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 Betreff des Beitrags: Regel-Erinnerungen
BeitragVerfasst: 20.12.16, 20:11 
Altratler
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Zitat:
Aloha


In der letzten Zeit kam es vermehrt vor, dass Charaktere augenscheinlich aufgrund ihrer Zauber defakto enttarnt oder in eine bestimmte Richtung zugewiesen wurden. Hier nochmal zur Erinnerung die bestehende Regel dazu:

Es ist nicht erlaubt, Magiezweige an ihren Zaubern zu erkennen/enttarnen. Ausnahme sind offensichtlich dämonische Zauber, wie Dämonenbeschwörung und niederer Betrachter.


Diese Regel besteht nach wie vor und der Support wird jede Enttarnung, die sich auf Zauber stützt die def. nicht als dämonisch zu sehen ist, für nichtig erklären und ggf. auch durchgreifen, wenn die maßgebliche Enttarnung aufgrund dessen im Spiel weiter Fortbestand hat.
MfG,
Der Support


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 Betreff des Beitrags: Re: Regel-Erinnerungen
BeitragVerfasst: 20.01.18, 01:48 
Altratler
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Da wir es nun über Monate immer wieder beobachteten.. Trotz dessen das es auch im Voicechat und auch im Discord deutlich mitgeteilt wurde.. Für ein paar Resistente nochmal zum Nachlesen:


Emotepflicht

  • Wenn man mit seinem Char Handlungen ausspielt, die die Engine für andere nicht sichtbar machen kann, sollen dafür Emotes verwendet werden. Engine Handlungen müssen mit Emotes eingeleitet oder begleitet werden.
  • Kämpfe müssen vom Angreifer mit Emotes eingeleitet werden. Bevor der erste Engineangriff erfolgt muss eine Reaktion des Gegners erkennbar sein (Kampfhaltung, Vorbereiten eines Zaubers, erwiederndes Emote…)
  • In den darauf folgenden Kampfhandlungen gilt die Erlaubnis Emotes auch „nachzureichen“. Die Hektik eines Enginekampfes erlaubt es nicht immer die passenden Emotes bereit zu stellen, daher ist es ausdrucklich erlaubt, die Taten nachzuemoten. Sowohl engine Angriffe als auch Zauber fallen unter dieses Regelung.
  • Dies gilt für PvP und auch PvE Situationen, auch beim „Moschen“ soll ein Mindestmaß an Rollenspiel erfolgen
  • Es muss allerdings nur dann emotet werden, wenn andere Chars in Sichtweite sind. Wenn man alleine ist, muss nicht emotet werden, es sei denn die Handlung ist zum Nachteil anderer Spieler (Einbruch, Vandalismus usw.).
  • Powergaming (Steigerung der Ausbeute an XP oder Items über das normale Maß hinaus, ohne rollenspielerischen Hintergrund) bleibt davon unabhängig verboten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Regel-Erinnerungen
BeitragVerfasst: 14.03.18, 17:53 
Altratler
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Die für 500 Dk herstellbaren NPC-Kategorie-Beutel sind NICHT dazu da, als normaler Behälterersatz zu fungieren. Wer damit erwischt wird, bekommt auf die Finger.
Diese Beutel sind ausschließlich zur Bestückung der HandelsNPC da.


XynxNet hat geschrieben:
In der Schneiderherstellung taucht unter 'sonstiges' ein neues Item auf: 'NPC-Kategorie - OG-Item'
(Ehemalige Händler kennen das Item schon.)

Das Item ist ein Beutel und dient dazu, die Waren eines Vendor zu kategorisieren/sortieren.
Beispiel: Alle Werkzeuge sollen unter dem Punkt 'Werkzeuge' angeboten werden. Ihr stellt euch das Item 'NPC-Kategorie - OG-Item' her, benennt es 'Werkzeuge' und legt es in den Vendor. Dann könnt ihr Eure Waren unter der Kategorie 'Werkzeuge' anbieten.

