Wandeltag, 21. Seker 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein
Friedensvertrag zwischen der Baronie Siebenwind und der Bruderschaft der TardukaiDieser vorläufige Friedensvertrag regelt das Verhältnis zwischen der Baronie Siebenwind (i.F. Nur Baronie genannt) und der Bruderschaft der Tardukai (i.F. Bruderschaft genannt) bis er entweder seitens des amtierenden Barons der Baronie oder von Raziel von Vandrien widerrufen wird.
1. Es gilt Frieden zwischen der Baronie und der Bruderschaft. Die Regeln und Gesetze der Vertragsparteien sind auf ihrem Grund und Boden zu achten und zu befolgen. Vorbereitungen von Angriffen auf eine der Vertragsparteien sind untersagt.
2. Die Bruderschaft wird sich an provinzübergreifenden Aktionen und Planungen der Baronie angemessen und gemäß ihrer Möglichkeiten beteiligen.
3. Die Bruderschaft verpflichtet sich jegliches Vorgehen gegen die Baronie zu unterlassen und sich bei ihren Aktionen und Planungen mit der Führung der Baronie und ihrer Institutionen abzustimmen und zu besprechen.
4. Die Bruderschaft erkennt die territoriale Integrität der Baronie an, welche sich auf die gesamte als Siebenwind bekannte Landfläche, sowie von diesen Ufern aus 20 Seemeilen in bekannte und unbekannte Gewässer hinein, erstreckt. Unbekannte oder erscheinende Landflächen sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen.
5. Die Baronie erkennt an, dass die Befestigung, welche einst als Ordensburg Tesans bekannt war und nun von der Bruderschaft besetzt ist, bis zum Widerruf des Friedensvertrags oder anderweitigen Handel in Besitz der Bruderschaft bleibt.
Gezeichnet und gesiegeltEminenz Altor
Kanzler der Baronie Siebenwind