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 Betreff des Beitrags: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 14:16 
Bürger
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Regeln für Verbrechen:
Zitat:
Innerhalb von Städten, Dörfern und Rassensiedlungen ist Wegelagerei nur zu folgenden Zeiten erlaubt:

* Mo - Fr: 17 - 23 Uhr
* Sa, So, Feiertage: 13 - 23 Uhr


zählen dazu auch Ladenüberfälle oder Erpressungsversuche?
Oder auch alle anderen kriminellen Handlungen? (z.b. ein Taschendiebstahl der schief geht und im PvP endet? Entführungsversuche?)
Was umfasst "Wegelagerei"?

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 14:29 
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Wegelagerei = Raub
Ladenüberfall = Raub

In den Regeln sollte auch besser "Raub" statt "Wegelagerei" stehen.

Bei Erpessungsversuchen kommt es auf die Erpressung an. Bei Erpessungen à la "gib uns 5.000 Dk oder wir brechen dir die Knochen" fällt das für mich unter Raub.
Ich denke mal die Regel will ganz einfach sagen: in Städten etc. außerhalb der angegebenen Zeiten nix von anderen Chars rauben.
Eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

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Abwesend.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 18:15 
Festlandbewohner
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Ich dachte es meint Einbrüche in per RP bewohnte Häuser, aber de-facto leeren Häusern.

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"Es wird der Diamant an sich selbst nur erkannt.
Denken lernst du im Denken, das Wahre erkennst du am Wahren.
Liebe nur, wenn du schon liebst, nichts durch die bloße Kritik."
Ludwig Feuerbach


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 18:42 
Edelbürger
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Beiträge: 5009
Bothi interpretiert die Regel mMn richtig, aber vielleicht sollte sich hierzu mal ein Hüter äußern...

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<Fili>und wenn Custodias ein verlogener bastard ist, der uns alle um seinen finger wickelt
<Fili>dann ist er offenbar so gut darin, dass er sich das verdient hat

Fiete: Gott sei Dank, noch ein Ritter!
Hagen: Das hat noch nie jemand in der Geschichte Siebenwinds gesagt!


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 19:05 
Edelbürger
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Beiträge: 3412
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Die Frage stellt sich für mich gar nicht, so selbstverständlich einleuchtend ist es doch.

Wenn die Regel schon jemanden schützt, der auf der Straße unterwegs ist, dann schützt sie erst recht jemanden innerhalb seines Ladens, für den er auch noch eine "Benutzungsgebühr" (Miete) zahlt.
Und innerhalb eines Hauses ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand den Überfall beim Vorbeigehen mitbekommt, noch geringer (durch Wände-Seher sind ein Fall für F10) als auf offener Straße. Das ist ja der Sinn der Regel: außerhalb dieser Zeiten sinken die Chancen auf solch zufällige Hilfe drastisch. Wenn die Lage in einem Haus noch ungünstiger ist, sind Ladenüberfälle im Rahmen des Diebesleitfadens zu diesen Zeiten erst recht nicht erlaubt.

_________________
Wow! Bestens recherchiert, prima belegt durch Zitate von Leuten, die es einfach wissen müssen, und voll mit Situationen, die wohl jeder kennt. Hat mich sehr berührt, vor allem innerlich - wunderschön! Da kam wirklich alles vor: Dieses autistische Mädchen da, ihre Freundschaft mit dem Delphin, die Außerirdischen, der liebe Gott, stundenlange Reflexionen, Verben, Interpunktion... Ein Beitrag, der mitunter zu Tränen rührt. Danke!
"Fili" (IRC), Spieler von
Solice Aurora (Dank an Awa fürs Portrait)
Johann Cassius
Thorgat


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 21:01 
Bürger
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Beiträge: 356
Es geht mir hauptsächlich um folgende Situation:

Sagen wir um 1 Uhr hat eine Schmiede geöffnet (also ist unter den Ladenöffnungszeiten zu finden) und ein Charakter beabsichtigt von ihr dauerhaft Schutzgeld zu erpressen durch Aktionen wie... Bedrohung des Besitzers, Entführung, Vandalismus uä OHNE irgendwelche "Items" mitgehen zu lassen.

Oder man trifft den Schmied auf offener Straße an und möchte ihm für xyz (Nichtzahlung) eine "Lektion erteilen".

Nach 23 Uhr auch?

