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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 7.10.14, 20:54 
Altratler
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Beiträge: 6451
Ein Zettel wird an der Burg ausgehangen.

Gegeben am Königstag, dem 30. Querlar 25 n.H.

Vermehrt musste festgestellt werden,
dass seine Hochwohlgeboren durch Anliegen in Beschlag genommen wurde,
für die er nicht ohne Grund Vertreter bestellt hat.
Aus diesem Grunde sei verkündet, welche Aufgaben im Hofstaate wahrgenommen werden,
auf dass ein jeder sich daran halte:



Burggräfin Lydia Kanar
sei die Vertraute des Barons in Fragen von Magie, Gesetzes- und Eidkunde.
In Abwesenheit des Barons nimmt sie auch an seiner Statt Eide ab.

Landbaron Saladir Runhor
sei der Vertraute des Barons und fungiere in dieser Angelegenheit als seine Augen und Ohren.
Er diene als Ansprechpartner für alle diplomatischen Belange.

Hauptmann Elisabeth Federkling
ist für die Sicherheit des Hofstaates zuständig,
sie führt die auf Siebenwind stationierten Soldaten des VI. Kronregimentes.
Für militärische Fragen stehe sie als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ismaren Fuchsauge
fungiere als Erster Kämmerer und sei Ansprechpartner für Handel und Handwerker.
Sein Vertreter ist
Gottfried Glanz.

Des Barons Schmied
Lundolf Isenhardt
könne ebenfalls in Belangen des Handels angesprochen werden.

Für Fragen zum Thema Küche könne man sich vertrauensvoll an
Emilie Gaumenschmauß
wenden.

So verkündet und gültig im Auftrag Seiner Hochwohlgeboren

Baron Siegmund Friedrich Morgenroth von Taras und Siebenwind
*gezeichnet*
Burggräfin Lydia Kanar

_________________
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(@Laylira) oder du wirst zu diese art von IMBA mage die im Forum immer diskutiert wirst. (@Laylira) Und führst 50x Meteorstrike in nem Packpferd mit dir spazieren.
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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 26.10.15, 11:24 
Ratsberater
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Beiträge: 3774
Ein Zettel wird an der Burg ausgehangen. Zudem wird die Kunde durch Laufburschen auf den Marktplätzen der Baronie verkündet.

Zitat:
Höret Adlige, Bürger und Freie der Insel Siebenwind.

Am heutigen Tage kündigt man seine Abreise auf das Festland an.

Die Gründe hierfür seien mannigfaltig und nicht weiter von Belang für das Volke. Dennoch wir das Eiland in dieser
schweren Zeit nicht ohne Führung verweilen. Viel Vertrauen legte man die Hände derer, die heute schon schützend die
Hand über das Eiland halten. Und so sei bekannt gegeben, dass mit unserem Verlassen der Insel zwei Kanzler eingesetzt
seien, welche die Geschicke der Insel in unserem Namen zu lenken haben. Jene Personen vertreten das gültige Recht der
Insel, genannt im De Iuribus Siebenwind und haben den höchsten moralischen Ansprüchen der Hochheiligen Viere zu folgen.

Aufgerufen sind alle jene Personen, welche sich dieser Aufgabe widmen wollen, ihren Namen in der Festung Morgenroth,
auf die Tafel notieren zu lassen. Eine Wahl unter unserem wachsamen Auge und dem Segen der Viere soll noch vor unserer
Abreise stattfinden. Man möge sich als Kanzler oder Vizekanzler aufstellen lassen. Jener mit den meisten Stimmen wird Kanzler, jener mit den zweitmeisten Stimmen Vizekanzler.

Die Aufgaben des Kanzlers entsprechen jenen, welche heute von uns durchgeführt werden. Der Hofsaat wird nahezu vollständig
abreisen, womit eine Aufstellung eines Kabinettes angeraten ist.

Wir nehmen uns heraus, bestimmte Personen von diesem Amt auszuschließen, da man ihnen die Weisheit oder Fürhungsqualität
abspricht, welche es für jene Aufgabe benötigt.

Fürderhin ist es unserem Wort folgend möglich einen Kanzler seines Amtes zu entheben, wenn die namentlich genannten
Institutionen und Würdenträger, dies mehrheitlich beschließen. Stimmberechtigt sind hierbei mit je einer Stimme...

... Die heilige Mutter Kirche, vertreten durch den Calator der Exteritorialgemeinde Siebenwind
... Die königliche Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind
... Die Tafelrunde der Ritter der Siebenwinde, vertreten durch den Vogt Seebergs
... Der Vogt der Stadt Falkensee
... Der Vogt der Stadt Brandenstein
... Der Vogt Westhevers
... Der Vogt Dunquell und Dunrocks

Die Neuwahl eines Kanzlers erfolgt durch Aufruf und Ausschreibung. Wer sich zur Kandidatur aufstellt, kann von den bereits genannten Institutionen und Würdenträgern in einer Abstimmung zur Wahl auf dem Lehen Siebenwind antreten, so sie nicht
unter den Augen der hochheiligen Viere als verloren gelten. Dies schließt die Rebellen Cortans ein. Die Wahl folgt dem einfachen
Mehrheitsprinzip in einer Wahlzeit von einem halben Mond. Sie ist öffentlich abzuhalten.

Eine Neufassung des De Iuribus wird vor Abreise vorgelegt.

Fürderhin wird mein enger Vertrauer, Wilfried Montagur, Schreiber der Baronie Taras, auf der Insel verweilen, um den neuen Kanzlern
beratend zur Seite zu stehen.

