*Am Nahrichtenbrett der Burgsiedlung Seeberg ist ein Aushang zu finden*
Zitat:
Mitteilung des Lehensgericht Seeberg
Gerichtstag und Verhandlung im Fall des Freien 'Ulrik'
Das Lehensgericht Seeberg gibt bekannt das am kommenden Mondtag, dem 15. Querlar im 22. Jahr der Herrschaft unserer Majestät, der Prozess im Fall des Freien 'Ulrik' eröffnet und verhandelt wird.
Der Gerichtsag findet im großen Saal der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind, Burg Schwingenwacht, statt und beginnt zur 20. Stunde des Tages.
Folgende Personen werden als Zeugen hiermit zur Verhandlung geladen:
Edeldame Marnie Ruatha
Ehrenbürgerin im Lehen Seeberg Novizin Khyra Gropp
Ehrenbrüger im Lehen Seeberg Adeptus Sandir Ferofax
Bürgerin im Lehen Seeberg Adepta Jarveena Belengash
Bürger im Lehen Malthust-Brandenstein 'Der Graue'
Angsar Lamia
Ein Vertreter des Ordo Bellum
Für die Verteidigung als Beistand benannt:
Der Freie Kasimir Mantara
Es steht der Verteidigung zu eigene Zeugen zur Aussage zu bitten, diese sind jedoch dem Lehensgericht vor Verhandlungsbeginn zu benennen und durch das Lehensgericht zuzulassen.
Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Für das Lehensgericht Seeberg
Seine Magnifizienz Ita'En
Johannes M. Tiberias
Lehensrichter zu Seeberg
Niedergeschrieben und bekanntgegeben am 14. Querlar 22 nach Hilgorad.
Zitat:
Mitteilung des Lehensgericht Seeberg
Urteil im Fall des Freien 'Ulrik'
Das Lehensgericht Seeberg gibt bekannt das am heutigen Mondtag, dem 15. Querlar im 22. Jahr der Herrschaft unserer Majestät, das Urteil im Prozess wider dem Freien 'Ulrik' gefällt wurde.
Der Freie Ulrik hat aufgrund seiner Beteiligung und Mitverantwortung für Verbrechen und Kapitalverbrechen in den Lehen Seeberg und Malthust-Brandenstein seine Standesrechte verwirkt. Er gelte daher im Lehen Seeberg, sowie im Lehen Malthust-Brandenstein bis zum Widerruf durch das Lehen Malthust-Brandenstein, als Höriger.
Darüberhinaus wird der Verurteilte mit einem Brandmahl versehen und hat als Wiedergutmachtung zu der Habhaftwerdung weiterer Verbrecher und Kapitalverbrecher beizutragen und ist daher nicht als Vogelfreier sondern als Höriger des Lehens Seeberg anzusehen.
Eine Haftstrafe wird ausgesetzt aufgrund der verbrachten Untersuchungshaft.
Die Exekutive des Lehens Seeberg wird durch das Lehensgericht herangezogen um die Körperstrafe spätestens bis zum Tageswechsel zum 17. Querlar zu vollziehen und den Hörigen dann aus der Verwahrung zu entlassen.
Für das Lehensgericht Seeberg
Seine Magnifizienz Ita'En
Johannes M. Tiberias
Lehensrichter zu Seeberg
Niedergeschrieben und bekanntgegeben am 15. Querlar 22 nach Hilgorad.