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Stadtverordnung
Die Stadt Falkensee tut hiermit allen Bewohnern folgende Verordnung kund:
§1 Lehensvasall und oberste Instanz der Stadt Falkensee, nach König und Graf, ist der von seiner Durchlaucht, dem Grafen, ernannte Ritter. Alle Verordnungen, Erlässe und Gesetze gehen vom Lehensvasall zu Wasserwall-Falkensee aus. Zur Zeit übt jenes Amt Sire Fedral Lavid, H.d.F. aus.
§2 Der Lehensvasall zu Falkensee behält sich vor, die Stadtverordnung im Ganzen oder in Teilen bei Bedarf zu ändern.
§3 Im Sinne einer gerechten, zum Wohle der Stadt gereichenden Verwaltung, stehen dem Lehensvasall einer oder mehrere Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter zur Seite.
§4 Die Ernennung und Entlassung der Lehensverwalter, Finanzmagistrate und Liegenschaftsverwalter obliebt dem Lehensvasall zu Falkensee.
§5 Die Haus-/Acker-/Pachtland-/Gattervergabe innerhalb des Provinzlehens Wasserwalls erfolgt über die Liegenschaftsverwalter, respektive den Lehensvasall.
§6 Jegliche Gatter-, Acker-, Land- oder Hausaneignung ohne die Genehmigung der Liegenschaftsverwalter ist verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
§7 Häuser/Äcker/Pachtland/Gatter verbleiben Besitz von Stadt und Krone. Eventuelle Um- oder Ausbauten sind bei der Liegenschaftsverwaltung, respektive dem Lehensvasall zu beantragen.
§8 Für jegliches Haus und jegliches Gatter ist eine Miete, respektive Pacht auf zu bringen, welche sich nach Größe und Lage richten und jeden Mond erhoben werden.
Zusätzlich werden Geschäfte mit dem Zehnt belehnt. Dieser kann wahlweise in Gold oder Erzeugnissen aufgebracht werden.
Äcker werden in Erntezeiten mit dem Zehnt belehnt, so der Ertrag nicht in einem Geschäft der Stadt gehandelt und somit bereits mit dem Zehnt belehnt ist.
Die Stände des Marktes werden zum Anregen des Handels nicht mit dem Zehnt belehnt, sofern nicht ein Markttag einberufen wurde.
§9 Mieten, Pachten und der Zehnt sind alle zwei Monde zu entrichten. Die Entrichtung erfolgt ausschließlich beim Lehensvasallen oder dem Finanzmagistraten, jeweils für mindestens zwei Monde im vorraus.
Der Zehnt ist ausschließlich beim Lehensvasallen oder Finanzmagistraten pünktlich möglichst unaufgefordert abzuliefern, jeweils für die zwei voran gegangenen Monde.
§10 Häuser, Gatter und Äcker können von der Pacht, respektive dem Zehnt befreit werden. Dies betreffe vornehmlich Einrichtungen der Krone und der Kirche.
Weitere Pachtbefreiungen sind beim Lehensvasall zu beantragen.
§11 Die Mieter eines Hauses haben dafür Sorge zu tragen, daß die Wege zu ihren Häusern von Schnee und Unrat befreit bleiben.
§12 In Gattern ist die Haltung von gefährlichen Tieren untersagt. Ferner sei die Haltung von Groß- und Kleintieren in einem einzigen Gatter unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
§13 In einem jedem Gatter sei jedem Pferd, Maultier, Ochsen, sowie jeder Kuh eine Weidefläche von vier Rechtsschritt zu zu bemessen, jedem Tier das nicht größer als eine Ziege ist zwei Rechtsschritt.
Die Stadt behält sich aus Gründen der Eindämmung von Seuchen vor, Tiere, deren Weidefläche sich mit der anderer überlappt, aus dem betreffenden Gatter zu entfernen.
§14 Bürger der Stadt Falkensee kann ausschließlich werden, wer ein Haus in der Stadt gemietet oder erbaut hat und/oder mit dem Mieter des Hauses direkt verwandt und in selbigem wohnhaft ist.
Bürgerbriefe werden durch den Liegenschaftsverwalter ausgestellt.