Mögen die Viere wachen Auges über die neuen Kanzler wachen.
Siegmund Morgenroth von Taras und Siebenwind"


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 1.11.15, 23:44 
Altratler
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An der Baronsburg befindet sich seit einigen Tagen ein Platte an der die angetretenen Kandidaten für die erste Kanzlerwahl ausgehangen sind.

Edeldame Charlotte Rothfeld
Dogun, der Starke
Dreiden Cal Dabran
Erynnion Comari
Großmeister Laurec Llewellyn
Lindaya Shadara
Marion
Parol
Magnifizenz Quendan Comari
Edelmann Toran Dur


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 7.11.15, 22:35 
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Mitlerweile befindet sich folgender Aushang unter der Tafel:

Höret her!

Die Vogte der Städte Brandenstein und Falkensee sowie der Siedlungen Vänskap und Dunquell/Dunrock ebenso wie der Calator der heiligen Mutter Kirche, die Leitung der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind und der Großmeister der Ritterschaft der Sieben Winde sind aufgerufen ihre Stimme für einen Kanzler bei Burggräfin Lydia Kanar abzugeben. Es sind vier Tage Zeit bis einschließlich zum 11. Seker im 26. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung. Am 12. Seker ein Tag danach wird das Ergebnis der Wahl verkündet.

Burggräfin Lydia Kanar zu Wiesbach
7. Seker im 26. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung
Morgenburg, Siebenwind


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 13.11.15, 00:19 
Altratler
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Im Namen seiner

Hochwohlgeboren Siegmund Friedrich Morgenroth von Taras und Siebenwind

sei hiermit verkündet, dass fürderhin vereidigt und im Amt des Kanzlers bestätigt ist

Erynnion Comari.

In Ermangelung eines Vizekanzlers ist der Kanzler damit beauftragt eine Wahl für einen Vizekanzler abzuhalten.

Burggräfin Lydia Kanar zu Wiesbach
Morgenburg, Siebenwind
12. Seker im 26. Götterlauf nach König Hilgorads Krönung

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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 17.01.16, 23:19 
Altratler
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Zitat:
Burg Schwingenwacht, 15. Oner 27 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

In einem Mehrheitsentscheid der Stimmberechtigten Vogte und Institutionen der Baronie Siebenwind, wurde der
Kanzler Erynnion Comari
und
Vizekanzler Marion Comari
nach geltendem Recht von ihrem Amt abgewählt.

Es wird ihnen für ihre Arbeit und Mühe gedankt, welche sie in den letzten Monden für die Insel Siebenwind aufbrachten.

Die Abwahl des Kanzlers und Vizekanzlers betrifft ausschließlich jene beiden Ämter. Der bestehende Hofstaat und das II. Lehensbanner Siebenwind, sollen von dieser Entscheidung unberührt bleiben.
Noch am gleichen Abend beratschlagten die Vogte und Institutionen über das weitere Vorgehen, auch das Kanzleramt betreffend. Aufgrund knapp bemessener Zeit in der aktuellen Lage, wurde eine sofortige Kanzlerwahl abgehalten.

Für das Amt des Kanzlers stellte sich auf
Edelmann und Dracomagus Toran Dur

Er wurde einstimmig von den anwesenden Vogten und Institutionen in einem gesamten Mehrheitsentscheid gewählt.

Für das Amt des Vizekanzlers stellten sich auf
Seine Eminenz und Calator Custodias
- welcher seine Kandidatur nach Stimmabgabe der Ritterschaft zu Gunsten der Freifrau zurück zog
Freifrau und Vogt von Brandenstein Marnie Ruatha

Es wurde einstimmig von den anwesenden Vogten und Institutionen in einem gesamten Mehrheitsentscheid, Freifrau und Vogt von Brandenstein, Marnie Ruatha gewählt.

Der Kanzler hob
Sire Adhemar Ravenforth
wieder in den aktiven Dienst des Marschalls. Somit ist er wieder Befehlshaber über die Truppen des II. Lehensbanner von Siebenwind.


Für Einigkeit, Recht und Stärke
Und im Namen der Baronie Siebenwind


Kanzler
Toran Dur

Vizekanzler
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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 2.02.16, 03:46 
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Wohnort: Dur´sches Imperium
Aureole Bürger Siebenwinds,
die Stelle des Lehensrichters muß neu besetzt werden, daher rufe ich alle aufrechten Bürger die das nötige Verständnis für die Gesetze der Baronie mitbringen, sich zu bewerben. Nötig sind ein einwandfreier Leumund, Bereitschaft Eide auf Krone und Reich zu leisten und genaue Kenntnisse des Iruibus, sowie die Bereitschaft produktiv an der Regierung des Lehens teilzuhaben.

Bewerbung können schriftlich an mein Person in der Burg Brandenstein gerichtet werden.

gez. Toran Dur

_________________
Tarlas: Angamons Segen dispellt keine Meteorregen!


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 6.03.16, 21:29 
Altratler
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Wohnort: Dur´sches Imperium
Aureole Bürger Siebenwinds,
hiermit sei verkündet, dass ich mit sofortiger Wirkung von meinem Amt als Kanzler der Baronie zurücktrete. Auf Grund meines Alters und Angesichts des Friedens mit Cortan habe ich beschlossen den Posten wieder für eine jüngere Person zu öffnen und werde mich in den Ruhestand an die königliche Magierakademie zurückziehen und dort meinem Lehrauftrag nachkommen.

