*Eine Ausfertigung dieses Schreibens lässt sich an jedem der Tore Seebergs ausmachen.
Die Wächter an den Toren werden ankommende Mitglieder der Ersonter Garde explizit auf seinen Inhalt hinweisen.*
Zitat:
Mit sofortiger Wirkung ist es den Streitkräften des Ersonter Bundes aus Gründen der Wahrung des Friedens untersagt,
innerhalb der Mauern der Festung Schwingenwacht, sowie der Grenzen des Lehens Seeberg,
Waffen und Rüstzeug in jedweder Form zu tragen oder bei sich zu führen.
Bei Zuwiderhandlung werden die Betroffnenen entwaffnet und anschließend zur nächstgelgenen Lehensgrenze eskortiert.
In einem solchen Falle gehen die beschlagnahmten Besitztümer in den Fundus der ritterlichen Leibgarde über.
Kommt es binnen der Durchsetzung dieses Verbotes zu kämpferischen Auseinandersetzungen, werden die Streitkräfte der Ersonter Bundes außer Gefecht gesetzt und in Seeberger Kerkerhaft überstellt.
Der Gardehauptmann Delarie erhält die Erlaubnis, sollte er anwesend sein, ohne seine Waffen das Lehen Seeberg wieder zu verlassen.
Richard
Gropp
Gardemeister der Rittergarde