Unter dem Aushang wurde eine Kopie der grauen Charta angebracht. Ein kleines Q.C. ist in der Ecke zu sehen.Zitat:
Die graue Charta
Präambel
Im Jahre 19. n. Hilgorad ist die Insel Siebenwind ein entscheidendes Zentrum im Krieg der Götter und der Ort der letzten und bedeutensten Schlacht in der Geschichte Tares. Aus diesem Grunde ist es unerlässlich dass die Kräfte der Ordnung sich auf die Schlacht vorbereiten und nicht länger zersplittert ziellosen Wegen folgen. Daher soll diese Charta den Ita’Glur, den Pfad der Mitte, einen und stärken für die kommende Schlacht auf dass die Stärke der Graumagier nicht in der Uneinigkeit seiner Mitglieder vergeht.
I. Das graue Konvent
Das graue Konvent ist die Vollversammlung aller Graumagier der Insel Siebenwinds und verkörpert somit die Einheit und den Willen des Ita’Glur. Es wird durch den Erzmagier oder den grauen Rat einberufen. Jede Versammlung des Konventes muss mindestens 7 Tage vorher öffentlich bekannt gegeben werden auf das jeder Graumagier die Möglichkeit hat davon Kenntnis zu nehmen. Die Teilnahme steht einem jedem Magus der sich dem grauen Pfade zugehört offen, wobei Personen deren Pfadzugehörigkeit in Frage gestellt wird mit einfacher Mehrheit des Konventes verwiesen werden können.
Das Graue Konvent ernennt und entlässt den grauen Erzmagier, bestätigt die Mitglieder des grauen Rates und hat das Recht beiden zusätzliche Aufgabe und Rechte zu geben wenn das Konvent dies für notwendig erachtet. Diese Abstimmungen bedürfen einer einfachen Mehrheit. Ebenso kann das graue Konvent mit 2 Stimmen dem Erzmagier einen Kandidaten zum Hochmagier vorschlagen.
Das Graue Konvent hat zudem die Aufgabe Mitglieder des grauen Rates welche sich durch mangelndes Engagement auszeichnen mit einfacher Mehrheit abzusetzen und den Erzmagier dadurch aufzufordern einen neuen Kandidaten vorzuschlagen.
II. Der Graue Erzmagier
Der Grauer Erzmagier ist der Erste unter Gleichen, Sprecher und Anführer aller Graumagier der Insel Siebenwind. Jeder Graumagier, unabhängig vom akademischen Rang kann zum Erzmagier gewählt werden und ein jeder Graumagier kann sich als Kandidat dafür auf dem Konvent melden. Er wird mit einfacher Mehrheit vom grauen Konvent innerhalb einer Sitzung gewählt und spricht für den Grauen Pfad gegenüber der Obrigkeit, anderen Institutionen und Pfaden. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Vertretung auch die legale Unterstützung und Verteidigung eines jeden Graumagiers gegenüber der Obrigkeit so lange die Schuld des Graumagiers in Frage nicht bewiesen wurde. Der Erzmagier hat zudem das Recht andere Graumagier in den Rang des Hochmagiers zu erheben für besondere Verdienste und Leistungen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten ist der Erzmagier berechtigt das graue Konvent einzuberufen.
III. Der Graue Rat
Der Graue Rat dient dem Erzmagier als beratendes und organisierendes Organ welches ihm dabei helfen soll die Einheit der Graumagier zu stärken. Der Rat besteht aus mindestens drei oder fünf Personen die allesamt dem grauen Pfad angehören müssen und werden vom Erzmagier vorgeschlagen und vom grauen Konvent ernannt. Es steht dem Erzmagier frei dem grauen Rat bestimmte Aufgabe aufzuerlegen so lange diese dem Interesse des grauen Pfades dienen. Abgesehen davon hat der graue Rat auch das Recht das Konvent der Graumagier mit einfacher Mehrheit der Stimmen des Rates einzuberufen sollte der Erzmagier verhindert oder verstorben sein oder der Verdacht vorliegen dass der Erzmagier nicht mehr auf den Rückhalt des grauen Pfades zählen kann. Mitglieder des Grauen Rates können vom Erzmagier auf dem Konvent aller Graumagier entlassen werden, allerdings nur wenn gleichzeitig ein Ersatzkandidat vorgebracht und vom Konvent akzeptiert wird. Mitglieder des Grauen Rates können ebenso vom Konvent der Graumagier mit einfacher Mehrheit entlassen werden wenn Bedenken an ihrem Engagement oder ihrer zeitlichen Verfügbarkeit steht.
IV. Änderungen an der grauen Charta
Änderungen an der grauen Charta können nur vom grauen Konvent mit 2/3 Mehrheit durchgeführt werden, die Auflösung der Charta bedarf der Einstimmigkeit aller anwesenden Mitglieder.