Vizekanzlerin Ruatha wird bis zur Neuwahl die Lehensgeschäfte führen und mit Marschall Ravenforth an ihrer Seite ist das Lehen in guten Händen.

Ich wünsche beiden allen Erfolg.

gez. Toran Dur

_________________
Tarlas: Angamons Segen dispellt keine Meteorregen!


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 24.08.16, 15:09 
Altratler
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Wohnort: Oberbayern
Folgendes Schreiben ergeht an:

Westhever
Dwarschim
Dunquell
Vertreter der Elfen
Die königliche Magierakademie
Die Kirche der Vier
Ritterschaft zu Siebenwind
Vertretung Brandenstein
Ecclesia Elementorum
Kommandant des II. Lehensbanner Siebenwind



Zitat:
Einberufung des Inselrates
15. Querlar 27 n.H., Brandenstein


Ehre den Vieren und seiner Majestät,

Hiermit rufe ich den Inselrat zu einer Sitzung in die Burg Brandenstein.
Themen werden sein:
- Situation der Völker, neue Elfensiedlung
- Sicherheit der Baronie Siebenwind
- Situation der Baronie Siebenwind
- Allgemeine Anfragen

Zeitpunkt wird Vierentag, der24. 25 Querlar zur 20. Stunde sein. Aufgrund des Verhandlungsfalles Lazalantin, wird die Sitzung vertagt.
Sollte der Vertreter einer Provinz oder Führer einer Institution an jenem Tag verhindert sein, so ist für eine Vertretung zu sorgen.
Nur so ist gewährleistet, dass die Stimmen an diesem Tage gehört und beachtet werden.

So verkündet im Namen der Baronie Siebenwind
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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 14.11.16, 18:24 
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werte Bürger von Siebenwind,

Aufgrund bestehender Differenzen mit dem Reich Cortan wurde uns angedroht das jegliche Bürger
von Siebenwind welche die Grenzen zu Cortan übertreten nicht mehr in Sicherheit sind.

Von daher bittet die Kanzlerin voller Sorge darum das die Bürger Siebenwinds sich in acht nehmen
und sich nicht in Gefahr begeben.

Ehre unserem König Hilgorad


*Unterschrieben und gesiegelt mit dem Zeichen der Baronie Siebenwind*


Leirik Schleifer

- Diplomat der Baronie Siebenwind -


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 17.11.16, 21:40 
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Marnie hat geschrieben:
Folgendes Schreiben ergeht an:

Westhever
Dwarschim
Dunquell
Vertreter der Elfen
Vertretung der Ecclesia Elementorum
Die königliche Magierakademie
Die Kirche der Vier
Ritterschaft zu Siebenwind
Vertretung Brandenstein
Ecclesia Elementorum
Kommandant des II. Lehensbanner Siebenwind



Zitat:
Einberufung des Inselrates
17. Seker 27 n.H., Brandenstein


Ehre den Vieren und seiner Majestät,

Hiermit rufe ich den Inselrat zu einer Sitzung in die Burg Brandenstein.
Themen werden sein:
- Situation der Völker und damit einhergehende Änderungen in den Regularien der Vogte
- Sicherheit der Baronie Siebenwind
- Situation der Baronie Siebenwind
- Allgemeine Anfragen

Zeitpunkt wird Felatag, der 20 Querlar zur 19. Stunde sein.
Sollte der Vertreter einer Provinz oder Führer einer Institution an jenem Tag verhindert sein, so ist für eine Vertretung zu sorgen.
Nur so ist gewährleistet, dass die Stimmen an diesem Tage gehört und beachtet werden.

So verkündet im Namen der Baronie Siebenwind
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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 21.11.16, 11:16 
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Zitat:
Burg Brandenstein, 21.Seker 27 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

Ritter Adhemar Ravenforth erklärte zur gestrigen Inselratsitzung seinen Rücktritt als Marschall. Damit einhergehend entfällt auch sein Oberkommando über das Lehensbanner, sobald die Baronie Siebenwind einen neuen Marschall bestimmt hat.

Ritter Adhemar Ravenforth wird für die Arbeit und Mühe gedankt, welche er in den letzten Monden für die Insel Siebenwind aufbrachte.


Ebenso wird verkündet, dass der Inselrat nunmehr aus folgenden vereidigten und damit stimmberechtigten Völkern und Institutionen besteht:
Vogt Brandenstein
Vogt/Kregor Dwarschim
Vogt/Vertreter der Hoch- und Auenelfen
Vogt/Ritterschaft Seeberg
Königliche Akademie der magischen Künste
Hochheilige Kirche der Viere
Ecclesia Elementorum


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 5.12.16, 23:58 
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Zitat:
Burg Brandenstein, 4.Sekar 27 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

Hiermit verkündet die Baronie Siebenwind, dass fortan
Maichellis Wanderstern
als Marschall der Baronie Siebenwind tätig sein wird. Ihm obliegt das Oberkommando des II. Lehensbanner Siebenwind und auch die Heerführung im Schlachtfall.


