Siebenwindhomepage   Siebenwindforen  
Aktuelle Zeit: 18.07.25, 09:34

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Aushang am Turm des Falkenseer Marktplatzes
BeitragVerfasst: 11.11.05, 15:32 
Bürger
Bürger

Registriert: 1.05.03, 16:49
Beiträge: 390
Wohnort: From Hell
Dem König und den Alerwürdigen zur Ehr' Bürger!


Hiermit erkläre ich , Ida Oberwaidfrau der Barosnfrostverwaltung , die angebliche Abschaffung des Jagdscheins als böses Gerücht.

Es sei weiterhin von nöten eine Jagdschein zu erwerben , da eine Weisung des Barons nie bei uns eintraf , die Forstverordnung zu ändern.

Jeder Nichtadlige der ohen Jagdschein bei Jagd oder Verkauf von Leder und Fell ertappt wird habe mit hohen Bussgeldern zu rechnen.

Ida
Oberwaidfrau der Baronsforstverwaltung
*Das Siegel des Oberwaids sowie das der Forstverwaltung prangern auf dem Pergament*


*Knapp daneben hängt eine ABschrift der Forstordnung*




[OOC: Wenns geht bitte oben festmachen]


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.11.05, 16:29 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 18.09.05, 20:45
Beiträge: 29
*ein kleiner Zettel is darunter angeheftet*

Zum Gruße,

vielleicht solltet ihr euch etwas einiger werden, da mir Oberjäger Isgrim höchstpersönlich bestätigte, das der Jagdschein fortan nicht mehr von Nöten sein wird. So dies wirklich ein Gerücht ist, wurde es von dem Oberjäger Isgrim eingebracht.



*unten an in etwas größerer Schrift*
Vitama möge euch eure Morde vergeben


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.11.05, 16:45 
Altratler
Altratler

Registriert: 12.09.02, 14:09
Beiträge: 3882
Ein weiteres Schriftstück ist darunter angebracht, darauf ist mit feiner, sauberer Handschrift folgendes geschrieben:

Die Abschaffungs der Jagdscheine ist eine von seiner Gnaden Baron Friedward von Gerdenwald hochpersönlich erwünschte Tatsache.

Jeder Freie und Bürger Siebenwinds darf in den Wäldern der Insel auf die Jagd gehen, sofern er sich auf das fachgerechte Ausnehmen der Tiere versteht.
Er hat mit keinerlei Bussgeldern zu rechnen.

Eine Ausnahme hiervon bilden das von der Forstverwaltung in Einvernehmen mit seiner Gnaden des Barons festgelegte edle Wild.
Für die Jagd auf dieses ist eine Genehmigung der Forstverwaltung von nöten. Wer bei der Jagd auf dieses ohne die Genehmigung erwischt wird, hat mit Strafe zu rechnen.

- Jan Findrell
Sekretär seiner Gnaden des Barons von Gerdenwald

*darunter prangt das Siegel des Barons*


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 12.11.05, 15:24 
Bürger
Bürger

Registriert: 1.05.03, 16:49
Beiträge: 390
Wohnort: From Hell
*Der Zettel fehlt wohl jetzt*

*darfür scheitn ein Brief am Wohnort des Sekretär abgegeben wordne zu sein*

Geehrter Herr Findrell ,

Wenn es der Wunshc des Barons gewesen sein mag dann möge er unsere Instution Weisung dafür geben.

Denn ohne jene Weisung seiner Durchlaucht sei eine Änderung nicht möglich.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.11.05, 22:06 
Altratler
Altratler
Benutzeravatar

Registriert: 23.09.03, 18:36
Beiträge: 1165
*zu Anfang des achten Hellzyklus zieht ein braungekleideter Nordmann an der Seite seines Pferdes einen Anschlag aus der Tasche und heftet ihn an den Mittelpfeiler des Marktes in Falkensee. In groben, keilartigen Buchstaben darauf zu lesen:*

Forstgesetze

Hver Goden dej Ehr,

et gelten hiyrmit hver folgenden neuen Jagdgesetze als von Baron och Ridder angegeben:
  1. Jeder, der sich uf dat jagdgerechte Erlegen och Versorgen von Wild jeglicher Art von Niederwild och Hochwild versteht, darf in hver Wäldern der Insel diese Tiere jagen och erlegen. Wat jagdgerecht bedeutet, kann bei Forstverwaltung och Jägergilde nachgefragt werden.
  2. Jeder, im besondren hver Mitglieder von hver Forstverwaltung, set angehalten, unsachgerechte Jagd och uffälliget Jagdverhalten zu melden.
  3. Von hver ersten Regelung usgenomm sind ab jetz hver Tiere dej Edelwild. Hierzu gehörn wie zuvor Silberrückenrehe, Silberhirsche, Weißwölfe, Höhlenwölfe, Höhlenbären, Eis- och Polarbären.
  4. Jagd von Edelwild wird nur unter Besitz enes gültigen Jagdscheins usgewiesenen Jägern erlaubt.
  5. Jagdscheine können gegen Prüfung och Gebühr nach wie vor bei Forstverwaltung oder Jägergilde gemacht werden. Hiyr wird wie zuvor och allgemeinet Jagdwissen och praktische Anwendung verlangt.
  6. [d]Alte Jagdscheine zur hohen Jagd behalten ihre Gültigkeit och gelten ab jetz als Jagderlaubnisse für Edelwild.[/d]Alte Jagdscheine besitzen keine Gültigkeit mehr. Für die Jagd auf edles Wild muss nunmehr eine eigene Erlaubnis eingeholt werden!
Soondag 19. Nebelung, 19. n.W.
Gilfjur Sorenson, Jagdausbilder Jägergilde

Sir Caeden Ecanas zu Siebenwind


Zuletzt geändert von Gilfjur: 18.11.05, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de