Folgende Regel tritt ab heute in Kraft und sei hiermit verkündet;
Zitat:
Für Überfälle (Raub und Wegelagerei) in Städten, Ortschaften und Rassensiedlungen gelten die zeitlichen Beschränkungen des Einbruchs, sowie den dort ausdrücklich genannten Zeiten.
Montag bis Donnerstag 17 bis 23 Uhr
Freitag und Tage vor Feiertagen 17 bis 24 Uhr
Samstag 13 bis 24 Uhr
Sonn- und Feiertags 13 bis 23 Uhr
Ausserhalb dieser Zonen ist die Wegelagerei jederzeit erlaubt.
Dabei zu beachten gilt, das nur die Zeiten geändert worden sind, unverändert bleibt das Regelwerk des Diebesleitfaden.
- Der Rat -