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 Betreff des Beitrags: Re: [Plot] Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 14.02.17, 07:38 
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Wahl zum Vizekanzler
Zitat:
Burg Brandenstein, 4. Onar
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner der Baronie Siebenwind

Das Amt des Vizekanzlers der Baronie Siebenwind ist nach wie vor unbesetzt. Hiermit ergeht der Beschluss zu einem erneuten Wahlausruf.
Gemäß des De Iuribus Siebenwind, werden hier nocheinmal alle Rechte und Pflichten aufgeführt:

Zitat:
I. Der Kanzler wahrt und verwaltet in Abwesenheit des Lehnsherren dessen Rechte in der Baronie Siebenwind sowie die Baronie Siebenwind selbst. Dazu kann er das Iuribus Siebenwind nach eigener Maßgabe ändern. Ist der Kanzler verhindert, so tritt der Vizekanzler an seine Stelle.
...
III. Der Kanzler und der Vizekanzler werden von den Vogten durch Wahl bestimmt und können ebenso von diesen durch Wahl entlassen werden. Wahlberechtigt sind mit je einer Stimme: die heilige Mutter Kirche, vertreten durch den Calator der Exterritorialgemeinde Siebenwind; die königliche Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind, vertreten durch ihren Leiter; die Tafelrunde der Ritterschaft der Sieben Winde; vereidigte Vogte der Provinzen der Baronie Siebenwind (Provinzen der Völker und als Provinz deklarierte Ortschaften)Die Wahl ist mit einfacher Mehrheit gewonnen. Für das Amt des Kanzlers und des Vizekanzlers sind all jene Personen zugelassen, welche über einen gültigen Bürgerbrief des Lehens Siebenwind verfügen und rechtschaffenen Glaubens sind. Ebenso ist, zur Gewährleistung der verantwortungsvollen Ausführung des Kanzler- und Vizekanlzeramtes, lediglich ein weiteres amtliches Tätigkeitsfeld zugelassen.


Die Bekanntgabe zur Wahlteilnahme gemäß den Regularien hat binnen eines Wochenlaufs zu erfolgen, sodass zeitnah der Inselrat zusammen kommen und so die Wahl eines Vizekanzlers mit bestem Wissen und Gewissen durchführen kann. Alle Wahlteilnehmer werden geprüft werden.
Frist zur Bekanntgabe ist somit der 21. Onar.

Für Einigkeit, Recht und Stärke
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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 17.02.17, 11:15 
Altratler
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Wohnort: Oberbayern
Zitat:
Eine pedantisch saubere, leicht geschrägte, sehr regelmässige Handschrift führt durch den Text des großen, breiten, gewachsten Pergaments.

Zitat:
Ehre der Krone!

Hiermit sei mit Nachdruck darauf verwiesen, dass Soldaten des II. Lehensbanners keine Pachtgebühren eintreiben, weder im Augenblick noch in Zukunft.
Ebenso erheben Soldaten dess II. Lehensbanners keine Gebühren (weder Zoll noch Steuern).

Einzig die Abnahme von Strafgeldern bei Vergehen im Rahmen des Iuribus wird von Soldaten des II. Lehensbanners durchgeführt.
Dies findet fortan ausschließlich innerhalb der Mauern der Burg Brandenstein statt.
Dies dient zum Schutz vor betrügerischen Absichten zwielichtiger Individuen.

Friede dem Reich,

Marschall Wanderstern,
Brandenstein, Burg Brandenstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 19.02.17, 20:49 
Edelbürger
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Beiträge: 1522
Eine pedantisch saubere, leicht geschrägte, sehr regelmässige Handschrift führt durch den Text des großen, breiten, gewachsten Pergaments.

Zitat:

Ehre der Krone,

dieses Schreiben enthält einige Sicherheitshinweise allgemeingültiger Natur, die sich jeder friedfertige Bewohner der Insel zu Herzen nehmen sollte.

    * Achtet auf eure Nahrungsvorräte: lasst sie nicht frei zugänglich liegen. Sie könnten vergiftet werden.
    * Nehmt keine Speisen von Fremden an. Sie könnten vergiftet sein.
    * Verspeist keine Nahrungsmittel, die unbeaufsichtigt an frei zugänglichen Orten aufbewahrt werden. Sie könnten vergiftet sein.

    * Verlasst die sicheren Mauern eurer Siedlungen möglichst nur in Gruppen, wann immer möglich sollten im Kampfe geschulte Individuen dabei sein.
    * Reist möglichst nicht zu Dunkelzyklen.
    * Achtet stets auf Fallen, gleich ob auf Wegen oder im Wald.

Sollte es trotz aller Achtsamkeit zu Verletzungen oder Vergiftungen kommen, kann man sich an folgende Gruppierungen wenden:

    * Das Hospital in Brandenstein
    * Der Ordo Vitamae
    * Die Magier des weißen Pfades

Friede dem Reich,

Marschall Wanderstern,
Brandenstein, Burg Brandenstein

_________________
Inaktiv.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 7.03.17, 21:59 
Altratler
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Wohnort: Oberbayern
Zitat:
Burg Brandenstein, 07.Duler 28 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

Am 9. Duler zur 20. Stunde ist der Inselrat in den Burgsaal der Burg Brandenstein eingeladen, seine Stimme zur Wahl des Vizekanzlers abzugeben.