Das Item ist mit Herstellungsskill 0 herstellbar und benötigt 500dk als Rohstoffe. Es ist ein reines OG-Item und wird demnächst durch einen Befehl ersetzt.

Wer es außerhalb eines Vendors benutzt, muss mit einer kommentarlosen Löschung des Beutels samt Inhalt rechnen.

[Tante Edit von Marnie]
Zitat:
Wie richte ich nun den Vendor ein?
* NPC-Kategorie - OG Item" für 500 Dukaten erstellen
* den Beutel entsprechend umbenennen mittels "Gravurbesteck" vom Feinwerker (z.B. Waffen, Kleider, Obst und Gemüse usw.)
* den Beutel nun in deinen Vendor packen (Doppelklick auf Vendor, seine Tasche öffnen, Beutel in die Tasche legen)
* Items die du verkaufen willst, ziehst du nun einfach auf deinen Vendor und es erscheint eine Liste mit den verschiedenen Kategorien, die du per Beutelbezeichnung benannt hast
* Wähle die passende Kategorie aus und nun kannst du für jedes Item deine Preise festlegen
* bei gestapelten Items zählt der Preis je Item, das man aus dem Stapel kauft


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 Betreff des Beitrags: Re: Regel-Erinnerungen
BeitragVerfasst: 2.05.18, 16:45 
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Zitat:
Werte Spieler,

wir, das Supportteam (früher bekannt als Hüter), haben uns am Sonntagabend zusammengesetzt um ein paar Themen zu besprechen.
Ebenso dabei waren Solos & Marnie ,was ganz gut war, denn so konnten Punkte die wir nicht entscheiden konnten dann doch direkt entschieden werden.

Eines der Themen das besprochen wurde : Dungeontouren oder auch bekannt als Moschtouren

Da es unterschiedliche Sichtweisen des Supportteams gab, haben wir Folgendes entschieden und sind nun wieder auf einem Stand, den wir euch hiermit auch bekannt geben wollen :

Moschtouren sind mit einem Event oder dem normalen Ingame Geschehen gleichzusetzen, es ist keine Ogame Sache.
Jede Regel greift daher genauso wie sonst Ingame oder auch bei Events.
Die einzige Ausnahme ist, wenn man alleine unterwegs ist, ab zwei Personen ist die Ausnahme nicht mehr geltend (siehe allgemeines Regelwerk auf der Homepage!).
Beispiele:
- Emotepflicht in allen Situationen, wenn es die Zeit nicht erlaubt muss nach emotet werden.
- Enginetod bedeutet das der Spieler nicht mehr fähig ist zu Kämpfen bis der entsprechende Timer abgelaufen ist, oder er durch einen anderen Spieler Engine geheilt wurde, was natürlich auch emotet werden muss.
- Beschworene Kreaturen können von einem enginetoten Spieler solange noch benutzt werden wie es die Spieltechnik erlaubt.
- Das An- und Ablegen von Rüstungen für Heilungszwecke muss emotet werden.
- Das Nutzen von Tränken muss emotet werden.
- Makros die der NPC Navigation dienen( xxx halt, xxx komm, xxx angreifen usw.) sind erlaubt. Jegliche anderen emote-Makros sind weiterhin verboten.
- Item Übergaben und Item Aufnahmen (nicht Autoloot) müssen in Emotes angerissen werden werden.

Das sind so die üblichen, verdächtigen Sachen die immer wieder auffallen und daher haben wir sie mal aufgelistet.
Wir bitten um Umsetzung da wir weiterhin ein anspruchsvoller Shard sein wollen.

Es grüßt

Euer Spielsupport


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 Betreff des Beitrags: Re: Regel-Erinnerungen
BeitragVerfasst: 27.10.18, 14:34 
Altratler
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Werte Mitspieler,

Bitte lest euch am Besten den Leitfaden nochmal durch und wir legen euch dringlichst nahe sich an die gegebenen Regelungen zu halten. Diverse Anträge werden nur in absoluten Ausnahmefällen direkt genehmigt.

