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Neuerlich wird ein Schreiben an der Lehensverwaltung abgegeben, auch jenes ist mit dem Zeichen Gerdenwalds gesiegelt und ganz offensichtlich an Hochwohlgeboren von und zu Wegekreuz selbst gerichtet
"Ihrer allerheiligsten Majestät zum Grusse, Hochwohlgeboren von und zu Wegekreuz,
Euer Erscheinen soeben hat uns zutiefst geehrt, da jedoch Eure Zeit recht knapp bemessen schien, befleissigen wir uns auf diesem Wege, nochmals die Zusammenhänge der Zuständigkeit der Garde zu erläutern.
Es ist dergestalt geregelt, das sämtliche militärische und exekutive Gewalt von der Ritterschaft, in deren Vertretung von den braven Mannen des Lehensbanners ausgeht. Dies sei ausdrücklicher Wunsch der Krone.
Weiterhin ist ausdrücklich geregelt, das die Verfolgung und Aufklärung von Verbrechen etc. bei den offiziellen Organen anzuzeigen und zur Verfolgung zu bringen sind. Bislang war hierfür die Stadtwache zuständig, nach deren Dienstunterstellung an das Banner ist auch nämliche Zuständigkeit an unser treues Lehensbanner ergangen.
Die Zuständigkeit der Garde erstreckt sich bislang, auch dies sei von der Krone, in Einvernehmen mit Graf McKevin, unserem Lehnsherrn, und ihro Gnaden, unser aller höchst geschätztem Baron Friedward von und zu Gerdenwald, geregelt, das unsere Mannen den Schutz von Leib und Leben der Angehörigen und Bediensteten des Hauses Gerdenwald übernehmen, sowie den Schutz derer Liegenschaften im Bedarfsfalle, weiterhin den Transport der für Gerdenwald und die Krone vorgesehenen Gelder und die Aufklärung von Verbrechen gegen das Haus Gerdenwald und dessen Bediensteter.
Natürlich steht die Garde jederzeit als militärischer Entsatz bei Bedarf und Anforderung den Truppen unserer allerheiligsten Majestät zur Seite, hierüber bestehet keinerlei Zweifel.
Ebenso ist es richtig, das Ihro Gnaden uns in Eurer Anwesenheit, Hochwohlgeboren von und zu Wegekreuz, anwies, Euch innerhalb eines gewissen Rahmens zu unterstützen.
Jedoch kann eine solch umfangreiche und grundlegende Aufgabe, wie der Schutz der kompletten Lehensverwaltung, der im Sinne der Anweisungen der Krone in die Zuständigkeit des braven Lehensbanners fiele, nur in Absprache mit Ihro Gnaden selbst und dem militärischen Oberbefehlshaber, namentlich Graf McKevin, erfolgen.
Selbstverständlich würde die Garde dem ohne zu zögern folgen, doch bitte ich Euch um Euer geschätztes Verständnis, das obige Absprache erfolgen muss, dies auch aus Gründen der Rechtssicherheit.
In der von Euch genannten Angelegenheit der neuerlichen Beschädigung Eurer Schreibstube und der daraus evtl. abzuleitenden Gefahr für Leib und Leben spreche ich nochmals dringend meine Empfehlung aus, die Schreibstube baldigst besser zu sichern, oder aber Euch bis zur Klärung der Regularien in die sicheren Mauern der Burg zurück zu ziehen.
Wir werden Ihro Gnaden natürlich umgehend von Euren Wünschen in Kenntnis setzen.
Unterthänigst
Im Namen der Garde
In Vertretung des Hauptmannes
Thorm Sarek
Leutnant der Garde"
[Schreiben wurde IG überstellt]
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