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... betritt den Bankplatz von Rohehafen und erhebt räuspernd seine Stimme um vollgendes Schreiben vorzulesen und es somit allen kenntlich uz machen.*
Werte Bürger und Bürgerinnen Rohehafens,
Hiermit gibt die Stadtverwaltung Rohehafens folgendes bekannt:
Gemischtwaren- und Fachhandel:
1. Jeder Gemischtwaren- und Fachhandel ist verpflichtet eine Liste über die eingekauften und verkauften Gegenstände zu führen und sie zu jeden Monatsende der Stadtverwaltung zu übergeben.
2. Ein jeder Gemischtwarenhandel ist verpflichtet seine angepriesenen Waren bei einem außenstehenden Handwerker einzukaufen. Nur ein geringer Teil der angebotenen Ware darf von einem Handwerker innerhalb des Ladensverbundes übernommen werden.
Öffentlicher Handel:
3. Der Handel auf dem Platze vor dem Bankhaus wird soweit eingegrenzt, dass ein Händler seine Waren maximal in einem Umkreis von 1 auf 2 Schritt verteilen darf. Des weiteren dürfen Waren im Straßenhandel nur noch auf Tischen angeboten werden.
4. Ebenso dürfen höchstens zwei Händler zur selben Zeit auf dem Bankvorplatz ihre Waren anbieten. Die anderen Händler werden auf dem Marktplatz ihre Waren anbieten müssen.
5. Der Handel in der Nacht sowohl in mündlicher als auch in praktischer Form ist verboten. Dies gilt auf dem Bankvorplatz wie auch auf dem Marktplatz und in allen anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt.
Diese Bestimmung werden in die Stadtverordnung Rohehafens eingegliedert und gelten sofort nach dessen Bekanntgabe.
* Gezeichnet *
Alexander Sterngriff, Bürgermeister zu Rohehafen
* Amtssiegel der Stadtverwaltung Rohehafen *
*der Bote schaut sich nochmals um um gegebenenfalls das schreiben für einzelne nochmals wiederzugeben*
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