Zur Wahl aufgestellt:
Caieta Ajunier
Unteroffizier des II. königlichen Lehensbanners
Adepta des Ita'Glur

Der Inselrat besteht aus folgenden vereidigten und damit stimmberechtigten Völkern und Institutionen:
Vogt Brandenstein
Vogt/Kregor Dwarschim
Vogt/Vertreter der Hoch- und Auenelfen
Vogt/Ritterschaft Seeberg
Königliche Akademie der magischen Künste
Hochheilige Kirche der Viere
Ecclesia Elementorum

Nach Abhaltung der Wahl gemäß den Regularien des De Iuribus, wird die Baronie dem Volk den Ausgang verkünden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 29.03.17, 19:27 
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Zitat:
Burg Brandenstein, 27.Duler 28 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

Am 29. Duler zur 20. Stunde ist der Inselrat in den Burgsaal der Burg Brandenstein eingeladen.
Themen werden sein:

* Vereidigung der gewählten Vizekanzlerin Caieta Ajunier
* Sicherheit der Baronie
* Milizen
* Mahnwache
* Sonstiges


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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 10.04.17, 20:14 
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Zitat:
Burg Brandenstein, 10.Dular 28 n.H.
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner Siebenwinds

Am 19. Dular zur 20. Stunde ist der Inselrat in den Burgsaal der Burg Brandenstein eingeladen.
Themen werden sein:

* Sicherheit der Baronie/Piraten
* Milizen
* Sonstiges


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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 11.04.17, 12:03 
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Zitat:
Ehre den Vieren und seiner Majestät,

Innerhalb der Verwaltung der Baronie sind offene Stellen zu belegen.
Diese betreffen:
- Lehens/Burgkämmerer
Die Arbeit erfordert Zeit, gute Schriftführung, mathematische und organisatorische Fähigkeiten und guten Umgang im Miteinander.

Die Pflichten des Lehens/Burgkämmerers belaufen sich auf:
- Verwaltung der verfügbaren Lehensgelder
- Organisation von Festivitäten der Baronie Siebenwind, ggf. in Absprache mit den Provinzvogten
- Instandhaltung der Räumlichkeiten der Baronie Siebenwind und auffüllen der Lager in Absprache mit Kanzler/Vizekanzler und Marschall
Die Rechte des Lehens/Burgkämmerers:
- Rechte eines Bürgers der Baronie Siebenwind
- Angemessene Entlohnung nach Leistung
- Leistungszeugnis und Ausstellung von Empfehlungen nach Ermessen des Kanzlers
- Aufstiegsmöglichkeit zum Beamtenstatus

Bewerber hinterlassen bitte eine Nachricht am Brett der Baronie Siebenwind in der Burg Brandenstein, kontaktieren Kanzler Marnie Ruatha oder Vizekanzlerin Caieta Ajunier persönlich, oder via Schriftverkehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 28.09.17, 18:35 
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Zitat:
Änderungen in den Regularien bezüglich des II. Lehensbanner, Milizrechten, Kriegsrecht und Provinzialrechten im De Iuribus Siebenwind

Zuvor:

Zitat:
Art. 4 Städte

I. Als Stadt habe jede Siedlung zu gelten, welchem vom König oder der Baronie Siebenwind das Stadtrecht verliehen bekommen hat.
II. Eine Stadt darf unter Aufsicht der Baronie Siebenwind ihre eigenen Angelegenheiten selbständig regeln. Hierzu sei es ihr gestattet, sich einen Magistrat zu schaffen welcher unter Achtung der Gesetze und zum Wohle der Krone die Verwaltung übernimmt.
III. Eine Stadt hat die ihr von der Baronie Siebenwind auferlegten Aufgaben getreu dem Gesetz auszuführen. Es liege im Ermessen der Baronie Siebenwind, welche Aufgaben und in welchem Regularium die Stadt zu erfüllen hat.
IV. Wenn es notwendig erscheint, kann das Stadtrecht vorübergehend oder dauernd von der Baronie Siebenwind aufgehoben werden. Damit ist jedwede Stadt direkt dem Lehensherrn und seinem Vertreter dem Kanzler untergeordnet.


Von nun an gültig:
Zitat:

Art. 4 Provinzen, Städte und Siedlungen

I. Als Provinz habe jedes Gebiet zu gelten, welchem vom König oder der Baronie Siebenwind das Provinzrecht verliehen bekommen hat.
II. Wenn es notwendig erscheint, kann das Provinzrecht vorübergehend oder dauerhaft von der Baronie Siebenwind aufgehoben werden. Damit ist jedwede Provinz direkt dem Lehensherrn undoder in dessen Abwesenheit seinem Vertreter, dem Kanzler, untergeordnet.
III. Als Stadt habe jede Siedlung zu gelten, welchem vom König oder der Baronie Siebenwind das Stadtrecht verliehen bekommen hat. Sie erhält den goldenen Stadtschlüssel und darf ausgebaut und von einer starken Mauer umgeben sein.
IV. Als Siedlung habe jede Ortschaft zu gelten, welche aus einer Ansammlung mehrerer wohnhafter Gebäude besteht. Sie kann mit einem Schutzwall umgeben sein.

