*Die Sonderausgabe 1 des Federkiel zur Brandensteiner Vogtwahl mag an verschiedenen Orten in Brandenstein und in Falkensee zu finden sein*
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SONDERAUSGABE 1 zur BRANDENSTEINER VOGTWAHL
Siebenwind, Endtag – 10. Querlar 19 nach Hilgorad
Der Redaktion des Federkiel ist es eine Verpflichtung, den Einwohnern Brandensteins über die Wahl des Hafenvogts zu Brandenstein zu berichten. Auf dass ein jeder Brandensteiner stets aktuell über die Geschehnisse bei der Wahl des Hafenvogts unterrichtet sei, wird die Redaktion des „Federkiel“ Sonderausgaben zur Wahl des Hafenvogts Brandensteins erscheinen lassen.
Die Redaktion des Federkiel
Hat der Wahlkampf schon begonnen?
Bis zum 26. Querler war der Truchsess zu Siebenwind, Ihrer Wohlgeboren Baroness Beladriell Blättertanz von Harpenstein zu Tiefenwald, kundzutun, dass man sich berufen fühle, als Hafenvogt über die Geschicke des Freihafens Brandenstein zu bestimmen und als Kandidat sich zur Wahl stellen will.
Die Truchsess zu Siebenwind forderte von jedem Kandidaten, eine Schrift zu verfassen, die darlegen soll, was man zu tun gedenke zum Wohle des Freihafens. Allein der Truchsess obliegt es nun zu entscheiden, wen sie für würdig und fähig erachtet, die Bürde zu übertragen, die mit der Würde des Amtes des Hafenvogts zu Brandenstein verbunden ist. Dieses zeigt, wie sehr es der Truchsess zu Siebenwind am Herzen liegt und von Wichtigkeit ist, dass der Freihafen Brandenstein zum Wohle der Brandensteiner Bewohner, aber auch zum Wohl des ganzen Eilandes wachse und gedeihe.
Offiziell ist noch nichts bekannt darüber, wer bei der Baroness vorstellig geworden ist, noch ist offiziell etwas verlautbart worden darüber, welche der Kandidaten die Truchsess zu Siebenwind für würdig erachtet.
Doch lassen sich schon jetzt Vermutungen anstellen, wer es anstrebt, Hafenvogt von Brandenstein zu werden. Denn der Wahlkampf hat schon begonnen, Verlautbarungen hört man in Brandenstein und die Einwohner Brandensteins fanden in ihren Häusern auch schon Schriften von Kandidaten vor, die kundtaten, was man zu tun gedenke zum Wohle Brandensteins. Gleichwohl der Federkiel sich nicht anmaßen will, der Entscheidung der Truchsess zu Siebenwind vorzugreifen, soll hier kundgetan werden die Vermutung, welche Personen sich wohl zur Wahl stellen werden. Der Federkiel vermutet, dass folgende Kandidaten sich zur Wahl stellen:
Frau Marnie Ruatha, jetzige Vogtess zu Brandenstein Hochwürden Calmexistus Salanus, Hochgeweihter des Astrael Herr Guntram Sonnacker, Wirt der Taverne „Zur Roten Seeschlange“ zu Brandenstein Herr Roald Spitzbart, Feinschmied zu Brandenstein
Der Federkiel wird in einer kommenden Sonderausgabe über diese Kandidaten berichten sowie darüber, was sie zum Wohle Brandensteins als Hafenvogt zu tun gedenken.
Das „BRANDENSTEIN-GESETZ“
Der Federkiel studierte Wahlkampf-Schriften, welche bisher in Brandenstein in Umlauf sind. Nicht im Detail wurde dieses getan, doch mit Verwunderung musste der Federkiel in einigen dieser Schriften lesen, dass man sich für ein Milizrecht für Brandenstein einsetzen wolle. Der Federkiel vermutet, dass diese Forderung nach einem Milizrecht aufgestellt wird, da man keine Kenntnis habe über das geltende „Brandenstein-Gesetz“. Der Federkiel sieht es deshalb als seine Pflicht an, die Bewohner Brandensteins über das „Brandenstein-Gesetz“ zu informieren. Da der Federkiel über eine Abschrift diese Gesetzes-Schriftrolle verfügt, ist es dem Federkiel möglich, Passagen des Gesetzestextes seiner Majestät Gesetz, welches „Brandenstein-Gesetz“ genannt wird, wiederzugeben. Verabschiedet wurde das „Brandenstein-Gesetz“ im Namen seiner Majestät am 10. Dular des Jahres 17 nach Hilgorad in Draconis, in welchem geschrieben stehen die dem Freihafen Brandenstein zu Siebenwind zugesprochenen und verbrieften Rechte. Am 12. Querlar des selbigen Jahres übergab der damalige Lehnsherr des Eilandes Siebenwind, Graf Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind, Vertretern Brandensteins im Namen seiner Majestät die Gesetzes-Schriftrolle.