§15 Zusätzlich zu den Rechten der Bürger nach Art. 12 Constitutio Siebenwind gewährt die Stadt Falkensee ihren Bürgern nachfolgende Rechte:
§15.1 Ein jeder Bürger habe das Recht auf eine Anhörung durch den Lehensvasallen, so er sich eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne des Codex Criminalis schuldig gemacht habe. Diese hat binnen 5 Tagen nach Urteilsverhängung zu erfolgen, der Bürgerbrief wird für diese Frist eingezogen und die Strafe bis zur Anhörung ausgesetzt. Kapitalverbrechen und Urteile, die von Angehörigen der Ritterschaft oder im Verlaufe eines gerichtlichen Verfahrens verhängt werden, bleiben hiervon unangetastet.
§15.2 Einem jeden Bürger sei es gestattet, sein Anwesen mit Hilfe von Leibwächtern zu schützen. Innerhalb dieser sowie in einem Umkreis von 5 Schritten um die Eingänge seien jene von allen Rüstungs- und Waffengesetzen ausgenommen.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Recht jederzeit befristet oder auf Dauer zu widerrufen.
Ferner kann dieses Recht durch jeden Angehörigen der Ritterschaft, sowie durch Offiziere und Unteroffiziere des Lehensbanners Siebenwind und ferner durch Offiziere und Unteroffiziere der Baronsgarde des Hauses von Gerdenwald befristet widerrufen werden.
§16 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Bürgern, deren Verhalten durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlung gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis nicht dem eines Bürgers entspreche, das Bürgerrecht in der Stadt Falkensee befristet oder auf Lebenszeit zu entziehen.
§17 Der Lehensvasall der Stadt Falkensee behält sich vor, Freie, die auffallen durch unsittliches Betragen, Zuwiderhandlungen gegen das Wohl der Stadt, Verbrechen oder mehrmalige Vergehen im Sinne des Codex Criminalis, befristet oder auf Lebenszeit des Lehens Wasserwalls zu verbannen.
Dem Verbannten bleiben 8 Zyklen, um die Grenzen des Lehens zu verlassen, hiernach gelte er fürderhin im Lehen Wasserwall-Falkensee als Vogelfreier.
Der Lehensvasall behält sich vor, dieses Strafmaß bei Angehörigen von Rassen und Völkern, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, zusätzlich zu verschärfen.
Der Lehensvasall behält sich in ferner vor, dieses Strafmaß auf ganze Rassen oder Völker aus zu dehnen, deren Siedlungen nicht im Lehen Wasserwall an zu treffen sind, so er Anlaß zum Zweifel an Königs- und Gesetzestreue ganzer Rassen oder Völker sehe.
§18 Das Reiten in der Stadt Falkensee ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Angehörige des Adelsstandes, des Lehensbanners Siebenwind. Und vom Lehnsvasallen gemachte Ausnahmen.
§19 Alles weitere klärt die Iuribus Siebenwind.
*Siegel der Stadt*
So geltend,
Sir Fedral Lavid
Hochmeister des Falken Lehensvasall zu Wasserwall
Der Stadtrat
Fünf Mitglieder besitzen einen festen Sitz im Stadtrat Falkensees. In regelmäßigen Abständen werden sie über die Geschicke der Stadt diskutieren und entscheiden. Mitglieder des Stadtrates sind Avaratio Mischelgrimm, Thorm Sarek, Peter Minst, Aaron Lethandor und Johann Liebig. Ihr Erkennungsmal ist der bläulich schimmernde Siegelring der Stadtverwaltung, der sie berechtigt Erläße zum Wohle der Stadt durchzusetzen und mit dem Wappen der Stadt zu siegeln.
[D]Die fünf Verwalter sind in der Stadt Falkensee und im Gesamtlehen Wasserwall den Exekutivkräften Weisungs berechtigt. Darunter fallen alle Waffentragende Verbände. Lehensbanner, Bund der Tapferen und den Millizen.[/D] [D]In ihren jeweiligen Belangen besitzen sie ein absolutes Wort, als käme es aus dem Munde des Lehensvasallen persönlich . [/D]
Alle waffentragende Verbände sind angehalten, den Bitten und Weisungen der Verwalter nachzukommen in ihren Belangen, den jene Geschehen zum Wohle der Hauptstadt.
Aaron Lethandor [Muslix]
- allgemeine Stadtangelegenheiten
- Bautrupps. Bauangelegenheiten und Stadtplanung
- Designfragen]
Parodin Quirell [Parodin]
- Liegenschaftsverwalter
Natalya [Lorien]
- Liegenschaftsverwalter
Shiekja [Iona]
- Leiterin des Hospizes zu Falkensee
Fich Linds [Fich]
- Sekretarius der Stadt Falkensee
Abu Dajin [Raban]
- Sekretarius der Stadt Falkensee
Respekt der Verwaltung ist gehorsam dem Lehen und somit Ehre dem König.