Art. 4.1 Provinzrechte und Pflichte
I. Jede Provinz hat einen aus dem Volk gewählten Vogt zu stellen (siehe Art. 5), um die Provinzrechte zu wahren
II. Provinzen ist gestattet, sich einen Magistrat zu schaffen welcher unter Achtung der Gesetze und zum Wohle der Krone die Verwaltung übernimmt und darf seine eigenen Angelegenheiten unter Aufsicht der Baronie Siebenwind selbst regeln
III. Provinzen verwalten die ihnen anvertrautenGebiete im Auftrag der Baronie Siebenwind. Dazu kann die Provinz Erlässe und Verordnungen, gemäß dem de Iuribus Siebenwind, für das verwaltete Gebiet festlegen (z.B. Zutrittsverbote, Reit-, Waffen- und Rüstrecht usw.)
IV. Provinzen ist gestattet, eine Miliz zur Wahrung von Recht und Ordnung und zum Schutz der eigenen Provinz, gemäß dem de Iuribus Siebenwind, auszuheben und zu organisieren (siehe Art. 10 II. Lehensbanner und Milizrecht). Dies ist vom jeweiligen Vogt festzulegen. So die Provinz keine Miliz angibt, greift der Schutz der Baronie Siebenwind durch das II. Lehensbanner. Diesem ist alsdann ein Verwaltungsgebäude zu stellen, von welchem aus der vollumfängliche Schutz gewährleistet werden kann
V. Konflikte zwischen zwei oder mehreren Provinzen sind selbständig im Rahmen des de Iuribus Siebenwind zu regeln. So dies nicht möglich ist, ist an die Baronie Siebenwind heran zu treten, um eine Lösung zu finden. Der bis dahin gegebene Landfriedenerlass, von Graf Hagen Robaar zu Saalhorn soll weiterhin gewahrt bleiben


Neu eingepflegt und von nun an gültig:
Zitat:
Art. 10 II. Lehensbanner, Milizrecht und Kriegsrecht

Art. 10.1 II Lehensbanner Siebenwinds
I. Das II. Lehensbanner Siebenwinds wird vom von der Baronie Siebenwind ernannten Marschall angeleitet und ist für die Wahrung von Recht und Ordnung auf der Insel Siebenwind und der Baronie zuständig.
II. Der Marschall hat im Kriegsfall das Oberkommando in der Heerführung.
III. Das II. Lehensbanner Siebenwinds ahndet Straftaten auf den Ländereien der Baronie Siebenwind und ist für die Verwahrung von Verbrechern (bei Kapitalverbrechen) und deren Zuführung zum Gericht zuständig.
IV. Das II. Lehensbanner Siebenwinds hat die Provinz- und damit einhergehende Milizrechte zu wahren und zu achten, jedoch in allen Provinzen Reit-, Waffen- und Rüstrecht.
V. Der Marschall hat auf Weisung der Baronie Siebenwind und des Inselrats einen Kriegsrat einzuberufen und anzuleiten.

Art. 10.2 Milizrecht
I. Als Miliz gilt eine jede bewaffnete und von der Baronie Siebenwind anerkannte Gruppierung zur Wahrung von Recht, Glaube und Ordnung auf der Insel Siebenwind und ihren Provinzen. Milizen sind nicht alleinig an Provinzen gebunden, sondern können ebenso durch Insitutitionen vertreten sein.
II. Milizen haben einen Hauptmann zu stellen, welcher Zutritt zum Kriegsrat hat und Berichte über wichtige Vorkommnisse an den Marschall des II. Lehensbanner Siebenwinds weiterleitet.
III. Milizen müssen Kapitalverbrecher dem II. Lehensbanner Siebenwinds, respektive dem Gericht der Baronie Siebenwind ohne Aufforderung zuführen. Provinzgebundene Milizen können im Rahmen des Provinzrechts Straftaten ahnden.
IV. Provinzgebundene Milizen haben innerhalb ihrer Provinz durch den amtierenden Vogt gegebene Weisungsbefugnis, jedoch das II. Lehensbanner Siebenwinds zu achten.
V. Die Baronie Siebenwind kann provinzunabhängigen Milizen Gebiete oder Orte zur Wahrung von Recht, Glaube und Ordnung durch einen Erlass zugestehen. Sie haben die im Erlass gegebene Weisungsbefugnis, jedoch das II. Lehensbanner Siebenwinds zu achten.

Art. 10.3 Kriegsrecht
I. Die Baronie Siebenwind kann das Kriegsrecht ausrufen und wieder aufheben. Maßgeblich hierfür sind inselweite Bedrohungen. Die Haltung des Inselrates sollte vorher eingeholt werden.
II. Jede Miliz ist sodann dem Marschall und dem II. Lehensbanner Siebenwinds unterstellt. Die Hauptmänner der Milizen bekleiden einen Offiziersrang und weisen ihre Miliztruppen nach Absprache mit dem Marschall und dem Kriegsrat an.
III. Nach Aufhebung des Kriegsrechts kehrt jede Miliz wieder zum jeweiligen Aufgabengebiet zurück.


Für Einigkeit, Recht und Stärke
Und im Namen der Baronie Siebenwind


Kanzler
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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 28.09.17, 18:36 
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Zitat:
Burg Brandenstein, 28.Carmer
Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner der Baronie Siebenwind
Die Zeiten des augenscheinlichen Friedens sind eingekehrt und dem Auf- und Umbau der Provinz Brandenstein gebührt nun als Vogt von Brandenstein meine vollste Aufmerksamkeit. Daher trete ich, Marnie Ruatha, vom Amt als Kanzler der Baronie Siebenwind zurück und lade zur regen Teilnahme an einer Neuwahl ein.
Der Sitz des Kanzleramtes ist variabel und somit nicht an die Provinz Brandenstein oder deren Burg gebunden. Die Provinz Brandenstein stellt aber bei Bedarf nach wie vor Räumlichkeiten für das Kanzleramt in der Burg Brandenstein zur Verfügung.
Der Marschall des II. Lehensbanners verbleibt bisweilen im Amt, ebenso wie ich die Tätigkeiten bis zur bestätigten Neuwahl weiterführen werde.
Gemäß des De Iuribus Siebenwind, werden hier nocheinmal alle Rechte und Pflichten aufgeführt:

