Werte Vogtess,
werte Frau Gropp,
werte Verwaltung,
da sich die Haltung von Tieren und der Anbau von Nutzpflanzen wie die Weinreben des Gutes, nicht miteinander vereinbaren lassen, jedoch beides für meine Arbeit als Bäckerin von Nöten ist, möchte ich Sie bitten mir den Bau eines Gatters am Weingut zu genehmigen. Nach eingehender Betrachtung der Lage, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass südlich oder auch westlich des Gutes eine geeignete Fläche dafür ist, zumal besagter Ort eine ungenutzte Fläche ist.
Was die Bezahlung des Gatters angeht, so möchte ich euch darauf hinweisen, dass der Keller welchen ich bereits mit der ersten Pacht doppelt mitbezahlt habe, noch immer nicht von mir genutzt werden kann, da eure Arbeiter den Weg hinab versperren. Da verschiedene Einwohner Brandensteins mir versicherten sie, die Verwaltung allgemein, wäre sehr verständnisvoll. So bin ich mir sicher, Sie können verstehen, dass ich es mir finanziell nicht leisten kann, die erhöhte Miete für einen Keller zu zahlen, welchen ich nicht nutzen kann. So denke ich, ist es das Naheliegenste, wenn die Pacht für das Gatter, so denn es genehmigt wird, mit den 2000 Dukaten verrechnet wird.
Möge Tevra mit euch sein.
*säuberlich unterschrieben mit*
Lúthien Lúthabain
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