Sir Fedral Lavid
Hochmeister des Falken
Lehensvasall zu Wasserwall
Höret Bürger Falkensees!
Hiermit ist ein jeder Pächter aufgefordert innerhalb eines Mondes die Verwaltung darüber in Kenntnis zu setzen, auf welchen Namen das Haus gepachtet ist und ob es als Laden oder Wohnhaus genutzt wird.
Grund hierfür ist die vom Lehen geplante Anpassung der Pachthöhen in diesem Jahr.
Ein jeder der selbst die Erbauung seines Hauses finanzierte habe das der Verwaltung ebenfalls mitzuteilen, da dies einen Pachtnachlass bedeutet.
Die Verwaltung wird jedoch genau überprüfen, ob die Person wirklich den Bau des Hauses finanzierte.
Wer sich nicht innerhalb eines Mondes schriftlich oder persönlich bei der Verwaltung meldet, dem droht die Pfändung des Hauses,
*auf dem Pergament prangt das Wappen des Lehens Wasserwall*
Natalya und Fich Linds
Stadtkonsule Falkensees
Bauverodnung Falkensee
hiermit erlasse ich Aaron Lethnador zum 8. Carmer 16 nach Hilgorad Kraft meines Amtes als Baumeister der Stadt Falkensee die folgende Bauverordung mit Unterstützung des Stadtrates Falkensee und des Lehnherren zu Wasserwall Hochmeister der Falkenritter Ferdal Lavid.
§1 Bauerlaubniss
§1.1 Erteilung der Bauerlaubniss
Jeder Bau der von Bürgerhand durchgeführt wird muss zuvor dem amtierende Baumeister der Stadt Falkensee vorgelegt und von diesem genehmigt werden.
§1.2 Aufhebung der Bauerlaubniss
Dem Baumeister ist es jeder Zeit gestattet eine Bauerlaubniss kurzfristig aufzuheben.
§2 Bauarten
§2.1 Baumatrialien
Im Sinne eines einheitlichen Stadtbildes ist bei Planung und Bau darauf zu achten, dass nur bestimmte Materialien erlaubt sind. Im Erdgeschoss seien nur Ziegelstein verschiedner Stärken zulässig. In allen oberen Geschossen nur Fachwerkbauten oder Holzverschläge. Eine Ausnahme bildet das Felaviertel, hier ist auschliesslich Fachwerk in dem oberen Stockwerken zu verwenden.
§2.2 Bauhöhe
Es sei nicht gestattet vollwertige Stockwerke höher oder auf gleicher Ebene wie die Wachgänge der Mauern zu errichten. Ausnahmem bilden hierbei nur kleinere Ärkerräume, Dachböden und kleinere Dachterrasen.
§2.3 Gatter und Stallungen
Aufgrund der Lärm- und Geruchbelästigung sind innerhalb der Stadtmauern keine Gatter oder offene Stallungen gestattet. Ausserdem sind Anbindepflöcke für Pferde so anzubringen, dass daran angebunde Pferde nicht die Straßen versperren.
§3 Umbauten
Alle Umbauten innerhalb oder ausserhalb von Häusern, sind durch den Baumeister zu genehmigen.
Aaron Lethandor
- Baumeister zu Falkensee -
Sire Fedral Lavid
- Lehensvasall zu Wasserwall -
Folgende Meldungen werden erwartet:
Tempelviertel:
Hausnummer 4
[D]Hausnummer 6[/D]
Hausnummer 8
Hausnummer 9
Hausnummer 10
Marktviertel:
[D]Hausnummer 12[/D]
[D]Hausnummer 16[/D]
[D]Hausnummer 17[/D]
[D]Hausnummer 18[/D]
[D]Hausnummer 19[/D]
[D]Hausnummer 20[/D]
Felaviertel:
[D]Hausnummer 23[/D]
[D]Hausnummer 24[/D]
[D]Hausnummer 26[/D]
[D]Hausnummer 28[/D]
[D]Hausnummer 30[/D]
[D]Hausnummer 31[/D]
Hausnummer 32
VITAMAVIERTEL
[D]Hausnummer 36[/D]
Hausnummer 38
[D]Hausnummer 39[/D]
Zuletzt geändert von Lorien Arden: 9.02.07, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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