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Mit der Verhängung des Kriegsrechtes treten in Brandenstein folgende Bekanntmachungen in Kraft.
Angebracht an der Aussenmauer des Hafenkontor hängt ein Plakat:
"AUSRUFUNG DER BÜRGERMILIZ
BÜRGER BRANDENSTEINS!
Mit sofortiger Wirkung wird in Brandenstein die Bürgermiliz ausgerufen. Jeder waffenfähige Bürger hat sich bei der Wache zu melden und sich der Miliz anzuschließen. Angehörigen der Miliz ist das Tragen einer Waffe gestattet, sie verfügen jedoch über keinerlei Weisungsrecht und haben sich den Befehlen der Wachoffiziere und Würdenträger unterzuordnen. Oberste Befehlshaber sind der Patrizier und der Hauptmann der Wache sowie die Oberen des Bundes der Tapferen. [D]Es ist anzumerken, dass kein Kriegsrecht über der Stadt herrscht, da es noch nicht von der Ritterschaft ausgerufen wurde. Einzig die Bürgermiliz wurde ausgerufen. [/D]
Langenbriehl Patrizier"
Eine zweite Mitteilung ist an einem Schild am Kai befestigt.
"ALLE SCHIFFE SIND FÜR DIE DAUER DES KRIEGSRECHTES BESCHLAGNAHMT."
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