Die Gesetze Greifenklipps
§1. Lästerungen gegen die Götter des Nordens, in welcher Form auch immer werden mit dem Tode bestraft. Den Berserkern steht es frei, ohne den Jarl zu benachrichtigen Gotteslästerungen direkt zu bestrafen.
§2. Respektloses Verhalten gegenüber dem Jarl, einem anderen Mitglied der Dorfgemeinschaft, oder geehrten Gästen auf nortravischem Boden, wird mit Stockhieben bestraft.
§3. Wegelagerei oder Diebstahl wird mit dem Verlust der eigenen Freiheit bestraft, in schweren Fällen sogar mit der Rudersklaverei.
§4. Außer den Dorfbewohnern und den Verbündeten und Freunden des Norlandes (Die Ritterschaft der Sieben Winde, Ersonter Bund, Dwarschim und Hobbits). Ist es allen anderen untersagt gerüstet und bewaffnet das Dorf zu betreten.
§5. Wer vermummt auf nortravischem Boden gesichtet wird, wird als Verbrecher behandelt und bestraft werden.
§6. Bis auf die Geweihten der Dwarschim und die Hochgeweihten, ist es allen anderen Vertretern der Kirche der Viere verboten ohne nennenswerten Grund das Dorf zu betreten.
§8. Die Nutzung von schädlicher Magie innerhalb des Dorfes ist strengstens untersagt und wird hart bestraft!
§9. Das tragen von Bären oder Hirschmasken ist einzig und allein den Berserkern und Schamanen gestattet, jeder andere der eine Tiermaske trägt wird bestraft.
§10. Wilderei wird mit dem Verlust der eigenen Freiheit bestraft.
*Unterschrieben wurden die Gesetze mit...*
Jarl von Greifenklipp