Eben beim Schreiben einer PN, als mich jemand fragte, was Diebe denn so gerne stehlen, war ich am überlegen, wie man nun eigentlich die Bücherregel der aktuellen DIebesregeln auslegen kann. Davon ab, dass ich da eh so meine Meinung drüber habe, frage ich mich nun, wie es in dem Fall aussieht, wenn ein Dieb leere Bücher stiehlt? Fallen auch Siebenwindboten oder andere Zeitungen unter diese Regelung? Wie sieht es mit Briefen oder Listen auf Blätter und Rollen aus? Rezepte? Was ist mit leeren Blättern und Rollen?
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass leere Bücher und anderes Papier kein Problem wären. Briefe sind ebenso keine Bücher. Bei Botenausgaben, Rezepten usw. wäre ich wiederum unschlüssig.
Gehe ich aber mit meiner ungesunden Siebenwinderfahrung

ran und nehme die Regel sehr genau und bedenke, dass alles beschreibbare in der Engine als Buch dargestellt wird, dürfte ich davon gar nichts stehlen, davon ab, dass in den Regeln nichts von "beschriebenen Büchern" steht, sondern schlicht "Bücher".
Was ist also richtig?