In der Präambel des Brandenstein-Gesetz heißt es:
„Es ist der Götter Rat und des Königs Beschluss, dass im Reiche Galadon, die Pflichten und Aufgaben unter den Herrschern getrennt werden.
So gebe es zur einen Hand diejenigen, die sich um das Zunftwesen, den Handel und die Höhe und Eintreibung der gerechten Steuern, Pachten und Abgaben. Es sei ihre Aufgabe, sich um die alltäglichen Verwirrungen und Übertretungen des Rechtes zu kümmern und jene angemessen zu sühnen.
Zur anderen Hand seien es jene, die Boden und Bürger schützen vor fremden Mächten und inneren Unruhen. Ihnen obliegt das Verhandeln mit und das Vernichten von Gruppen, die außerhalb des galadonischen Rechtes stehen oder geschlossen dagegen vorgehen. Wann immer der Verteidigungsfall eintritt, haben sie die uneingeschränkte Herrschaft über Leib und Besitz derer im gesamten Lehen.
Aufgrund der unruhigen Lage Siebenwinds in der jüngeren Vergangenheit war eine Übernahme aller Geschäfte durch die Ritterschaft nötig und vernünftig. Gleichwohl sie alle Aufgaben zur Zufriedenheit der Krone erledigt haben, scheint es nun an der Zeit, die alte Trennung der Pflichten wieder einzuführen.
Vorerst wird dies im Unterlehen Brandenstein geschehen, welche die älteste und sicherste Siedelei des Lehens sei. Mögen die Götter dem Vorhaben gewillt und möge Siebenwind ausreichend in sich gefestigt sein, auf dass es gelinge.
Auch stehen die Rechte des Hafenvogts, welche er innehat in Brandenstein, im „Brandenstein-Gesetz“ geschrieben:
Rechte des Hafenvogts in Brandenstein:
I. Das Festlegen von Mindest- und Höchstpreisen auf Waren und Dienste. II. Das Festlegen von erlaubten und unerlaubten Handelswaren. III. Das Festlegen von erlaubten und unerlaubtem Besitz oder für den Gebrauch nicht gestatteten Gegenständen. IV. Das Festlegen, wer mit welchem Gut Handel treiben darf und für welche Zeit und an welchem Ort innerhalb Brandensteins. V. Die Festlegung, wer welche Tätigkeit zum Gelderwerb oder zur Freizeit für welche Zeit und an welchem Ort innerhalb Brandensteins ausüben darf. VI. Das Festlegen, wer auf die Schätze Brandensteins die dort seien Minengut, Ackergut, Fischfang, Jagd, Viehzucht, Kräuterbeschaffung, Schur, Fischfang oder Holzfällerei rechtmäßig Zugriff hat und was jener mit dem gewonnenen Gut anstellen dürfe. VII. Das Festlegen von Kleidungs- und Rüstungsvorschriften für einzelne Gruppen wie Zünfte oder im Allgemeinen. VIII. Das Festlegen von ge- und verbotenem Verhalten, Reden und Tun. IX. Das Benennen von Strafen für Vergehen gegen jene Festlegungen seinerseits. X. Ausführung der Bestrafung für Vergehen. XI. Der Hafenvogt hat das Recht, seine Rechte I bis X an beliebig viele Bedienstete seiner freien Wahl zu vergeben.
Die Rechte VII bis XI zeigen auf, dass dem Hafenvogt zu Brandenstein durch das „Brandenstein-Gesetz“ von seiner Majestät das Recht gegeben ist, Wachsoldaten in seine Dienste zu stellen, welche für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Brandenstein Sorge tragen sollen.
Da dem Hafenvogt diese Rechte zustehen, bedarf es somit keines Milizvertrages, welchen der Vogt in Falkensee erbitten muss. So man die Präambel des „Brandenstein-Gesetzes“ noch einmal liest, ist es offensichtlich, dass es sogar wider dem Willen Seiner Majestät ist, so von dem Vogt gefordert wird, dass er um eines Milizvertrages erbitten möge, wenn er Wachsoldaten in seine Dienste stellen will.
So man die Punkte VIII bis XI betrachtet, ist es auch das Recht des Hafenvogt, allein über die Gerichtsbarkeit zu entscheiden und dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze seiner Majestät geachtet werden und Verstöße gegen diese Gesetze bestraft werden. Es obliegt dem Hafenvogt und ist sein von Seiner Majestät verbrieftes Recht, allein auch zu entscheiden, wer Richter in Brandenstein sein soll und wer in Seiner Majestät Namen und im Namen des Hafenvogt richten soll.
