit Dietrichen an das Schloß kommt, so wenig kommt der Wächter mit dem Schlüssel an dieses. ^^

~Siegi


Das heißt man darf eine Zellentür von innen garnicht öffnen, egal ob mit oder ohne Schlüssel.
Die Wachen müssen immer einen draußen stehen haben, der die Tür wieder öffnet, wenn sie die Zelle betreten.
Das gilt dann halt auch für Gefangene, die sich des Schlüssels bemächtigt haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:08 
Altratler
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Hiho,

vielleicht sollte man einfach einen anderen Ansatz wählen: Was ist das Ziel der Einbruchsregel? - Ich denke, die Regel soll für Fairness sorgen, indem sie eine überdurchschnittliche Belastung der Hausbesitzer durch Diebstähle verhindert. Kein Hausbesitzer soll regelmäßig ausgeraubt werden und dadurch an Spielspaß einbüßen.

Folgt man diesem Sinn der Regel, sind "Spionageeinbrüche" (also alle Einbrüche ohne Diebstahl irgendwelcher Gegenstände) unbegrenzt erlaubt, da sie den Spieler des Hausbesitzers nicht belasten. Sie dienen der Informationsbeschaffung und sind für Diebe ein recht einträgliches Geschäft, bei denen meist keiner wirklich geschädigt wird. Wenn allerdings ein Dieb in einem Haus ein Depot Hehlerware entdeckt und an die Stadtwache "verkauft", dann ist das eine das Rollenspiel bereichernde Aktion.

Fazit: Eindringen in Gebäude ohne irgendetwas zu stehlen sind nicht unter die "Schutzregel" betreffend der Einbruchsdiebstähle zu fassen.


- Harold

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:11 
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Man muss aber verhindern, dass Einbrecher nicht in Häuser einbrechen, nur um zu schauen, ob sich dieses Haus für einen Einbruch lohnt und solche Einbrüche dann als Spionageeinbruch führen, bis sie ein lukratives Objekt gefunden haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:13 
Einsiedler
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Aber trotzdem muss ein Spionageeinbruch vorher beim Support als ein Spionageeinbruch bei dem man nichts mitnehmen wird angekündigt werden, nehme ich mal an.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:16 
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Erstens das und dann müsste man das noch erweitern, indem man nicht mehr in Häuser einbrechen darf, in denen man vorher spionierte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:26 
Ehrenbürger
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Die Regel ist jetzt eindeutig: Egal ob Spionage oder richtiger Einbruch, man darf nur einmal pro Monat unerlaubt in ein fremdes Haus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 1.06.08, 21:37 
Altratler
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Huhu,

????????? ?????? hat geschrieben:
Die Regel ist jetzt eindeutig: Egal ob Spionage oder richtiger Einbruch, man darf nur einmal pro Monat unerlaubt in ein fremdes Haus.


solange keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu "Spionageeinbrüchen"
BeitragVerfasst: 2.06.08, 00:09 
Einsiedler
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Beiträge: 55
Naja, Arbo - dem gegenüber steht der Dietrichverschleiß als Kostenfaktor. Wenn man Glück hat, ist man mit nur wenigen Dietrichen im Haus, wenn man Pech hat, verbraucht man erstmal recht viele. Ich würde es daher so sicher nicht handhaben. Davon ab ist die Art von Spionage, wie sie Harold beschreibt auch eher das, an was ich dachte. ;)

An wen müsste man sich denn wenden, wenn man das vorher geklärt haben möchte, sofern man rein der Spionage (ich gehe dabei immer von der Art Spionage aus, die nichts mit der üblichen Art von Einbrüchen gemein hat) willen einbricht? Reicht da ein Hüter oder müsste das schon eine höhere Instanz sein?

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