Zitat:
I. Der Kanzler wahrt und verwaltet in Abwesenheit des Lehnsherren dessen Rechte in der Baronie Siebenwind sowie die Baronie Siebenwind selbst. Dazu kann er das Iuribus Siebenwind nach eigener Maßgabe ändern. Ist der Kanzler verhindert, so tritt der Vizekanzler an seine Stelle.
...
III. Der Kanzler und der Vizekanzler werden von den Vogten durch Wahl bestimmt und können ebenso von diesen durch Wahl entlassen werden. Wahlberechtigt sind mit je einer Stimme: die heilige Mutter Kirche, vertreten durch den Calator der Exterritorialgemeinde Siebenwind; die königliche Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind, vertreten durch ihren Leiter; die Tafelrunde der Ritterschaft der Sieben Winde; vereidigte Vogte der Provinzen der Baronie Siebenwind (Provinzen der Völker und als Provinz deklarierte Ortschaften)Die Wahl ist mit einfacher Mehrheit gewonnen. Für das Amt des Kanzlers und des Vizekanzlers sind all jene Personen zugelassen, welche über einen gültigen Bürgerbrief des Lehens Siebenwind verfügen und rechtschaffenen Glaubens sind. Ebenso ist, zur Gewährleistung der verantwortungsvollen Ausführung des Kanzler- und Vizekanlzeramtes, lediglich ein weiteres amtliches Tätigkeitsfeld zugelassen.


Die Bekanntgabe zur Wahlteilnahme gemäß den Regularien hat binnen zweier Wochenläufe zu erfolgen, sodass zeitnah der Inselrat zusammen kommen und so die Wahl mit bestem Wissen und Gewissen durchführen kann. Alle Wahlteilnehmer werden geprüft werden.
Frist zur Bekanntgabe ist somit der 16. Carmar.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 13.10.17, 16:23 
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Bisherige Bewerber um das Amt als Kanzler:

Tion Altor - Erzgeweihter Bellums
Bragthor Wuchthammer - Kregor der Dwarschim
Leaniel Mondlicht - Stimme der Auenelfen
Custodias - Erzgeweihter Astraels
Caieta Ajunier - Vizekanzlerin der Baronie


Weitere Bewerber, auch außerhalb einer Mitgliedschaft des Inselrates, werden in Hoffnung erwartet.

gez.

Marnie Ruatha
Kanzlerin der Baronie Siebenwind
Vogt Brandensteins
Freifrau


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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 21.10.17, 21:23 
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Ehre den Vieren und seiner Majestät, Bewohner der Baronie Siebenwind,

die Kandidaten für die Wahl zum Kanzler der Baronie Siebenwind stehen fest. Diese sind:

Tion Altor - Erzgeweihter Bellums
Bragthor Wuchthammer - Kregor der Dwarschim
Leaniel Mondlicht - Stimme der Auenelfen
Custodias - Erzgeweihter Astraels
Caieta Ajunier - Vizekanzlerin der Baronie

Damit sich sowohl die wahlberechtigten Mitglieder des Inselrates als auch die Bürger der Baronie ein Bild dieser Kandidaten und ihrer Pläne machen können, sind diese aufgefordert am kommenden Wandeltag, den 24. Carmar, auf dem Markt der Stadt Brandenstein die Fragen des Inselrates zu beantworten sowie ihre Programme vorzustellen. Sollten Kandidaten daran nicht teilnehmen können, sind sie aufgefordert ihr Programm schriftlich zu diesem Termin einzureichen.

Der Inselrat wird dann am 26. Carmar in der Burg Brandensteins zusammentreten und die Wahl offiziell durchführen.


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Kanzler

Marnie Ruatha

_________________
Aktive Chars: Marnie Ruatha(2004 - open end) - Freifrau zu Brandenstein, Vogt der Provinz Brandenstein (ehemals Vogt des Freihafens Brandenstein, Patrizierin des Lehen Brandenstein unter der Flagge Malthust), leihweise Kanzler der Baronie Siebenwind
Sevilla Silbereich - since 2005 - Gib mir dein Geld, dein Rauchkraut, dein Bier und wir kommen gut miteinander aus!

Ratsleitung aus Leidenschaft 2005 - 2022

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 27.10.17, 00:43 
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Endtag, 27. Carmar 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein


Bellum zur ewigen Ehr,

am heutigen Tag fand die Kanzlerwahl statt. Wahlberechtigt waren und gewählt haben:

  • Ohne Sprecher, Kirche der Viere: Enthaltung
  • Vogtess Ruatha für Brandenstein: Enthaltung
  • Jarl Halvard für Westhever: Enthaltung
  • Kregror Wuchthammer für Dunquell & Dunrock: Nicht anwesend / Keine Stimmabgabe
  • Magister Schleifer für die königliche Magierakademie: Eminenz Tion Altor
  • Großmeister Ravenforth für die Ritterschaft: Eminenz Tion Altor
  • Herr Wanderstern für die Gemeinschaft der Elfen: Eminenz Custodias
  • Priesterin Lynn für die Ecclesia Elementorum: Eminenz Tion Altor


Damit wurde durch Magnifizenz Solos Nhergas der Erzgeweihte Tion Altor zum Kanzler der Baronie Siebenwind vereidigt.

Möge der Schild des Schwertherrn euch schützen.