Zitat:
Konsequenzen im Rollenspiel (Bestrafung, Brandmarkung, Verstümmelung und RP-Tod)

Die hier beschriebene Regel tritt nur in Kraft, wenn der Spieler des zu bestrafenden Charakters nicht schon freiwillig sein Einverständnis für bestimmte Konsequenzen gibt und/oder eine Kommunikation zur Problemlösung nicht mehr möglich ist. In erster Linie sind die Spieler selbst dafür verantwortlich, in gegenseitiger Fairness, auch ohne Hilfe des Staffs, im Spiel Konsequenz zu üben und anzunehmen. Bei gegenseitigem Einverständnis von Bestrafungen (Brandmarkung, Verstümmelung oder sogar RP-Tod) reicht ein einfacher Antrag oder Hinweis der Ausführung an den Rat.

Wichtig für euch ist, dass wer eine IG Konsequenz in Form der Bestrafungen anstrebt, dass diese von der Gegenfraktion auch für die verantwortliche Person der durchgeführten Bestrafung gefordert und umgesetzt werden kann. Prinzip: Auge um Auge.
Beispiele, wann ein Antrag zur Brandmarkung, Verstümmelung oder RP-Tod gerechtfertigt scheint:

Der Charakter hat sich durch sein Handeln wiederholt und unbedacht in Gefahr gebracht.
Kerkerhaft, Stockhiebe oder andere rollenspielerische Bestrafungen zeigen keinerlei Auswirkung auf das Rollenspiel des Bestraften und Taten wiederholen sich.
Erst wenn eine Brandmarkung und Verstümmelung des Charakters weiterhin keine Auswirkungen zeigt und/oder offenkundig gegen jegliche Spiellogik gehandelt wird, ist ein RP-Tod Antrag möglich

Brandmarkung (Einen ig „Hilferuf“ an den Staff in allgemeiner Rubrik absetzen)

Der Charakter wird nach erfolgtem Rollenspiel der Brandmarkung für alle Spieler sichtbar gekennzeichnet (z.B. „Brandmarkung: Zeichen der Viere auf der Stirn“ „Brandmahl: „P“ für Pirat“ usw.)
Eine Brandmarkung kann frühestens nach 3 Monaten durch Rollenspiel bei einem Heiler entfernt werden. Nach 6 Monaten kann sie per ingame Eventanfrage ohne Rollenspiel entfernt werden

Verstümmelung (Eventticket erstellen)

Brandmarkung muss bereits erfolgt sein; der Charakter wird nach erfolgtem Rollenspiel für alle Spieler sichtbar verstümmelt gekennzeichnet
Eine Verstümmelung kann Engineauswirkungen haben (z.B. wenn Hand ab, kann Schildhand usw. geblockt werden) und MUSS im Rollenspiel logisch dargestellt und danach gehandelt werden
Eine Verstümmelung kann nach frühestens 6 Monaten per Eventanfrage mit Aufwand (z.B. Magierritual) teilweise, oder ganz aufgehoben werden

RP-Tod (Ratsticket erstellen)

Verstümmelung muss bereits erfolgt sein; in besonderen Ausnahmefällen kann ein RP-Tod auch ohne Verstümmelung/Brandmarkung erfolgen
Wurde ein RP Tod genehmigt hat dies die Löschung des Charakters zur Folge. In solchen Fällen wird ein Exp-Ersatz von 75% gewährt, jedoch maximal 750.000.

Wenn Staffsupport benötigt wird, ist ein Ticket mit folgenden Punkten an das Eventteam/den Rat zu erstellen

Name des zu bestrafenden Charakters. Ist dieser nicht bekannt, dann Koordinaten des Vorfalls wegen dem der Charakter bestraft werden soll.
Datum, Ort und grobe Uhrzeit des Vorfalls wegen dem der Charakter bestraft werden soll.
Die genaue Schilderung des Vorfalls wegen dem der Charakter gebrandmarkt, verstümmelt oder RP getötet werden soll.
Welche Alternativstrafen wurden wann bei dem zu bestrafenden Charakter vorgenommen?


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