Es stehet dem Hafenvogt sogar das Recht zu, Gesetze zu erlassen. So ist zu lesen in dem „Brandenstein-Gesetz“, wo die Pflichten niedergeschrieben stehen, welche der Hafenvogt zu erfüllen hat: „Für jedes unter seiner Amtszeit erlassene Gesetz und jede Verordnung trägt der Hafenvogt die Verantwortung.“
Selbst in kirchlichen Belangen stehet dem Hafenvogt ein gewisses Maß an Entscheid als verbrieftes Recht zu. So heißt es dazu im „Brandenstein-Gesetz“:
„Wie in allen Teilen der Königslande, ist der Glaube an die Viere, die uns alle schützen, die schützenswerteste und edelste aller Glaubensrichtungen. Ihren Vertretern soll Gehör geschenkt werden und Gewalt in Wort oder Tat gegen sie ist untersagt. Alle weiteren Rechte mögen mit dem Hafenvogte ausgehandelt werden.
Mit den Übrigen, die andere Götter verehren, soll verfahren werden, wie es dem Hafenvogte sinnvoll erscheint. Es sei jedoch gemahnt, dass Siebenwind äußerst viele Völker auf kleinem Raum beherbergt, was eine gewisse Aufgeschlossenheit wertvoll macht.
Die Wahnsinnigen und Mordwoller des Ungenannten sind selbstverständlich, wie überall in Galadon, bei Entdeckung zu erschlagen, auszutreiben oder der Kirche der Viere auszuliefern.“
Es zeigt sich, dass es Seiner Majetät Wille ist, dass dem Hafenvogt Vieles übertragen werde, über welches allein er entscheiden soll, auf es sein Handeln zum Wohle Brandensteins und zum Wohle des Eilandes Siebenwind gereiche. So kann man nur hoffen, dass zum Hafenvogt gewählt wird, der sich für dieses Amt als würdig erweise.
Hetze wider Brandenstein im Namen der Kirche der Heiligen Viere?
Erst jetzt ist dem Federkiel eine Schrift zugespielt worden, welche wohl just zu kurz nach jenem Tag in Falkensee als auch in Brandenstein auftauchte, an dem die Truchsess die Neuwahl des Hafenvogt zu Brandenstein kundtat.
„RÜSTET EUCH ZUM KREUZZUG GEGEN DAS BÖSE – IHR GLÄUBIGEN“
Unter dieser Überschrift ist in dieser Schrift viel Sonderbares zu lesen. So stehet in dieser Schrift geschrieben, dass Seine Majestät nicht davor gefeit ist, den von Dämonen eingeflüsterten Irrtümern zu erliegen und andere gar schreckliche Dinge, die man wohl mit Fug und Recht als Ketzerei anprangern muss.
Weiter kann man in dieser Schrift lesen, dass ein Kind in der Kapelle zu Brandenstein gefoltert und geopfert worden sein soll; weiter ist in dieser Schrift zu lesen, kaum mag man trauen seinen eigenen Augen, dass Geweihte, die vom Wahn besessen, diese Freveltat begangen haben sollen.
Doch nicht genug dieser unglaublichen Worte, findet sich ein Bild auf dem Pergament, welches diese frevlerische Tat wohl darstellen soll. In der Mitte des Bildes sieht man ein Kind, welches von um das Kind herumstehenden Männern gefoltert wird. Wenn man das Bild genauer betrachtet, erkennt man, dass einige dieser Männer in den Ornaten der Heilligen Vier Orden gewandet sind und wohl Geweihte der Heiligen Vier Orden sein sollen. Weitere Personen sieht man in diesem Bild um die Geweihten herumstehen, welche wohl Bürgers- und Kaufleute darstellen sollen. Und die Gewande dieser Bürgersleute sind denen gleich, wie sie in Brandenstein getragen werden. Einer in der Tracht, wie sie die Honoratioren Brandensteins tragen, andere mit einer Kopfbedeckung, wie man sie in Brandenstein zu tragen pflegt.
So ist es offensichtlich, dass in der Überschrift mit dem Bösen wohl Brandenstein gemeint ist und die Bewohner Brandensteins. Da der Ordo Astrael in Brandenstein zu finden ist, liegt die Vermutung nahe, dass mit den Geweihten, die das Bild darstellt, die Geweihten des Ordo Astrael gemeint sind.
Wie der Federkiel sich überzeugen konnte, ist diese Schrift am Tempel der Heiligen Vier in Falkensee angebracht und hängt dort noch immer. Der Federkiel fragt sich, ob ermittelt wurde , wer solch schändliche Schrift niedergeschrieben hat? Warum wird solch Schrift am Tempel zu Falkensee geduldet und warum wurde diese Schrift nicht schon längst entfernt?
Ist es gar doch kein Zufall, dass diese Schrift zu finden war just an dem Tag, als bekannt wurde, dass Brandenstein einen Hafenvogt wählen soll? Ist es gar so, dass es im Namen der Kirche der Heiligen Viere in Falkensee geschieht, dass wider Brandenstein gehetzt wird, zum Kreuzzug wider Brandenstein die Kirche der Heilgen Viere aufruft?
Der Federkiel wird versuchen, die Hintergrunde aufzudecken, um zu klären, was es genau mit dieser Schrift auf sich habe, und wird in seiner kommenden Ausgabe darüber berichten.
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