(@Bothi:
Hund = Säugetier
Katze = Säugetier
Hund =/= Katze :wink:
aber wenn man vom Sinn der Regelung ausgeht ist es natürlich das gleiche :D )

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 21:26 
Altratler
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Das Problem ist um 1 Uhr morgens, dass das Opfer keine Möglichkeit hat ig nach Wachen zu schreien, weil höchstwahrscheinlich niemand on ist, und vielleicht auch kein GM um eine NPC-Wache auszuspielen.

Das wäre schon fast og-using von dem Erpresser/Einbrecher, etc. der das so spät nachts macht, weil er ja fast sicher gehen kann, dass er keine Gegenwehr erleiden wird.

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..and you can't fool owls!
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Zuletzt geändert von Eule: 6.06.10, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 6.06.10, 21:28 
Edelbürger
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Die Regel dient einfach nur dazu da, dass man eben NICHT um 3:00 Nachts Leuten irgendwelche Items auf irgend eine Weise wegnimmt. Weil um 3:00 Nachts hätte der Räuber sonst Narrenfreiheit.

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Bist du auf der Suche nach Reichtum und Macht? Dann tritt ein ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 7.06.10, 10:01 
Einsiedler
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Ich verstehe zwar den Sinn und Zweck dieser Zeitregel, muss aber sagen das es dem Spiel irgendwo ziemlich die Dynamik nimmt. Immerhin wäre es auch Non RP wenn man um 1h Nachts den Kerl trifft den man erpresst und der nicht zahlt und man lässt ihn dann einfach laufen weil die OG Regel sagt "Nööö is nich um 1h Nachts".


So far


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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 7.06.10, 10:06 
Edelbürger
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Beiträge: 1953
Wohnort: Hamburg
Du kannst ihn einschüchtern, ihn verprügeln, ihm drohen das er gefälligst bald zu zahlen hat. Solange du ihm aber nichts direkt wegnimmst, ist es keine Wegelagerei. Zu späten Zeiten kann ein Vebrecher sonst tun und lassen, was er möchte, da kaum eine Wache oder ein anderen Spieler um diese Zeit eingeloggt ist, um die Tat zu verhindern.
Daher bin ich auch dafür, Ladenüberfälle mit unter diese Regel zu stellen. Ein gewisses Restrisiko sollte bei einem Überfall schon bleiben

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 Betreff des Beitrags: Re: Ladenüberfälle nach 23 Uhr
BeitragVerfasst: 7.06.10, 11:04 
Edelbürger
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Daß man (auch zu solchen Zeiten, aber auch generell) überhaupt offen hat, ist ein Angebot an die Spieler, die NICHT mit NPC oder Kisten handeln wollen, sondern mit Händlern und Handwerkern. Natürlich bietet ein bespielter und offener Laden auch dem finsteren Volk Spielfläche, wogegen man sich ja auch gar nicht verschließen will, wenn es sich im Rahmen hält. Wenn das dazu ausarten würde, wirklich wöchentlich mit Angriffen/ Überfällen/ etc. überhäuft zu werden, nur weil man dummerweise der einzige bespielte Laden ist, während die sonstigen Kisten und NPC-Handelshäuser fein raus sind, dann wäre das langfristig gesehen allerdings relativ motivationstötend.

Wie würde ich mich RL gegen solche Erpressungsversuche wehren? Ich würde es der Polizei melden. Wenn die nix zu meinem Schutz unternehmen will oder kann, such ich mir halt persönlichen Schutz, der gegen Bezahlung zu bestimmten Zeiten (bis rund um die Uhr) rumlungert und ungebetene Besucher anlächelt.

Beides ist im Spiel nicht möglich. Keine (Spieler)wache hat Lust, die gesamte IG-Zeit mit Rumstehen bei einem Laden zu verbringen, egal wie gut die Bezahlung ist. Und ab bestimmten Uhrzeiten ist einfach niemand mehr ig, weil man halt auch wieder am nächsten Morgen raus muss.

Daher halte ich die "Zeitregel" für Verbrechen für sinnvoll. Sie gibt dem Opfer zumindest eine kleine Restchance auf Hilfe von außen und dem Verbrecher den Kitzel der Gefahr. Mal realistisch betrachtet wäre sonst der Laden nämlich "nachts" einfach zu. Es gibt IG keine Nacht, ich weiß. Aber es gibt sie eben RL.

_________________
Inaktive Charaktere: Ramo al Laomar
Abgereiste Charaktere: Laura Induas/Jaro Tyslaf
Ehemalige Charaktere:Leandra/Yessir Jal Ehur/Arn Toron


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