Gezeichnet und gesiegelt

Eminenz Altor
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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 27.10.17, 01:04 
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Endtag, 27. Carmar 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein


Bellum zur ewigen Ehr,

mit Beschluss des heutiges Tages seien folgende Neuerungen innerhalb der Baronie bekanntgegeben:

Ad Primum:
Dem Kanzleramt werden mit sofortiger Wirkung drei Posten zugeordnet, welche den Kanzler und den Inselrat in ihren fachspezifischen Aufgabenbereichen beratend zur Seite stehen und verschiedentliche Aufgaben übernehmen. Diese Posten haben einen Beisitz im Inselrat, jedoch kein gesondertes Stimmrecht.

Minister für Verteidigung
Das Amt des ehemaligen Marschalls wird mit sofortiger Wirkung umbenannt in "Minister für Verteidigung". Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten des ehemaligen Marschalls werden diesem Amt übertragen. Der Minister für Verteidigung hat die zentrale Aufgabe über die Sicherung der Baronie nach innen, wie nach außen.

Minister für Zauberei
Der Minister für Zauberei und Magie hat die Aufgabe den Kanzler in allen Fragen und Angelegenheiten der Magie zu beraten. Er dient darüber hinaus als Sammelstelle für sämtliche Informationen über Dämonen und führt die Aufgabe diese Informationen zwischen der königlichen Magierakademie, der Kirche und dem Kanzleramt zu vermitteln, zum Ziel einer schnelleren und effizienteren Bekämpfung der Dämonen.

Minister für Wirtschaft
Der Minister für Wirtschaft hat die Aufgabe den Kanzler in inselübergreifenden Angelegenheiten des Wirtschaftens zur Seite zu stehen. Dazu ist die Aufgabe des Ministers für Wirtschaft sich um die Durchführung des Wandermarktes zu kümmern, ein Handelsschiff für die Baronie zu erwerben und damit den regelmäßigen Festlandhandel in der Baronie aufzubauen. Zentrale Aufgabe des Ministers für Wirtschaft ist jedoch die Sicherung des Wohlstands der gesamten Baronie. Im Rahmen dieser zentralen Aufgabe ist er Minister für Wirtschaft angehalten eigene Ideen und Vorschläge zur Sicherung und Erhalt dieses Wohlstandes zu entwickeln.


Ad Secundum:
Hiermit sei bekanntgegeben, dass der Stadt Finsterwangen und der Bruderschaft der Tardukai Verhandlungen zur Aufnahme in die Baronie Siebenwind angeboten werden.



Möge der Schild des Schwertherrn euch schützen.

Gezeichnet und gesiegelt

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 29.10.17, 23:14 
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Felatag, 29. Carmar 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein


Bellum zur ewigen Ehr,

es sei hiermit bekanntgegeben, dass die Gefahr des wütenden Feuers aus dem Ödland durch die Ecclesia Elementorum, vor allem durch den Arkadrell Hormtosh Wuchthammer, gebannt wurde.

Dem Arkadrell Hormtosh Wuchthammer sei hiermit nochmals der Dank der Baronie ausgesprochen.


Gezeichnet und gesiegelt

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 17.11.17, 19:24 
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Endtag, 17. Seker 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein


Bellum zur ewigen Ehr,

es wird bekanntgegeben, dass der einstige Wall, welcher das Ödland vom Rest der Insel abgrenzte neu errichtet wird. Er stellt dabei jedoch keine Grenze der Baronie dar, sondern dient zum Schutz der Insel.

An diesem Falkenwall wird zudem der künftige Baron- bzw. Kanzlersitz errichtet werden. Dieser Sitz wird fortan "Löwenfest" genannt werden, in Gedenken und im Dank an den Löwenorden, welcher einst dort seine Arbeit vollrichtete.

Darüber hinaus sollen alle Provinzen durch eine Hauptstraße verbunden werden.

Für all diese Errichtungen werden Handwerker aus dem Volke gesucht, welche sich dieser Aufgabe annehmen möchten um Teil von etwas Neuem zu werden, entsprechende Entlohnungen inbegriffen. Daher wird zu dieser Errichtung die Ruinen Falkensee's geschliffen und verwendet werden.

Gezeichnet und gesiegelt

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 21.11.17, 19:07 
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Wandeltag, 21. Seker 28 nach Hilgorad
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Bellum zur ewigen Ehr,

die Baronie Siebenwind lässt verkünden, dass für die Verwaltung der Ländereien nördlich des Schlachtenpasses, also die Landzunge bis zu Malorns Hafen, sowie Lilienwall ein Verwalter respektive ein Vogt gesucht wird.

Gleiches gelte für die Ländereien, welche man einst das "Ödland" nannte, einschließlich der Winzerinsel.

Hierum können sich bestehende Provinzen als auch Institutionen und Gruppierungen bewerben, welche noch keine Provinz führen.

Gezeichnet und gesiegelt

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 Betreff des Beitrags: Re: Verlautbarungen für die Baronie
BeitragVerfasst: 23.11.17, 21:19 
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Vierentag, 23. Seker 28 nach Hilgorad
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Bellum zur ewigen Ehr,

es sei bekanntgegeben, dass vorläufig die Kanzlerstube in der Burg Brandenstein zu finden ist und der Kanzler dort für Gespräche zur Verfügung steht.

Wer zu konkreten Terminen ein Gespräch wünscht, der möge bitte eine kurze Botschaft an die Wachen vor der Kanzlerstube oder dem dortigen Briefkasten mit einem Terminwunsch hinterlassen.

Schild und Schutz dem Reiche.

Gezeichnet und gesiegelt

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