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 Betreff des Beitrags: Regularium des großen Rates
BeitragVerfasst: 1.04.07, 19:07 
Altratler
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Regularium des Großen Rates

Diese Regularium möge die Arbeit des Großen Rates lenken und vereinfachen, damit Zeit für Wesentliches, die Geschicke der Insel Siebenwind, übrig bleibt. Dazu setzt der Große Rat zu Siebenwind in eigener Befugnis folgende Bestimmungen fest:


Erstens - Regierungsrat Siebenwind

Zur schnelleren Abhandlung kleinerer Probleme, die nicht den gesamten großen Rat beschäftigen müssen, wird ein kleinerer, so genannter Regierungsrat Siebenwinds eingeführt. Die Führung dieses Regierungsrates hat der Inselpatrizier inne. Neben ihm mag es noch 4 weitere Mitglieder geben, welche vom großen Rat bestimmt werden. Der Regierungsrat Siebenwinds hat den großen Rat bei jeder Sitzung über alle Dinge zu informieren, welche er in Abwesenheit des großen Rates getroffen hat.


Zweitens - Einberufung und Einladung zu einer Sitzung

Der Inselpatrizier legt die Termine fest, zu denen der große Rat tagt. Begehren drei Mitglieder die Einberufung einer Sitzung, so hat der Inselpatrizier diesem Begehren zu entsprechen und eine Ratssitzung einzuberufen.

Zu jeder Sitzung des Großen Rates muss mindestens drei Tage vorher in schriftlicher Weise eingeladen werden. Zur Einladung gehört ebenso, dass die Tagesordnung der nächsten Sitzung mitgeteilt wird.

Unterbleibt die Einladung, so kann der Große Rat nicht tagen. Sollte auf Grund besonderer Umstände eine Einladung nicht zur rechten Zeit erfolgen können, kann der Große Rat durch eigene Erklärung trotzdem gültig tagen.

Am Beginn einer jeden Sitzung muss festgestellt werden, welche Ratsmitglieder anwesend sind. Der Rat kann nur tagen, wenn mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend ist.

Der Inselpatrizier eröffnet die Ratssitzung. Als dann verkündet er die Tagesordnung und fragt an, ob noch anderen Themen zu behandeln sind. Er entscheidet, ob zusätzliche Themen besprochen werden. Sollte dem Großen Rat die Entscheidung nicht zusagen, kann er sie nach Abstimmung aufnehmen oder ablehnen.


Drittens – Tagesordnung

Die Themen sind in der Sitzung des Großen Rates nach einer Tagesordnung zu behandeln. Es ist Aufgabe des Inselpatriziers, die Tagesordnung zu erstellen. Begehrt ein Ratsmitglied die Behandlung eines Themas, so möge er das dem Inselpatrizier rechtzeitig und schriftlich mitteilen, so dass jener es auf die Tagesordnung setzt.


Viertens – Behandlung eines Themas

Nachdem ein Thema zur Beratung aufgerufen wurde, wird zuerst derjenige sprechen, der das Thema in den Rat eingebracht hat – es kann ein Ratsmitglied oder eine andere Person sein. Er möge dem Rat mitteilen, was das Anliegen sei. Darauf hin mag die Angelegenheit in freier Rede besprochen und anschließend durch eine Abstimmung entschieden werden. Nach der Abstimmung verkündet der Inselpatrizier das Ergebnis.


Fünftens – Freie Rede

Wird zu einem Thema Freie Rede gewährt, so steht jedem Mitglied des Großen Rates das Wort zu. Um ein heilloses Durcheinander zu vermeiden, meldet jeder sich durch ein Zeichen (Handzeichen, Symbol auf dem Tisch, Wort), dass er zu sprechen begehrt. Der Inselpatrizier erteilt darauf das Wort. Es obliegt ihm auch, die Freie Rede zu beenden.


Sechtens – Abstimmungen

Ist eine Angelegenheit durch Abstimmung zu entscheiden, so gilt sie bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als angenommen. Enthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe. Der Inselpatrizier fasst zu Beginn der Abstimmung die Angelegenheit zusammen, so dass eine eindeutig zu beantwortende Frage entsteht. Beginnend an der linken Seite der Tafel (vom Patrizier aus gesehen) antwortet jedes Mitglied mit Ja, Nein oder Enthaltung. Sind alle Stimmen abgegeben, verkündet der Inselpatrizier das Ergebnis.


Siebtens –Niederschrift

Um alle Entscheidungen und wichtige Beweggründe festzuhalten, ist für jede Sitzung eine Niederschrift zu fertigen. Ein jedes Mitglied soll Einsicht in die Niederschriften erhalten.


Achtens – Ordnung im Saal

Jedes Ratsmitglied sitzt auf einem festen Platz. Der Inselpatrizier sorgt dafür, dass jedem sein Platz bekannt ist (zum Beispiel durch Namensschilder auf der Tafel). Zu jeder Sitzung erscheint jeweils nur ein Ratsmitglied – jedem ist ein Berater aus der betreffenden Gruppe gestattet. Der Berater hat zu schweigen und still im Hintergrund zu verharren.

Die Ritter der Sieben Winde, Bedienstete des Barons sowie Personal des Großen Rates sind zugelassen.

Der Inselpatrizier oder der Große Rat können die Teilnahme Anderer zulassen.



Der Große Rat möge dieses Regularium erweitern, wenn er es für nötig hält.


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